Verbraucherinsolvenz und Selbstständigkeit?

Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Berlin

Wann findet das Verbraucherinsolvenzverfahren auf Selbstständige Anwendung?

Auf alle Personen, die selbstständig tätig sind (Freiberufler, Gewerbetreibende oder Kleinunternehmer) findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung.

Für Selbstständige, die ihre Tätigkeit bereits vor der Insolvenzeröffnung aufgegeben haben, ist unter bestimmten Voraussetzungen das Verbraucherinsolvenzverfahren das richtige Verfahren. Dieses kommt aber nur zur Anwendung, wenn die Vermögensverhältnisse des Schuldners als überschaubar angesehen werden können.

Eine Unüberschaubarkeit ist in folgenden Fällen zu bejahen:

-          mehr als 19 Gläubiger

-          Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Krankenkasse, Lohnzahlung)

-          Grundsätzliche Unüberschaubarkeit der Vermögensverhältnisse
(auf Grund hoher Schulden)

Sollte keines dieser Merkmale vorliegen, so findet das Verbraucherinsolvenzverfahren Anwendung.

Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet dem Schuldner besondere Vorteile. Zum einen wird ein vereinfachtes Verfahren angewendet, zum anderen kann ein Schuldenbereinigungsplan mit den Gläubigern vereinbart werden.

 

Ansprechpartner:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Website: www.kanzleimitte.de



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