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CIS: Beschluss GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau; Kündigung und Abfindungsguthaben |
BGH: Clerical-Medical-Anleger können Zinsen zurückverlangen, EuroPlan, CMI |
„MezzCaps“ – Commerzbank-Kunden vor Einlagenverlust- Mezzanine Finanzierung |
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OLG Frankfurt: Bankenhaftung und Anlageberatung bei Medienfonds |
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Bankrecht und Kapitalmarktrecht » Schifffonds » Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen: JUSTUS rät Anlegern, sich beraten zu lassen
Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen: JUSTUS rät Anlegern, sich beraten zu lassen
Schiffbeteiligungen: Dr.Peters, MPC Capital oder Lloyd
Schiffbeteiligungen: Wir raten Anlegern, sich beraten zu lassen
Der Zeitschrift „Finanztest“ zufolge befinden sich hunderte Schiffsfonds infolge des weltweiten Konjunkturabschwungs in teilweise massiver Schieflage, darunter selbst Fonds namhafter Anbieter wie MPC Capital oder Lloyd (s. Ausgabe 5/2010).
Schiffsbeteiligungen als Altersvorsorge ungeeignet:
Aufgrund der günstigen Tonnagebesteuerung waren Schiffsbeteiligungen in den vergangenen Jahren beliebte Kapitalanlageformen. Aufgrund hoher Provisionszahlungen von Seiten der Kapital suchenden Reeder bzw. Fondsinitiatoren empfahlen Banken Ihren Kunden solche Beteiligungen zu Boomzeiten gerne. Nicht immer waren Anleger richtig beraten, derartige Beteiligungen zu zeichnen. Aufgrund der erheblichen unternehmerischen Risiken gelten Schiffsbeteiligungen insbesondere für Kleinanleger als völlig ungeeignet, insbesondere, wenn die Anlage als wesentlicher Bestandteil der Altersvorsorge dienen soll. In Boomzeiten wird häufig übersehen, dass immer auch eine konjunkturelle Talfahrt folgt. Nur der genaue Zeitpunkt ist ungewiss.
Werteinbrüche von 80 % bei Schiffsfonds:
Konjunkturbedingte Einbrüche der Chartereinnahmen einiger Schiffsfonds betragen inzwischen bis zu 80 Prozent der kalkulierten Werte. Finanzierungsdarlehen der Fonds können teilweise nicht mehr bedient werden. In dieser Situation fordern Fondsbetreiber unter Hinweis auf eine drohende Insolvenz, die regelmäßig einem Totalverlust der Einlage gleichkommt, von Privatanlegern die Rückzahlung erhaltener Ausschüttungen oder weitere Kapitalleistungen in Form von Nachschüssen. Bspw. das Fondshaus Dr. Peters verklagt Anleger nach Ablauf einer Frist von drei Monaten, wenn diese sich weigern, in der Vergangenheit erhaltene Ausschüttungen zurück zu zahlen.
Schiffsfondsgesellschaften klagen auf Rückzahlung von Ausschüttungen:
Wer solchen Drohungen ohne Prüfung der Rechtslage nachgibt, geht das Risiko ein, bereits eingetretene Vermögensschäden durch weitere Zahlungen in ein „Fass ohne Boden“ nur weiter zu vertiefen. Anleger sollten daher rechtzeitig kompetenten anwaltlichen Rat einholen. „Finanztest“ rät Anlegern von in Schieflage geratenen Schiffsbeteiligungen, sich von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht beraten zu lassen.
Vor dem Hintergrund der drohenden Insolvenz vieler Schiffsfonds sind daher die Möglichkeiten eines individuellen Ausstiegs aus dem Fonds zu prüfen. Die Möglichkeiten sind hier:
- Widerruf/Kündigung des Beteiligungsvertrages
- Schadensersatzansprüche gegen Vermittler/Berater
- Schadensersatzansprüche gegen Initiatoren und Gestalter der Gesellschaft sowie Treuhänder und Vertrieb bei Vorliegen zurechenbarer Pflichtverletzungen
- Prospekthaftungsansprüche bei fehlerhaftem Emissionsprospekt
- Einwendungen gegen Darlehensvertrag bei finanzierten Beteiligungen
Aufgrund von (Fehl-)Anreizen für Bankberater durch erhebliche Provisionen von Seiten der Initiatoren ist davon auszugehen, dass eine beträchtliche Zahl von Anlegern gute Aussichten hat, Schiffsbeteiligungen wegen einer Falschberatung der Bank rückabzuwickeln. Statt erfolglosen Fondsbetreibern weiteres Kapital zur Verfügung zu stellen, können Anleger sich so ggf. vollständig schadlos halten.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Was ist ein Schiffsfond? Mehr zu Sanierung und Nachschusspltlichten erfahren Sie hier
Mehr zu Schiffsfonds allgemein lesen Sie hier
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 04.05.2010 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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