VIP Medienfond 4: Ergebnis der Gesellschafterversammlung des VIP Medienfond 4VIP Medienfonds 3 und 4, vom Garantiefond zum WackelkandidatenVom Garantiefonds zum Wackelkandidaten Die neue Geschäftsführung entgeht auf der Gesellschafterversammlung des VIP Medienfonds 4 am 13.12.2007 nur knapp einem Desaster. Zunächst weigern sich die Anleger dem neuen Geschäftsführer Peter Riedel das eingeforderte Vertrauen entgegenzubringen. Schließlich setzen die Anleger einen neuen Anlegerbeirat ein, der die Geschäfte kontrollieren soll. In seinem Bericht der Geschäftsführung unter dem Titel „Chance aus der Krise“ stellte Peter Riedel ausführlich und wortgewandt die momentane Situation des Fonds dar. Er pochte auf Werte. Mit „Effizienz, Kompetenz, und Transparents“ will er verlorenes Vertrauen zurückgewinnen. Gerüchten hinter ihm stünde der frühere – fisch aus der U-Haft gegen Kaution entlassene - Geschäftsführer Andreas Schmidt weist er entschieden von sich. Auch Schmidt ist bei der Veranstaltung anwesend, er lacht ist gut gelaunt und klatscht nach Riedels Vortrag heftig Beifall. Wie er in einem Interview der Welt mitteilte, hätte er den Anlegern gerne seine Sicht der Dinge selbst mitgeteilt. Offensichtlich hat ihm die Geschäftsführung aber kein Rederecht eingeräumt. Riedel ist es letztlich nicht recht gelungen, das Vertrauen der Anleger auf seine Seite zu bringen. In der anschließenden Befragung durch die Anleger wurde sein Vortrag mit den realistischen Zahlen weiter relativiert. Auf Nachfrage räumte Herr Riedel ein, dass fast 30% des eingezahlten Kapitals - selbst bei positiver Zukunftsprognose bis 2014 - verloren sind. Das bedeutet, dass für die Anleger Verluste von mindestens 60 Millionen Euro und damit fast 30 Prozent des in den "Garantiefond" eingezahlten Kapitals eintreten. Andernfalls können die Verlust noch deutlich höher ausfallen. Hierbei sind die steuerlichen Verluste der einzelnen Anleger durch die Aberkennung des Fondskonzepts nicht mit eingerechnet. Riedel räumt ein, dass die Verluste noch sehr viel höher ausfallen könnten – ein solches Szenario sei aber „unrealistisch“. Für Rechtsanwalt Knud J. Steffan, der Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater, die eine Vielzahl von VIP Anlegern auf der Gesellschafterversammlung vertreten hat, wird bestätigt, "dass neben den weggebrochenen steuerlichen Verlußtzuschreibungen sich nun auch die prospektierte Garantie von 115 % als unrichtig und irreführend erweißt. Ein weiteres Festhalten an dem Fond ist nicht mehr zu empfehlen". Knud J. Steffan JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Tel.: 030 / 440 449 66
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