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Weitere Rechtsgebiete » Medienrecht » Widerrufsbelehrung von Ebayhändlern meißt unrichtig; Abmahnungen drohen
Widerrufsbelehrung von Ebayhändlern meißt unrichtig; Abmahnungen drohen
Rechtsanwalt Knud Steffan zum Internetrecht; Widerrufsrecht für Verbraucher 1 Monat
Widerrufsrecht bei eBay 1 Monat statt 14 Tage – Widerrufsbelehrungen von Ebayhändlern oft unrichtig
Das Kammergericht Berlin stellte mit am 10.8.2006 veröffentlichtem Beschluss (Az. 5 W 156/06) fest, dass Verbrauchern bei gewerblichem Handel über eBay ein Widerrufsrecht von einem Monat und nicht nur 14 Tagen zusteht. Ferner führt das Kammergericht Berlin in der Begründung aus, dass insbesondere die im Onlinehandel bei eBay verwendeten Belehrungen, die der Anlage 2 zur BGB-Informationspflichtenverordnung entsprechen, falsch berechnete Widerrufsfristen ( 14 Tage ) enthalten und zu ungenau bezeichnete Zeitpunkte für den Beginn des Fristenlaufs angeben. Der Entscheidung hat sich nun auch das Oberlandesgericht Hamburg angeschlossen und in einem Fall entschieden, dass Verbraucher einen Monat Zeit haben, ihre Vertragserklärung zu widerrufen.
Hintergrund der Entscheidung ist, dass die klassische Widerrufsbelehrung von 14 Tagen sich im Sinne des Verbraucherschutzes bei Fernabsatzgeschäften auf einen Monat verlängert und erst beginnt, wenn die Widerrufsbelehrung dem Verbraucher in Textform zugegangen ist.
Da bei eBay-Auktionen die Widerrufsbelehrung immer erst nach Vertragsschluss per email zugeht, verlängert sich die Frist auf einen Monat.
Das Kammergericht hat weiter festgestellt, dass es sich bei der insoweit fehlerhaften Belehrung um einen erheblichen Verstoß gegen Marktverhaltensregeln handelt. Jeder Wettbewerber ist daher grundsätzlich zur Abmahnung wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht berechtiget.
Aufgrund dieser aktuellen Rechtsprechung steht eine neue Abmahnwelle zu befürchten, da fast alle Widerrufsbelehrungen bei Internetauktionen über eBay lediglich eine zweiwöchige Widerrufsfrist vorsehen.
Gewerbliche eBay-Verkäufer, sogenannte Powerseller sollten daher schleunigst die Widerrufsbelehrung überprüfen und entsprechend abändern, sowie diese Belehrung dem Käufer per Email zusenden.
Zur Prüfung der Widerrufsbelehrung sowie einem Website-check stehen wir gern zur Verfügung.
Ansprechpartner und Autor:
Knud Steffan Rechtsanwalt
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Eberswalder Straße 26 10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66 Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 19.11.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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