Verbraucherinsolvenz und Selbstständigkeit?Rechtsanwalt für Insolvenzrecht BerlinWann findet das Verbraucherinsolvenzverfahren auf Selbstständige Anwendung? Auf alle Personen, die selbstständig tätig sind (Freiberufler, Gewerbetreibende oder Kleinunternehmer) findet das Regelinsolvenzverfahren Anwendung. Für Selbstständige, die ihre Tätigkeit bereits vor der Insolvenzeröffnung aufgegeben haben, ist unter bestimmten Voraussetzungen das Verbraucherinsolvenzverfahren das richtige Verfahren. Dieses kommt aber nur zur Anwendung, wenn die Vermögensverhältnisse des Schuldners als überschaubar angesehen werden können. Eine Unüberschaubarkeit ist in folgenden Fällen zu bejahen: - mehr als 19 Gläubiger - Forderungen aus Arbeitsverhältnissen (Krankenkasse, Lohnzahlung) - Grundsätzliche Unüberschaubarkeit der Vermögensverhältnisse Sollte keines dieser Merkmale vorliegen, so findet das Verbraucherinsolvenzverfahren Anwendung. Das Verbraucherinsolvenzverfahren bietet dem Schuldner besondere Vorteile. Zum einen wird ein vereinfachtes Verfahren angewendet, zum anderen kann ein Schuldenbereinigungsplan mit den Gläubigern vereinbart werden. Ansprechpartner: Knud J. Steffan JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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