Sonderbedarfszulassung
Die Ermittlung des lokalen Versorgungsbedarf bezieht sich auf den Teil eines großstädtischen Planungsbereichs oder großräumigen Landkreises. Geprüft wird, wo die nächsten erreichbaren niedergelassenen Vertragsärzte ihren Praxissitz haben, ob die Entfernung dorthin zumutbar ist und wie sich die Inanspruchnahme dieser Ärzte (Wartezeiten) entwickelt hat. Zur Prüfung der Versorgungssituation greifen die Zulassungsgremien auf die Feststellungen der jeweils zuständigen Bezirksstellen zurück, die als sachkundige und ortsnahe Institution geeignet und in der Lage ist, den jeweiligen Bedarf vor Ort festzustellen. |