VIP-Medienfonds Verantwortliche verurteilt!

Kapitalanlagerecht: VIP-Medienfonds 3 und 4; Urteil vom 13.11.2007 im Strafverfahren vor dem Landgericht München

Der VIP-Medienfondsinitiator Andreas Schmid wurde gestern (13.11.2007) vom Landgericht München zu sechs Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung in Zusammenhang mit der Konzeption und Realisation des Filmfonds VIP-Medienfond 3 verurteilt. Der Mitangeklagte Ex-Geschäftsführer Andreas Grosch erhielt zwei Jahre auf Bewährung.

Die Vorsitzende Richterin Huberta Knöringer blieb damit knapp hinter dem Antrag der Staatsanwaltschaft zurück, die sieben Jahre Haft für Schmidt und zweieinhalb für Gosch forderte. Dennoch fand sie deutliche Worte und attestierte den Angeklagten, dass sie wussten „dass die Angaben in den Steuererklärungen falsch waren.“ Darüber hinaus stellte das Gericht fest, dass die Konzeption des VIP Medienfond 3 steuerrechtlich unsauber war.

Für Anleger bedeutet diese Entscheidung zweierlei: Zum einen ist die Anerkennung der erhaltenen Steuervorteile unwahrscheinlich geworden. Zwar sind die Finanzgerichte grundsätzlich nicht an die rechtliche Einschätzungen der Strafkammern gebunden, aber die ohnehin schon eingeschlagene Richtung der Finanzgerichte, die in den Beschlüssen vom 9.10.2007 und 10.10.2007 bereits zum Ausdruck kam wird nochmals bestärkt.

Zum anderen ist die Entscheidung nach Einschätzung der Justus Rechtsanwälte aber auch ein positives Signal für die immer größer werdende Zahl von Anlegern, die sich gegen die Fondsverantwortlichen zur Wehr setzen. Für die Zivilprozesse auf Schadensersatz gegen Herrn Schmid sind nun erhebliche  Beweiserleichterungen zu erwarten, das heißt dass nicht mehr die Anleger des VIP-Medienfonds die vorhandenen Fehler nachweisen müssen, sondern Herr Schmidt die Fehlerfreiheit seines Prospektes unter Beweis stellen muss. Natürlich stellt sich die Frage ob Herr Schmid auch in Zukunft ein solventer Gegner bleiben wird, gegen den erstrittene Forderungen auch durchzusetzen sind. Ausgeschossen kann dies allerdings nicht werden, vor allem dann nicht, wenn er die Auflage zur Strafaussetzung erfüllt und die geforderte Sicherheitsleistung in Höhe 4 Mio. Euro beibringen kann,

Das Urteil stärkt die Position der Anleger in den Verfahren gegen die einlageganrantierenden Banken wie Dresdner und HYP und insbesondere auch die Klagen gegen die im Vertrieb des VIP-Medienfonds 3 und 4 involvierte Commerzbank. Der in diesen Verfahren notwendige Nachweis von Beratungsfehlern wird nach Einschätzung der Justus Rechtsanwälte wesentlich erleichtert. Wenn die Konzeption des VIP-Medienfonds 3 rechtswidrig war, kann der Folgefond mit gleicher steuerrechtlicher Konzeption nicht ungeprüft empfohlen werden. Ob letztlich tatsächlich ein durchsetzbarer Schadensersatzanspruch gegen die Bank vorliegt, ist  von der individuellen Situation des Anlegers abhängig. Die Justus Rechtsanwälte sehen aber grundsätzlich gute Chancen den entstandenen Schaden gegen einen liquiden Gegner erfolgreich geltend zu machen.

        

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von lediglich 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.

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Knud J. Steffan
Rechtsanwalt

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
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Letztes Update 15.11.2007 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 | Seite drucken: VIP-Medienfonds Verantwortliche verurteilt! | Seite einem Freund senden: VIP-Medienfonds Verantwortliche verurteilt!

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