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WEG - Was ist Sondereigentum, was Gemeinschaftseigentum?

Kammergericht vom 17.01.2006; §§ 1, 3, 7, 11 WEG

Kammergericht

Im Namen des Volkes

Urteil

Geschäftsnummer: 13 U 42/05

verkündet am: 17.01.2006


WEG § 1 Abs. 5, §§ 3, 7, 11 Abs. 3
1. Für die Bestimmung dessen, was Gegenstand des Sondereigentums gemäß § 3 WEG ist, ist die Grundbucheintragung maßgeblich. Bei deren Auslegung ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergeben. Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind.
2. Für die Auslegung der Eintragung über den Gegenstand des Sondereigentums ist grundsätzlich die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan heranzuziehen, welcher der Eintragungsbewilligung gemäß § 7 Abs. 4 Satz 1 WEG beizufügen ist. Er soll verdeutlichen, welche Räume nach der Teilungserklärung zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen der im Sondereigentum stehenden Räume untereinander sowie gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum verlaufen und somit dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung tragen.
3. Der Begriff Dachgeschossraum ist nicht eindeutig. Denn während man unter einem Dachraum den Raum zwischen obersten Geschoss und Dach eines Gebäudes versteht, mithin den gesamten Luftraum, der durch das Dach nach oben und seitlich begrenzt wird, ist der Begriff Dachgeschoss mehrdeutig. Hierunter wird oft nur ein horizontal abgetrennter Teil des Dachraumes gemeint, der darüber noch einen Spitzboden übrig lässt. Die Kombination der Begriffe zu Dachgeschossräumen lässt somit nicht eindeutig die Schlussfolgerung zu, dass damit der durch das Dach begrenzte gesamte Luftraum oberhalb des vierten Geschosses gemeint ist.
KG, Urteil vom 17.01.2006 - 13 U 42/05


In dem Rechtsstreit

....

hat der 13. Zivilsenat des Kammergerichts in Berlin auf die mündliche Verhandlung vom 17. Januar 2004 unter Mitwirkung des Vorsitzenden Richters am Kammergericht Berner und der Richterinnen am Kammergericht Kolberg und Hennemann für Recht erkannt:

Die Berufungen der Beklagten zu 1., 2., 3., 4., 6., 7., 8., 9. und 10. gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 18. März 2005 - 3 O 141/03 - werden auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Beklagten können die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages zuzüglich 10 % abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.


Entscheidungsgründe:

I. Es wird gemäß § 540 Abs. 1 S. 1 ZPO auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils Bezug genommen und dieser wie folgt ergänzt:

Durch notarielle Teilungserklärung vom 1. Juli 1981 - Urk.Nr.: nnnn - des Notars nnnnnnnn in Berlin ist das Eigentum an dem Grundstück nnnnnnnnnn in Berlin geteilt worden. In der Teilungserklärung heißt es in § 3:

"....

Dem jeweiligen Eigentümer der vorgenannten Wohnungen werden folgende Sondernutzungsrechte an den nachstehenden Kellerräumlichkeiten eingeräumt:

....

Wohnung Nr. 10 den im Aufteilungsplan mit "zu 10" bezeichneten Kellerraum sowie der über dieser Wohnung liegende und im Aufteilungsplan bezeichnete Teil des Dachgeschosses.

Wohnung Nr. 11 den im Aufteilungsplan mit "zu 11" bezeichneten Kellerraum sowie der über dieser Wohnung liegende und im Aufteilungsplan bezeichnete Teil des Dachgeschosses.

Da zu den Wohnungen 10 und 11 der darüberliegende Dachraum gehört, sind diese Eigentümer berechtigt, dass Dachgeschoß entsprechend ihren Wünschen und zu ihren Lasten auszubauen. ...."

Die Teilungserklärung vom 1. Juli 1981 wurde mit notarieller Urkunde des Notars nnnnnnnn in Berlin vom 12. August 1982 - Urk.-Nr. nnnn - u.a. wie folgt geändert:

"....

Zu Wohnung Nr. 10 wird der Satzteil "sowie der ... des Dachgeschosses" gestrichen.

Zu Wohnung Nr. 11 wird statt des Satzteils "sowie der ... des Dachgeschosses" eingefügt: "sowie das gesamte im Aufteilungsplan mit Nr. 11 bezeichnete Dachgeschoß".

....

Da zu der Wohnung Nr. 11 der darüberliegende Dachraum gehört, ist dieser Eigentümer berechtigt, das Dachgeschoß entsprechend seinen Wünschen und zu seinen Lasten auszubauen. ..."

Eine weitere Änderung der Teilungserklärung vom 1. Juli 1981 erfolgte durch notarielle Urkunde vom 28. Oktober 1982 des Notars nnnnnnnn - Urk.-Nr. nnnn und zwar u.a. wie folgt:

"§ 1 .....

12. in einen Miteigentumsanteil von 2/1000stel verbunden mit dem Sondereigentum an dem Dachgeschoß im Hause nnnnnnnnnn, ca. 270 qm groß; ...

§ 3 ....

3. Der jeweilige Eigentümer der Dachgeschossräume zu Zif. 12 ist berechtigt, diese nach seinen Wünschen und zu seinen Lasten auszubauen. ..."

Die Klägerin schloss am 21. Juli 1999 mit den Eheleuten K. nnn einen notariell beurkundeten Kaufvertrag über ihren Miteigentumsanteil verbunden mit dem Sondereigentum an der im Aufteilungsplan mit Nr. 12 bezeichneten Teileigentumseinheit bestehend aus dem derzeit ausgebauten Vorderhaus, der darüberliegenden von der Klägerin ausgebauten Pyramide mit eingeschränkter Nutzung und dem noch unausgebauten linken Seitenflügel. Der Verwaltungsbeirat und die Eigentümerversammlung verweigerten in der Folgezeit ihre Zustimmung mit der Begründung, dass der Luftraum unter der im Dachgeschoss gelegenen Pyramide nicht zum Sondereigentum Nr. 12 gehöre. Die Käufer traten vom Kaufvertrag zurück. Mit Beschluss vom 25. August 2000 stellte das Amtsgericht Charlottenburg - 70 II 639/99 - fest, dass der Beirat und die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht berechtigt gewesen seien, die Zustimmung zu verweigern. Die Beschwerde der hiesigen Beklagten wurde zurückgewiesen, die sofortige weitere Beschwerde durch Beschluss des Kammergerichts vom 19. September 2001 - 24 W 147/01 - mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass sich aus der vom Amtsgericht ausgesprochenen Zustimmungsverpflichtung keinerlei Anerkenntnis der Eigentümergemeinschaft ergibt, dass die sog. Pyramide zum Sondereigentum der Einheit Nr. 12 gehört.

Auf Antrag der Klägerin hat das Amtsgericht Charlottenburg mit Beschluss vom 6. Dezember 2002 - 70 II 727/01 - festgestellt, dass die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft, die hiesigen Beklagten, verpflichtet sind, der Klägerin jeden zukünftigen Schaden zu ersetzen, der daraus entstanden ist und zukünftig entstehen wird, dass der Verwaltungsbeirat und die Eigentümerversammlung ihre Zustimmung zu dem zwischen der Klägerin und den Eheleuten K. nnn am 21. Juli 1999 geschlossenen Kaufvertrag verweigert haben. Die hiesigen Beklagten haben hiergegen Beschwerde eingelegt. Das Landgericht hat mit Beschluss vom 10. November 2004 - 85 T 1/03 WEG - das Verfahren im Hinblick auf den vorliegenden Rechtsstreit ausgesetzt.

Gegen das den Beklagten zu 1. bis 4. und 6. bis 10. am 31. März 2005 zugestellte Urteil haben die Beklagten zu 1., 4. und 6. bis 10. am 14. April 2005 und die Beklagten zu 2. und 3. am 26. April 2005 Berufung eingelegt und diese am 25. Mai 2005 bzw. am 31. Mai 2005 begründet.

Die Beklagten sind weiterhin der Ansicht, dass die Pyramide nicht zum Sondereigentum Nr. 12 gehöre. Sie behaupten wie bisher, dass zwischen der unteren Dachgeschossebene und der Pyramide sich eine feste Decke befunden habe. Daher könne ihrer Auffassung nach die Pyramide nur Bestandteil des Sondereigentums Nr. 12 sein, wenn sich dies ausdrücklich aus den Aufteilungsplänen ergebe, was aber nicht der Fall sei. Da Zweifel zu Lasten der Klägerin gehen würden, sei die Pyramide Gemeinschaftseigentum.


Die Beklagten zu 1. bis 4. und 6. bis 10. beantragen,

unter Aufhebung des angefochtenen Urteils des Landgerichts Berlin vom 18. März 2005 die Klage abzuweisen.


Die Klägerin beantragt,

die Berufungen zurückzuweisen.


Sie verteidigt die vom Landgericht vorgenommene Auslegung.

Die vom Senat beigezogenen geschlossenen Grundakten AG Charlottenburg Bd. 193 Blatt 6597 waren Gegenstand der mündlichen Verhandlung.


II. Die zulässigen Berufungen der Beklagten zu 1. bis 4. und 6. bis 10. sind unbegründet. Das Landgericht hat im Ergebnis zu Recht festgestellt, dass der Dachboden in Pyramidenform im Dachgeschoss des Gebäudes nnnnnnnnnnn, nnn Berlin zum Sondereigentum der Einheit Nr. 12, eingetragen in das Grundbuch der Stadt Charlottenburg, Band nn, Bl. nnn - Teileigentumsgrundbuch - gehört.

1. Das Landgericht hat zutreffend seine Zuständigkeit angenommen. Streitigkeiten um das Eigentum sind grundsätzlich im Zivilprozessverfahren auszutragen, weil sie die sachenrechtlichen Grundlagen der Wohnungseigentumsgemeinschaft betreffen (vgl. BGH NJW 1995, 2851, 2852).

2. Die Klägerin hat auch weiterhin ein Feststellungsinteresse, obwohl sie bereits vor Rechtshängigkeit der Klage aufgrund der Zwangsversteigerung ihres Miteigentumsanteils verbunden mit dem Sondereigentum Nr. 12 nicht mehr Eigentümerin gewesen ist. Eine Klage auf Feststellung eines Rechtsverhältnisses in der Vergangenheit ist dann zulässig, wenn das frühere Bestehen des Rechtsverhältnisses die Grundlage für einen jetzt verfolgten Anspruch ist (vgl. BGHZ 27, 190, 196). Diese Voraussetzung ist gegeben, da die Klägerin in dem Verfahren AG Charlottenburg - 70 II 727/01/ 85 T 1/03 WEG - Landgericht Berlin Schadensersatzansprüche gegen die übrigen Mitglieder der Wohnungseigentümergemeinschaft verfolgt. Das notwendige Feststellungsinteresse der Klägerin wird auch nicht dadurch berührt, dass in diesem Verfahren inzident zu prüfen ist, ob zum Sondereigentum der Klägerin auch die Pyramide gehört hat. Denn wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, kann im WEG-Verfahren nicht rechtskräftig über diese Vorfrage entschieden werden, so dass die Klägerin weiterhin ein berechtigtes Interesse an der Feststellung hat, dass die Pyramide Bestandteil ihres Sondereigentums gewesen ist.

3. Für die Bestimmung dessen, was Gegenstand des Sondereigentums gemäß § 3 WEG ist, ist die Grundbucheintragung maßgeblich. Bei deren Auslegung ist vorrangig auf den Wortlaut und den Sinn der Eintragung sowie der darin in Bezug genommenen Eintragungsbewilligung abzustellen, wie sie sich für einen unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung des Eingetragenen ergeben. Umstände außerhalb dieser Urkunden dürfen nur insoweit mit herangezogen werden, als sie nach den besonderen Verhältnissen des Einzelfalls für jedermann ohne Weiteres erkennbar sind (vgl. BGH NJW 1995, 2851, 2853; NJW 1991, 1613, 1615).

Für die Auslegung der Eintragung über den Gegenstand des Sondereigentums ist grundsätzlich die Teilungserklärung und der Aufteilungsplan heranzuziehen, welcher der Eintragungsbewilligung gemäß § 7 Abs. 4 S.1 WEG beizufügen ist. Er soll verdeutlichen, welche Räume nach der Teilungserklärung zu welchem Sondereigentum gehören und wo die Grenzen der im Sondereigentum stehenden Räume untereinander sowie gegenüber dem gemeinschaftlichen Eigentum verlaufen und somit dem Bestimmtheitsgrundsatz des Sachen- und Grundbuchrechts Rechnung tragen (vgl. BGH a.a.O.).

Der Senat ist unter Berücksichtigung der vorgenannten Ausführungen zu dem Ergebnis gekommen, dass die Grundbucheintragung unter Berücksichtigung der Teilungserklärung als auch des Aufteilungsplans dahingehend auszulegen ist, dass die Pyramide Bestandteil des Sondereigentums Nr. 12 ist.

Die Grundbucheintragung lautet: "2/1000 Miteigentumsanteil an dem Grundstück .... verbunden mit dem Sondereigentum an den im Aufteilungsplan mit Nr. 12 bezeichneten Dachgeschossräumen. ...."

Diese Eintragung allein lässt noch nicht zweifelsfrei eine Auslegung dahingehend zu, dass die Pyramide Bestandteil des Sondereigentums Nr. 12 ist. Der Begriff Dachgeschossraum ist nicht eindeutig. Denn während man unter einem Dachraum den Raum zwischen obersten Geschoss und Dach eines Gebäudes versteht (vgl. Brockhaus Wahrig, Deutsches Wörterbuch 1981), mithin den gesamten Luftraum, der durch das Dach nach oben und seitlich begrenzt wird (vgl. auch BayObLG Beschluss vom 25.02.1988 - BReg. 2 Z 117/87 - WE 1988, 199), ist der Begriff Dachgeschoss mehrdeutig. Hierunter wird oft nur ein horizontal abgetrennter Teil des Dachraumes gemeint, der darüber noch einen Spitzboden übrig lässt (vgl. Brockhaus, a.a.O., sowie BayObLG a.a.O.). Die Kombination der Begriffe zu Dachgeschossräumen lässt somit nicht eindeutig die Schlussfolgerung zu, dass damit der durch das Dach begrenzte gesamte Luftraum oberhalb des vierten Geschosses gemeint gewesen ist.

Da die Eintragung im Grundbuch für sich nicht eindeutig ist, ist zur weiteren Auslegung die Teilungserklärung heranzuziehen. Hier ist zunächst die Teilungserklärung vom 1. Juli 1981 maßgeblich, mit der erstmalig die Aufteilung des Grundstücks erfolgt ist. Danach sollten den Wohnungen Nr. 10 und Nr. 11 ein Sondernutzungsrecht an dem jeweils "über dieser Wohnung liegende und im Aufteilungsplan bezeichnete Teil des Dachgeschosses" eingeräumt werden. Unmittelbar nach dieser Zuordnung wird in der Teilungserklärung weiter ausgeführt: "Da zu den Wohnungen Nr. 10 und Nr. 11 der darüberliegende Dachraum gehört, sind diese Eigentümer berechtigt, das Dachgeschoss entsprechend ihren Wünschen und zu ihren Lasten auszubauen."

Mit der Erläuterung, dass der darüber liegende Dachraum zu den Wohnungen Nr. 10 und Nr. 11 gehört, ist nach Ansicht des Senats zweifelsfrei nicht lediglich ein Dachgeschoss i.S. eines im Dach befindlichen Geschosses, welches nach oben noch durch einen Spitzboden abgegrenzt wird, den Wohnungen zugeordnet worden, sondern der komplette Dachraum, d.h. der Luftraum, der sich zwischen dem obersten Geschoss und der Dachhaut befindet, damit auch die Pyramide, die hier den einzigen einem Spitzboden vergleichbaren über dem Dachgeschoss i.e.S. liegenden Luftraum bildet.

Diese Auslegung wird auch durch die geänderte Teilungserklärung vom 12. Au- gust 1982 bestätigt. Mit der Änderung erfolgte nunmehr eine ausschließliche Zuordnung des Dachgeschosses zur Wohnung Nr. 11. Zugleich ist aber auch hier ausdrücklich erwähnt, dass zu der Wohnung Nr. 11 der darüber liegende Dachraum gehört und der Eigentümer berechtigt ist, das Dachgeschoss entsprechend seinen Wünschen auszubauen.

Durch die weitere Änderung der Teilungserklärung vom 1. November 1982 ist diese Zuordnung nicht verändert worden. Zwar ist nun eine Aufteilung dergestalt vorgenommen worden, dass ein Miteigentumsanteil von 2/1000stel verbunden mit dem Sondereigentum an dem Dachgeschoss im Hause nnnnnnnnnn, ca. 270 qm groß, gebildet worden ist. In § 11 Abs. 3 dieser Teilungserklärung ist dann festgehalten worden, dass der jeweilige Eigentümer der Dachgeschossräume zu Ziff. 12 berechtigt sei, diese nach seinen Wünschen und Lasten auszubauen. In dieser Teilungserklärung wird nun nicht mehr ausdrücklich der Begriff Dachraum verwandt, es sind aber keine Umstände vorgetragen worden und auch nicht ersichtlich, wonach mit dieser Änderung der Teilungserklärung eine inhaltliche Veränderung der Zuordnung des Dachraumes dergestalt gewollt war, dass ein geringfügiger Teil des Daches, nämlich der sich über dem eigentlichen Dachgeschoss i.e.S. befindliche Luftraum, nunmehr Gemeinschaftseigentum sein sollte. Die in der Teilungserklärung vom 12. August 1982 erstmals erwähnten Flächenangabe von ca. 270 qm kann nicht als ein Indiz dafür gewertet werden, dass die Pyramide mit einer Grundfläche von 60 qm nicht mehr zu den Dachgeschossräumen zählen sollte. Da mit dieser Teilungserklärung erstmals das Dachgeschoss nicht einem Miteigentumsanteil verbunden mit einem Sondereigentum zusätzlich zugeordnet wurde, sondern eine eigene Teileigentumseinheit bildete, war auch eine ungefähre Grundflächenangabe erforderlich. Es handelt sich hierbei ersichtlich um die Grundfläche des gesamten Dachgeschosses, denn eine Wohnflächenangabe war mangels Ausbau und der davon abhängigen Berechnung nicht möglich. Diese Grundfläche erhöht sich nicht durch eine Zuordnung der Pyramide. Denn die Grundfläche des Dachgeschosses verändert sich nicht durch einen Spitzboden, dessen Nutzung zu Wohnzwecken bei Abgabe der Aufteilungserklärung nicht zweifelsfrei feststehen konnte, da regelmäßig bei Dachgeschossausbauten zu Wohnzwecken baurechtliche Besonderheiten zu beachten sind. Es handelt sich zudem nur um eine ungefähre Angaben, die ersichtlich nur überschlägig erfolgt ist, um für diesen Miteigentumsanteil eine Größenordnung angeben zu können.

Wenn mithin keine inhaltliche Veränderungen zu den vorhergehenden Teilungserklärungen gewollt war, so ist der mehrdeutige Begriff der Dachgeschossräume in der geänderten Teilungserklärung vom 28. Oktober 1982 unter Berücksichtigung der beiden vorhergehenden Teilungserklärungen weiter dahingehend auszulegen ist, dass der gesamte Dachraum dem Miteigentumsanteil von 2/1000stel zugeordnet werden sollte und zwar einschließlich der sogenannten Pyramide.

Auch der Aufteilungsplan stützt diese Auslegung. Der Aufteilungsplan besteht aus Einzelplänen des Kellers, Erdgeschosses, 1. bis 4. Obergeschosses und des Dachgeschosses, dessen Räume alle mit Nr. 12 bezeichnet worden sind. Einen Plan, der die Pyramide enthält, gibt es nicht. Dies spricht ebenfalls dafür, dass die Pyramide Bestandteil des Dachgeschosses sein sollte, da der Aufteilungsplan eine vollständige Zuordnung der vorhandenen Bestandteile des Hauses zu Sonder- oder Gemeinschaftseigentum zeichnerisch darstellen soll. So weist denn auch der Aufteilungsplan für das Kellergeschoss wie auch das Erdgeschoss Räumlichkeiten auf, die im Gemeinschaftseigentum stehen, wie z.B. Flure, Heizungskeller, Treppenaufgänge etc. Da es keine gesonderte zeichnerische Darstellung der Pyramide gibt, spricht dies dafür, dass diese als Bestandteil des Dachgeschosses anzusehen ist, mithin mit der Zuordnung der Räume des Dachgeschosses zur Sonderheit Nr. 12 auch der jeweils über den Räumen befindliche Luftraum bis zur Dachhaut erfasst war. Auch aus den beigefügten Schnittzeichnungen ergibt sich nicht, dass die Pyramide nicht zum Sondereigentum Nr. 12 gehört. Zwar ist die Pyramide in diesen Zeichnungen abgebildet worden, diese Zeichnungen lassen aber keine Rückschlüsse auf die jeweilige Verteilung zu. Soweit dann noch eine Zeichnung "Straßenansicht" vorhanden ist, ist auch diese für die Auslegung nicht ergiebig, denn während in allen Geschossen einschließlich des Erdgeschosses jeweils links und rechts Namen aufgeführt worden sind, die ersichtlich die geplante Zuordnung der jeweiligen Miteigentumsanteile verbunden mit dem Sondereigentum der entsprechenden Wohnungen an die vorgesehenen Eigentümer darstellen sollten, fehlt es für das Dachgeschoss, das wiederum die Pyramide enthält, an einer derartigen Zuordnung.

Es bedarf damit auch keiner Klärung, ob die Pyramide von dem eigentlichen Dachgeschoss zum Zeitpunkt der Aufteilung durch eine geschlossene, feste und betretbare Decke abgetrennt gewesen ist. Denn nach der vom Senat vorgenommenen Auslegung, wonach der gesamte Dachraum diesem Miteigentumsanteil zugeordnet worden ist, kommt es nicht darauf an, ob innerhalb des Dachraums noch eine Abgrenzung durch eine feste geschlossene Decke bestand.

Da die Auslegung der Eintragung unter Rückgriff auf die Teilungserklärungen eindeutig ist und auch der Aufteilungsplan diese Auslegung stützt und ihr nicht widerspricht, kommt die Regelung des § 1 Abs. 5 WEG, wonach all das Gemeinschaftseigentum ist, was nicht zweifelsfrei als Sondereigentum zugeordnet werden kann, nicht zum Tragen.

4. Die Kostenentscheidung folgt aus §§ 97 Abs. 1, 100 Abs. 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus §§ 708 Nr. 10, 711 ZPO.

Letztes Update 13.06.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2010 | Seite drucken: WEG - Was ist Sondereigentum, was Gemeinschaftseigentum? | Seite einem Freund senden: WEG - Was ist Sondereigentum, was Gemeinschaftseigentum?





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Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 2007 (Az.: IV R 49/04)
 
Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht (19.01.2010)
Fachanwaltschaften: Bankrecht, Kapitalanlagerecht
 
Die EdW und die Phönix Kapitaldienst-Insolvenz: EdW verweigert Entschädigungen wohl zu Unrecht (16.01.2010)
Hoffnung für Phoenix - Anleger
 
Hoffnung für Lehman-Opfer: Rechtsschutzversicherungen müssen in vielen Fällen zahlen! (14.01.2010)
Risikoausschluss für Spekulationsgeschäfte nicht anwendbar
 
Schiffsfonds in der Krise: Dr.Peters Cape Henry, MS Paula Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, Cape Hatteras, Cape Byron u.A (13.01.2010)
Müssen Anleger Ausschüttungen zurückzahlen?
 
Cobold und Colibri Anleihen (19.12.2009)
Wie Anleger ihr Geld retten können
 
JUSTUS reicht GASAG Sammelklage Ende des Jahres ein! (17.12.2009)
Gasag Kunden können sich noch bis zum 24. Dezember 2009 beteiligen!
 
Kündigung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung (15.12.2009)
Hohe Stornokosten und zu niedrige Rückkaufswerte im Falle der Kündigung einer Lebensversicherung
 
Mediastream IV/ Mediastream Vierte Film GmbH & Co. Beteiligungs-KG (15.12.2009)
Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung im Rahmen der Anlagevermittlung
 
Filmfonds Kaledo und Montranus: Verjährung der Ansprüche droht zum 31. Dezember 2009!! Linovo, Macron, Hannover Leasing, KGAL, LHI (14.12.2009)
Anleger sollten schnell handeln
 
CIT-Bank: größte Bank-Pleite seit Lehman Brothers (08.12.2009)
Weniger Auswirkung auf europäischen Finanzmarkt
 
Die krankheitsbedingte Kündigung (02.12.2009)
Arbeitsrecht: Kann der Arbeitgeber bei Krankheit kündigen?
 
Dubai Oil Industries/ Real Estate & Oil/ Saxonia Sparkasse (01.12.2009)
Großer Kapitalanlagebetrug bahnt sich an!
 
Wettbewerbsklauseln im Arbeitsvertrag; Verschwiegenheitsklauseln und Wettbewerbsverbote (30.11.2009)
Arbeitsrecht und Wettbewerbsverbote
 
K1 Fonds: Initiator Kiener in U-HAft; X1 Global Index Zertifikat, K1 Global Sub Trust, K1 Invest Ltd, K 1 Invest und die K1-Vienna-Life-Global-Hedgefonds-Police (17.11.2009)
Kapitalanlagebetrug: Initiator Helmut Kiener in U-Haft
 
Clerical Medical (CMI) mit Wealthmaster muss Schadensersatz zahlen (17.11.2009)
Lebensversicherung oder Rentenversicherung gekoppelt mit Bankdarlehen
 
Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht (11.11.2009)
Kündigung und Angebot zu geändertem Arbeitsvertrag
 
Kündigungsschutzklage, Fristen und Abfindung (10.11.2009)
Arbeitsrecht: Übersicht zur Kündigungsschutzklage
 
Mediastream I, II und III: Verluste aberkannt! (04.11.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Mediastream
 
Arbeitsrecht: Betriebsübergang und Kündigung; § 613 a BGB (03.11.2009)
Folgen eines Betriebsübergangs und Kündigungsverbot
 
Global View Great Wheel Beteiligungs KG: Riesenrad läuft nicht rund! (03.11.2009)
Bankenhaftung: Global View Great Wheel Fonds
 
Cinerenta Medienfonds: Anlegeransprüche drohen Ende 2009 zu verjähren! (26.10.2009)
OLG München verurteilt Wirtschaftsprüfer zum Schadenersatz
 
Scheinselbstständigkeit und tatsächliche selbstständige Tätigkeit (26.10.2009)
Arbeitsrecht: Ceckliste und Abgrenzung
 
Kündigungsschutzklage auch bei Kleinbetrieben - sog. kleiner Kündigungsschutz (26.10.2009)
Arbeitsrecht: Gibt es auch einen Schutz gegen Kündigungen vom Kleinbetrieb?
 
Bankrecht: Kreditkartenbetrug: Bank muss zahlen (14.10.2009)
Urteil des AG München vom 16.02.2009, AZ 242 C 28708/08
 
Schiffsfonds: Sanierung und Nachschusspflichten (09.10.2009)
Betroffene Containerschiffe: Wehr Weser, Wehr Elbe, Hanse Spirit und Hanse Vision u. a.
 
Kaledo, Montranus, Mediastream, Linovo und MACRON Medienfonds: gute Erfolgsaussichten bei Rückabwicklung (05.10.2009)
Kapitalanlagerecht: Anleger können Schadenersatzansprüche geltend machen
 
GASAG Sammelklage: Justus bereitet Gasag-Klage vor (01.10.2009)
BGH stellt Unwirksamkeit der Gaspreiserhöhungen fest
 
Hannover Leasing, KGAL, LHI: Anlegern von Medienfonds drohen Steuernachzahlungen (21.09.2009)
Kapitalanlagerecht: Medienfonds
 
Lehman Insolvenzanmeldungen und Fristen (09.09.2009)
Lehman Anleger müssen wichtige Fristen beachten
 
Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung? (19.08.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: BAG, Urteil vom 23.06.2009, 2 AZR 283/08
 
Lehman-Opfer: Erfolgsaussichten einer Klage (12.08.2009)
Statistische Auswertung von 350 Lehman Brother – Fällen
 
Bei Medienfonds der KGAL, LHI, Hannover Leasing, u.a. drohen erhebliche Steuernachzahlungen (11.08.2009)
Anleger können Schadenersatzansprüche geltend machen!
 
Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Sperrfrist, § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (03.08.2009)
Arbeitsrecht Berlin: Der Aufhebungsvertrag Teil II
 
Arbeitsrecht Berlin: Der Aufhebungsvertrag (27.07.2009)
Aufhebungsvertrag Teil I
 
Lehman Brother Zertifikate - Beratungspool; kostenfreie Beratung, Erste Urteile (22.07.2009)
Kostenfreie Erstberatung, Newsletter und Musterverfahren
 
Arbeitsrecht: Der Entgeltfortzahlungsanspruch (21.07.2009)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
 
Leasing, Leasingvertrag, Leasingrecht (15.07.2009)
Abhandlung über das Leasing als besondere Form der Finanzierung
 
Arbeitsrecht: Abfindung nach Kündigung (14.07.2009)
Wann steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu?
 
Zertifikate Cobold und Colibri können von den positiven Lehman - Urteilen profitieren! (09.07.2009)
Kapitalanlagerecht: Cobold und Colibri Anleihen
 
Akzenta AG meldet Insolvenz an! Strafurteile gegen den Vorstand (07.07.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Akzenta AG
 
Kündigung des Leiharbeitsvertrages, Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung (06.07.2009)
Arbeitsrecht Berlin: Zeitarbeit Leiharbeit und Kündigung
 
Arbeitsrecht Berlin: Kurzarbeitergeld wird befristet für 24 Monate gezahlt (06.07.2009)
Kurzarbeit und Missbrauchsfälle
 
Arbeitsrecht und Mobbing: Was tun bei Mobbing? (25.06.2009)
Mobbing am Arbeitsplatz
 
Arbeitsrecht: Zwangspensionierung europarechtswidrig? (23.06.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: EuGH zur Pensionierung und Altersdiskriminierung
 
Verbraucherinsolvenz und Selbstständigkeit? (20.06.2009)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Berlin
 
Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz Berlin: Welche Gegenstände sind pfändbar? (11.06.2009)
Verbraucherinsolvenz und Lebensgefährte, Auto, Lebensversicherung, Rente, Arbeitsentgelt, Taschenpfändung
 
Lehman Brothers: Entschädigung der Citibank annehmbar? (05.06.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Vergleichsangebot der Citibank an Lehman Opfer
 
Verfallen die Urlaubsgeldansprüche bei langwieriger Krankheit? (05.06.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: Urlaub, Urlaubsgeld
 
Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch; Wieviel Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu? (27.05.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Bundesurlaubsgesetz
 
Lehman Brothers: Erste gerichtliche Vergleiche und erste mündliche Verhandlung gegen die Postbank (24.05.2009)
Kapitalanlagerecht: Gute Nachrichten für Lehman Brothers Anleger
 
Die arbeitsrechtliche Kündigung, Kündigungsfristen und Voraussetzungen (22.05.2009)
Arbeitsrecht: Kündigungsfristen und Wirksamkeitsvoraussetzungen
 
Kündigungsschutzklage und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht (22.05.2009)
Kündigungsarten, Kündigungsgründe, Kündigungsschutzklage
 
Lehman Brothers: erfolgreiches Urteil für Lehman-Anleger (29.04.2009)
Urteil des LG Frankfurt gegen 1822 direkt
 
Lehman-Pleite: Heißer Frühling wird mehr Rechtssicherheit für Lehman-Anleger bringen (28.04.2009)
Bank- und Kapitalmarktecht: Lehman Brothers Zertifikate
 
CSA (Capital Sachwert Alliance): Widerruf und Rückabwicklung des Vertrages (28.04.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG
 
Kaufangebot für Lehman-Zertifikate von der Andria Capital AG (15.04.2009)
Lehman Brothers Zertifikate
 
(FAQ) Fragen der Anleger in Lehman Brother Zertifikaten (28.03.2009)
Lehman Brother Zertifikate: 9 Fragen 9 Antworten
 
Phoenix Scheingewinne müssen grundsätzlich versteuert werden (28.03.2009)
Strafbefreiende Selbstanzeigen für Phoenix Anleger werden immer dringender
 
Neue Hoffnung für Anleger (28.03.2009)
Gesetzesentwurf zum Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Arbeitsrecht: Insolvenz und Insolvenzgeld (28.03.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird
 
Arbeitsrecht: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (§§ 169 ff. SGB III) (28.03.2009)
Wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet!
 
Akzenta AG Anleger erhalten Schadenersatz (28.03.2009)
Kapitalmarktrecht: Akzenta AG
 
Verbraucherinsolvenz Schuldnerberatung Insolvenzrecht (27.03.2009)
Privatinsolvenz: kostenfreie telefonische Erstberatung: 030-44044966
 
Hamburger Sparkasse zahlt Schadensersatz an Lehman-Geschädigte (24.02.2009)
Kapitalanlagerecht: Neues von den Lehman Brothers
 
BGH urteilt in Sachen Phoenix Scheingewinne! Insolvenzverwalter will nun auch die Einlagen und Provisionen zurück. (24.02.2009)
BGH Urteil vom 11.Dezember 2008 und Folgen für Anleger und Vermittler
 
Modernisierung bei Verkauf des Grundstückes (24.02.2009)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht; Modernisierungsmaßnahmen und Duldungsspflicht des Mieters
 
Eigentümerwechsel bei Mietwohnungen (24.02.2009)
Kauf bricht nicht Miete!
 
Mietverträge: Kündigung, Kündigungsgrund, Nachmieter und Fristen (24.02.2009)
Rechtsanwältin für Mietrecht in Berlin Prenzlauer Berg
 
Dresdner Bank muss Zertifkate-Anleger entschädigen! „Ein weiteres positives Signal für die Lehman Opfer!“ (09.02.2009)
News Lehman Brothers Zertifikate (02/09)
 
Chapter 11 - Lehman Brothers, Fristen und Anmeldeverfahren (1/09) (14.01.2009)
Wir übernehmen auch die Anmeldungen: Lehman Chapter 11 und SIPC Verfahren
 
Rechtsanwaltsfachangestellte/r (ReNo) gesucht (05.01.2009)
 
Lehman Brothers: 5. "Stammtisch" Berliner Lehman Anleger am 08.01.2009 (23.12.2008)
News: lehman-zertifikatschaden.biz
 
Phoenix, EDW, Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler und Verjährung (22.12.2008)
Achtung! Teile der Ansprüche verjähren zum 31.12.2008
 
Beratungspool Lehman Brothers: Urteil gegen Citibank für Zertifikate Anleger! (05.12.2008)
Richtungsweisendes Urteil für Lehman Zertifikate - Anleger
 
Lehman-Zertifikate: Erstes Urteil im Fall Lehman Brothers (02.12.2008)
Kein Urteil mit Signalwirkung
 
Kapitalanlagerecht: Brandneues BGH-Urteil konkretisiert Pflichten des Anlageberaters! (28.11.2008)
Beratungspflichten des Anlageberaters
 
Lehman Brothers - Newsletter 2/08: Insolvenzverfahren und Bankenhaftung (17.11.2008)
Insolvenzfristen und Kenntnis der Banken vom Desaster bei Lehman Brothers?
 
VIP-Medienfonds-Anleger sollten vor Ende des Jahres handeln – gute Chancen wegen Musterverfahren gegen Commerzbank u.a. (17.11.2008)
VIP Medienfond und Musterverfahren
 
DOBA Immobilienfonds zur Zahlung verurteilt! (14.11.2008)
Kapitalanlagerecht: geschlossene Immobilienfonds
 
Phoenix Insolvenzverfahren: Sensationelles Urteil für Phoenix-Anleger! Insolvenzverwalter ist nicht klagebefugt. (13.11.2008)
Kapitalanlagerecht: Urteil des LG. Baden-Baden vom 28.10.2008
 
Medienfonds: OLG Oldenburg stärkt Rechte der Medienfonds-Anleger (03.11.2008)
VIP Medienfonds, Equity Pictures AG, Apollo, Cinerenta, Vif Filmfonds
 
Entschädigung oder Schadenersatz für Lehman Brothers Anleger? BaFin stellt am 28.10.2008 Entschädigungsfall fest! (28.10.2008)
Lehman: Entschädigung oder Schadenersatz
 
Lehman Brothers Zertifikate: Justus Rechtsanwälte reichen erste Klagen gegen Citibank und Dresdner Bank ein! (13.10.2008)
Lehman Brothers Anleger - Beratungspool und Musterverfahren
 
Erfolgshonorar: Vereinbarung seit dem 1.Juli 2008 möglich (13.10.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Alles zum Erfolgshonorar
 
Terminsvertretung ; Terminsvertreter; Korrespondenzanwalt für Berlin (07.10.2008)
Service für Rechtsanwälte: Terminsvertreter in Berlin und Brandenburg
 
Lehman Brothers Inc. nach Insolvenz an Barclay verkauft! (04.10.2008)
Kapitalanlagerecht: Lehman Brothers Zertifikate
 
Lehman Brothers Zertifikate: Hohes Risiko von Zertifikaten wird jetzt deutlich (24.09.2008)
Kapitalanlagerecht: Lehman Brothers Zertifikate - Anlegern droht Totalverlußt! Haften die Banken für die Lehman Insolvenz?
 
Hannover Leasing Fonds, Montraus Zweite, Montrnus Dritte, Kaledo: Anleger drohen hohe Steuernachzahlungen (23.09.2008)
Kapitalanlagerecht: Medienfonds und Steuernachzahlungen
 
Arbeitsrecht Berlin: Berliner Angestellte des Öffentlichen Dienstes und in Krankenhäusern können auf mehr Geld hoffen! (17.09.2008)
Ungleichbehandlung hinsichtlich Vergütung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) allein nach Altersstufen ist diskriminierend
 
MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Verurteilung der Prospektverantwortlichen zu Schadensersatz (17.09.2008)
Kanzlei für Kapitalanlagerecht: Prospekthaftung auch ohne Übergabe des Prospekts; Insolvenz der Gesellschaft
 
Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds haften der Bank nicht bei unwirksamer Vollmacht (17.09.2008)
Bank- und Kapitalmarktrecht: BGH, Urt. vom 17.6.2008 – XI ZR 112/07
 
Arbeitsrecht: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Entschädigung nach dem AGG wegen Benachteiligung einer Schwangeren (11.09.2008)
AGG gilt auch für befristete Verträge
 
Karriere (11.09.2008)
Stellenangebote, Ausbildung und Praktikum für Volljuristen, Referendare, studentische Mitarbeiter, Auszubildende und Umschüler zur ReNo, Praktikanten
 
Akzenta AG - Betrug; Justus Rechtsanwälte reichen Klagen ein (03.09.2008)
Vorstand der Akzenta AG wegen Betruges verurteilt; Anleger sollten ihre Anspüche geltend machen!
 
Weihnachtsgeld; betriebliche Übung und doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag (02.09.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin:
 
Care Life Fonds; Care Life Investment Trust II AG & Co. KG: Schadenersatz für Anleger! (29.08.2008)
Kapitalanlagerecht: Care Life Trust AG & Co.KG und Care Life Services AG
 
Arbeitsrecht: Schadenersatz wegen Wettbewerbsverstößen unterliegen kurzer Verjährung (28.08.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: Wettbewerbsverstöße
 
Nachbarschaft24.net und Netsolution FZE: Abbofallen im Internet (21.08.2008)
Medienrecht: Fernabsatzgesetz, Vertragsschluss und Widerrufsbelehrung
 
CSA Fonds; CSA Beteiligungen: Volle Rückabwicklung bei Capital Sachwert Alliance? (21.08.2008)
Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht: CSA Beteiligungsfonds
 
Kündigungsschutzklage: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (19.08.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: Neues zur Darlegungslast beim Kündigungsschutz
 
Südwestrenta Plus: ein gefährliches Anlagemodell? Südwest Finanz Vermittlung AG (08.08.2008)
Kapitalanlagerecht: atypische Gesellschaftsbeteiligungen bei der "Südwestrentaplus"
 
Umbau Sanierung Eberswalder Straße/Danziger Str; Parkraumbewirtschaftung; Entschädigungsansprüche der Anlieger (08.08.2008)
Interessengemeinschaft der Anlieger Eberswalder- und Danziger Straße
 
Insolvenz der Göttinger Gruppe/ Securenta AG: Insolvenzverwalter Knöpfel legt Amt nieder, Prof. Rattunde übernimmt (04.08.2008)
Kapitalanlagerecht: Anleger sollten ihre Forderungen bis zum 30.09.2008 anmelden!
 
Rundschreiben der Akzenta AG vom 18. Juli 2008 (04.08.2008)
Kapitalanlagerecht: Akzenta AG, Bonusplan GmbH, Job GmbH, PVZ GmbH
 
Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG in Schwierigkeiten (04.08.2008)
Kapitalmarktrecht: Steuerfahndung prüft Equity Pictures Medienfond
 
Familienzusammenführung: Nachzug von minderjährigen Kindern von Ausländern zu in Deutschland lebenden Eltern (04.08.2008)
Rechtsanwältin für Ausländerrecht: Regelungen nach § 32 Aufenthaltsgesetz
 
Straßenausbau: Erschließungsbeiträge im Beitrittsgebiet (08.07.2008)
Verwaltungsrecht: Rechtslage nach dem Urteil des BVerwG vom 11. Juli 2007
 
VIP Medienfond - Schlichtungsantrag - Anleger sollten bis zum 30.06.2008 handeln! (27.06.2008)
Bis einschließlich zum 30.06.2008 kann die Verjährung gehemmt werden
 
VIP Medienfonds 4 -Verjährung droht zum 30.06.2008 – Urteil des Landgerichts Hannover (13.06.2008)
VIP Medienfond: erfolgreiche Urteile gegen die Commerzbank AG
 
Medico Immobilienfond Nr. 30 in Notlage – Anleger setzen außerordentliche Gesellschafterversammlung durch. (06.06.2008)
Kapitalmarktrecht: Medico Immobilienfonds; LG Düsselddorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG zu Schadenersatz
 
Göttinger Gruppe/Securenta Fristverlängerung und Beraterhaftung (04.06.2008)
Kapitalanlagerecht: Forderungsanmeldung bis zum 30.09.2008 möglich; Verjährung bei Beraterhaftung
 
Göttinger Gruppe, Insolvenzverfahren und Steuernachzahlungen (04.06.2008)
Stellungnahme zum Rundschreiben des Insolvenzverwalters
 
VIP 4 Medienfonds-Anleger gewinnen auch in Berufung; Kapitalanlagerecht (22.05.2008)
Berufungsurteil des OLG München vom 19. Mai 2008
 
Verjährung im Kapitalanlagerecht, insb. aus Beratungsfehlern und Prospekthaftung; (16.05.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Verjährung am Beispiel des Medienfonds VIP 4
 
Akzenta AG: Neue Urteile des LG München geben Anlegern Hoffnung (06.05.2008)
Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht: Strafverfahren gegen den Akzenta Vorstand dauert dagegen noch an
 
Cinerenta Medienfonds II und III sowie Hannover Leasing GmbH & Co. KG in Schwierigkeiten (06.05.2008)
Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht Berlin: Cinerenta Medienfond II und III
 
Leasingrecht: Abhandlung über das Leasing als besondere Form der Finanzierung (01.04.2008)
Arten und steuerliche Aspekte des Leasings
 
Vif 3: BGH entscheidet pro Anleger des Filmfonds Vif 3 (Vif Babelsberger Filmproduktion Dritte KG) (21.03.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Neues in Sachen Film- und Medienfonds
 
Phoenix und Staatshaftung: Haftet der Staat für Betrug an Phoenix Anlegern? (17.03.2008)
Kapitalanlagerecht: Phoenix Kapitaldienst GmbH, Entschädigung und Staatshaftung
 
Staatshaftung für Schrottimmobilien? (15.03.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Hoffnung für Anleger von Schrottimmobilien / Staatshaftung
 
BAföG- Neuregelungen ab 2008 (06.03.2008)
Kinderbetreuungszuschlag als Vollzuschuss
 
AEGIS Fund Ltd. Class C; Justus Rechtsanwälte reichen erste Klagen ein (04.03.2008)
Kapitalanlagerecht: Aegis Fund Ltd; Hedgefonds
 
Verbraucherinsolvenz: DAV fordert Nachbesserung der Reform (29.02.2008)
Verbraucherinsolvenz; Beratungshilfe aussergerichtliche Schuldenbereinigung
 
Phoenix: Insolvenzverwalter verliert Klagen; Gute Nachrichten für Anfechtungsopfer (20.02.2008)
Kapitalanlagerecht: Anleger können mit Schadenersatzforderungen gegen Scheingewinn aufrechnen
 
VIP Medienfond 4 und Teilkündigung der HypoVereinsbank (12.02.2008)
Kapitalanlagerecht:VIP Medienfond 4, Ausschüttung der HypoVereinsbank
 
Futura Finanz insolvent; Auswirkungen auf Anleger der Capital Sachwert Alliance (CSA), Deltoton, Frankonia (11.02.2008)
Kapitalanlagerecht
 
Arbeitsrecht Berlin: Bereitschaftsdienste und wöchentliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (06.02.2008)
Rechtsanwalt Knud Steffan zum Arbeitsrecht: Arbeitszeitgesetz; Bereitschaftsdienste; §§ 3, 7 ArbZG
 
Deinböck AG: Insolvenzverwwalter fordert Anleger zur Rückzahlung von Entnahmen auf; Bank- und Kapitalmarktrecht (05.02.2008)
Insolvenzverfahren Deinböck Immobilien AG
 
VIP Medienfond 4: Ergebnis der Gesellschafterversammlung des VIP Medienfond 4 (18.12.2007)
VIP Medienfonds 3 und 4, vom Garantiefond zum Wackelkandidaten
 
Arbeitsrecht: Beschäftigung und Arbeitsschutz von Minderjährigen (06.12.2007)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
 
VIP Medienfonds: Nur noch wenige Tage bis zur Gesellschafterversammlung (04.12.2007)
VIP Mediendonds 3 und 4
 
Anfechtungen der Phoenix Scheingewinne durch Insolvenzverwalter Schmitt (26.11.2007)
Rechtsanwalt Steffan zum Kapitalanlagerecht: Neue Urteile zu Gunsten der Anleger
 
VIP-Medienfonds Verantwortliche verurteilt! (15.11.2007)
Kapitalanlagerecht: VIP-Medienfonds 3 und 4; Urteil vom 13.11.2007 im Strafverfahren vor dem Landgericht München
 
Informationsveranstaltung der VIP Medienfonds 3 und 4 (07.11.2007)
Anlegerrecht; Verjährung der Ansprüche aus den VIP Medienfonds 3 und 4
 
J. Deinböck Berlin-Mitte GbR: die Gesellschafterversammlung vom 5.10.2007 (06.11.2007)
Kapitalanlagerecht: Deinböck Berlin- Mitte GBR, geschlossene Immobilienfonds
 
Widerrufsrecht bei Messekäufen (17.10.2007)
Kaufverträge auf Messen
 
J. Deinböck Berlin-Mitte GbR (DCM/Deinböck) will Nachschusspflicht für Anleger beschließen! (27.09.2007)
Außerordentliche Gesellschafterversammlung am 5.10.2007 in München
 
Neues zu Schönheitsreparaturen (17.09.2007)
Mietrecht: Unwirksamkeit von Endrenovierungsklauseln
 
Vermittlung von Hedge-Fonds in Deutschland erlaubt (15.08.2007)
Kapitalnalagerecht: Hedgefonds
 
Aegis Fund (Hedgefonds): Klagen auch in Deutschland möglich (15.08.2007)
Aktienrecht: Aegis Fund Class C, Hedgefonds
 
LAM AG: Betrugsvorwürfe und Klage auf Schadenersatz (15.08.2007)
Anlegerrecht: LAM AG
 
Göttinger Gruppe / Securenta: Fristen zur Insolvenzanmeldung * Forderungsanmeldung (03.08.2007)
Aktuelle Mandanteninformation zur Insolvenzeröffnung / Forderungsanmeldung
 
First Real Estate Grundbesitz GmbH in Insolvenz! (28.07.2007)
Kapitalanlagerecht: Anleger sollten Ansprüche gegen Dritte prüfen
 
HEDGEFONDs? Definition, Vermittlung, Ansprüche (28.07.2007)
Kapitalanlagerecht: Aegis-Fund und Co
 
Göttinger Gruppe und Securenta AG stellen Insolvenzantrag (11.06.2007)
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet; JUSTUS gründet Rechtsverfolgungspool für Anleger
 
Es ist "5 vor 12" für Anleger der Göttinger Gruppe/Securenta - Haftbefehle gegen Vorstand (05.06.2007)
JUSTUS Rechtsanwälte Berlin zu einem der größten Finanzskandale des grauen Kapitalmarktes
 
Apollo Medienfonds 1-5 in der Kritik (23.05.2007)
Kapitalanlagerecht; Apollo Medienfonds
 
GdbR KS-INDEX-IMMOFONDS soll aufgelöst werden (23.05.2007)
Anleger sollten ihre Einlagen sichern
 
BaFin ordnet Abwicklung der Einlagengeschäfte der Sachwert-Capital GmbH an (23.05.2007)
Anlegerrecht; Sachwert-Capital GmbH SWC
 
Abzug von Abschlusskosten von der betrieblichen Altersvorsorge ist rechtswidrig; Zillmer-Verfahren (17.05.2007)
Arbeitsrecht Rechtsanwalt Knud Steffan: gezillmerte Verträge sind unzulässig
 
Anleger der LAM AG sollten ihre Ansprüche sichern (17.05.2007)
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Kapitalanlagebetrug
 
Ausgleichsbetrag beim Immobilienkauf in Sanierungsgebieten gemäß § 154 BauGB (13.05.2007)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Eigentümer sollten sich gegen hohe Sanierungsausgleichsbeträge wehren!
 
AEGIS FUND Ltd. löst Fonds Class-C auf (22.04.2007)
Anlegerrecht: Aegis Fund Ltd.; Fonds Class-C
 
Akzenta-Anleger können auf sichergestelltes Vermögen der Akzenta AG zugreifen (03.04.2007)
Anlegerrecht: Akzenta AG; dinglicher Arrest; Eilverfahren
 
EuGH-Urteil: Anleger von EU-Aktiengesellschaften können rückwirkend Steuererstattungen verlangen (26.03.2007)
Kapitalanlagerecht * Steuerrecht: aktuelles Urteil des EuGH
 
BGH-Urteil bringt Hoffnung für Käufer von "Schrottimmobilien" bei der Badenia Bausprarkasse (25.03.2007)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Badenia Bausparkasse
 
Vorstand der Deinböck AG stellt Insolvenzantrag (25.03.2007)
Kapitalanlagerecht: Deinböck AG
 
Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH verklagt Anleger auf Rückzahlung sog. Scheingewinne; §§134, 143 InsO (09.03.2007)
Kapitalanlagerecht: Phoenix GmbH
 
Rechtsanwaltsfachangestellte /r (03.03.2007)
Wir suchen Auzubildende/r zur ReNo ab August 2007
 
Frankonia Sachwert AG, Initiator der Capital Sachwert Alliance-Fonds (CSA) in Deltoton AG umbenannt (20.02.2007)
Kapitalanlagerecht: Capital Sachwert Alliance- Beteiligungsfonds CSA
 
Göttinger Gruppe veräußert Tochtergesellschaft Gutingia Lebensversicherung AG (09.02.2007)
Göttinger Gruppe in Zahlungsschwierigkeiten? Klage auf Schadenersatz?
 
Göttinger Gruppe muss ordnungsgemäße Aufklärung beweisen (09.02.2007)
Aktuelles Urteil des BGH zur Beweislast
 
Göttinger Gruppe * Securenta * Verjährung (09.02.2007)
Ansprüche gegen die Göttinger Gruppe nach OLG-Urteil nicht verjährt!
 
Volljurist/in oder Steuerberater/in zunächst in Bürogemeinschaft oder freier Mitarbeit gesucht (29.01.2007)
Karriere: Wachsen Sie mit uns !
 
Neues von den VIP Medienfonds; Victory Medienfond; Equity Pictures AG; Apollo Medienfonds (13.12.2006)
Kapitalanlagerecht: Anleger müssen mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen
 
Widerrufsbelehrung von Ebayhändlern meißt unrichtig; Abmahnungen drohen (19.11.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan zum Internetrecht; Widerrufsrecht für Verbraucher 1 Monat
 
Futura Finanz muß für Frankonia Beteiligungen Schadenersatz zahlen (27.10.2006)
Kapital- und Anlagerecht; Futura Finanz; Frankonia Sachwert AG
 
Schönheitsreparaturen bei Mieträumen (25.10.2006)
Mietrecht: Starre Fristenregelung auch für Gewerberaummietverträge unwirksam?
 
WEBSITE-CHECK; vom Impressum bis zur Inhaltskonrolle (20.10.2006)
Internetrecht; Wie muss eine homepage aussehen?
 
Steuernachzahlungen bei Göttinger Gruppe/Securenta AG; Steuern und Sammelklagen (11.10.2006)
Finanzämter erlassen Änderungsbescheide; Das Märchen von der Sammelklage/Musterverfahren
 
BGH: Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt (06.10.2006)
Familienrecht; Unterhaltspflicht für die Eltern eingeschränkt
 
BGH: Haftung der Bank wegen Fehlberatung beim Erwerb geschlossener Immobilienfonds (z.B. WGS Fond) (06.10.2006)
Bank- Kapitalanlagerecht; geschlossener Immobilienfond
 
Mieterhöhungsverlangen - Wie kann sich der Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren? (31.08.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Mieterhöhung * Berliner Mietspiegel * Kappungsgrenze * Zustimmung
 
Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 und 4; that´s Entertainment! (23.07.2006)
Kapitalanlagerecht: Investoren drohen erhebliche Steuernachzahlungen; Klagen auf Schadenersatz sind erfolgversprechend
 
ABMAHNUNG - WAS NUN? (19.07.2006)
Wettbewerbsrecht; Vorgehen gegen eine Abmahnung
 
Akzenta: Schadenersatzansprüche gegen die Akzenta AG (11.07.2006)
Kapitalanlagerecht: Was können Anleger tun?
 
Drei Stufen der Verbraucherinsolvenz (04.07.2006)
Insolvenzrecht: Schuldnerberatung und Restschuldbefreiung; auch für ehemalige Unternehmer!
 
Checkliste Verbraucherinsolvenzantrag (04.07.2006)
Was muss der Schuldner dem Insolvenzantrag unbedingt beifügen?
 
Phoenix Kapitaldienst GmbH ist insolvent (08.06.2006)
Kapitalanlagerecht: Welche Ansprüche können die Geschädigten geltend machen?
 
ADR Verfahren: Schiedsverfahren zur Registrierung Ihrer EU-Wunschdomain (05.05.2006)
ADR Verfahren; Regeln; Prüfverfahren EU-Domain
 
Frankonia Wert AG, Südwest-Finanz-Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz AG (29.04.2006)
Anleger können von den BGH-Urteilen zur Göttinger Gruppe profitieren
 
Arbeitsrecht: Weihnachtsgeld und Gratifikationen (10.04.2006)
Anspruch auf Weihnachtsgeld? Höhe, Rückzahlung und Steuer
 
Rückforderung der Beteiligungen bei der Göttinger Gruppe/Securenta AG (09.04.2006)
Kapitalanlagerecht; Anleger können die gesamten Einlagen zurückfordern
 
Alles über die Staatlichen Fördermittel (07.04.2006)
Eigenheimfinanzierung * Existenzgründung * Energie * kleine und mittelständische Unternehmen * Bildungsfinanzierung * Umweltschutz
 
Eidesstattliche Versicherung * EU Domainregistrierung * Familienname registrieren (06.04.2006)
Hier erhalten Sie schnell die eidesstattliche Erklärung zur Registrierung des Familiennamens
 
Abfindungen müssen ab 2006 voll versteuert werden (04.04.2006)
Arbeitsrecht * Abfindung * steuerliche Änderung
 
Göttinger Gruppe * Securenta AG * Verjährung * (04.04.2006)
Ansprüche gegen die Göttinger Gruppe sind nach OLG-Urteil nicht verjährt
 
Gaspreiserhöhung (18.02.2006)
Widerspruch gegen Erhöhungsankündigung
 
Fristen im Arbeitsrecht (18.02.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Fristen nach BAT - O / BAT
 
Lieber Schlichter als Richter? Die Schlichtungsordnung (18.02.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Baurecht; Bauvertrag
 


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