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Medienfonds - Montranus, Kaledo, Apollo, MAcron, u.a. » VIP Medienfonds 4 -Verjährung droht zum 30.06.2008 – Urteil des Landgerichts Hannover
VIP Medienfond - Schlichtungsantrag - Anleger sollten bis zum 30.06.2008 handeln!
Bis einschließlich zum 30.06.2008 kann die Verjährung gehemmt werden
VIP Medienfonds: Schlichtungsantrag noch bis Montag einlegen!
Anleger sollten - soweit Sie noch keine Klage eingereicht haben - noch bis einschließlich Montag einen Schlichtungsantrag stellen. Die Verjährungsverzichtserklärung der Commerzbank AG läuft am 30.06.2007 um 0.00 Uhr ab. Die Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG u.a. verjähren zumindest teilweise in drei Jahren nach Beitritt, so dass die Ansprüche Ende 2007 verjährt wären. Die Fondgesellschaft sowie die als Berater fungierende Commerzbank AG haben im Einvernehmen mit den Anlegerschutzkanzleien eine bis zum 30.06.2008 befristete Verjährungsverzichtserklärung abgegeben.
Mit Schreiben vom 20.06.2008 teilte die Commerzbank, Zentraler Stab Recht, Frankfurt am Main, mit, man bäte um Verständnis, dass keine weitere Verlängerung des Verjährungsverzichts ausgesprochen werden würde.
Anleger des VIP Medienfond 4 raten wir daher dringend - soweit noch nicht geschehen - sofort verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann z.B. auch zunächst und bis zur Deckungszusage einer Rechtsschutzverssicherung durch Einleitung eines vergleichsweise kostengünstigen Schiedsgerichtsverfahrens geschehen. Ferner kann in bestimmten Fällen - soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen - ein Erfolgshonorar vereinbart werden.
In jedem Fall sollte sich der Anleger vor Verjährungsablauf den Rechtsrat eines auf die Besonderheiten des VIP Medienfonds spezialisierten Rechtssanwaltes einholen.
Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte bietet den VIP-Anlegern an, die Verjährung noch bis einschließlich Montag, den 30.06.2008 zunächst durch einen kostengünstigen Schlichtungsantrag zu unterbrechen. Die Gebühren für den Antrag bei der Schlichtungsstelle betragen etwa 300,- € zuzüglich Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 250,- € inkl. MwSt.
Voraussetzung ist, dass das vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Auftragsformular zusammen mit den Zeichnungssscheinen per Telefax, Post oder auch email bis Montag, den 30.06.2008 um 17 Uhr in der Kanzlei eingeht.
Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Lesen Sie hier alle weiteren Artikel zu den VIP Medienfonds!
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Eberswalder Straße 26 10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66 Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 27.06.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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