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Schiffsfonds in der Krise: Dr.Peters Cape Henry, MS Paula Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, Cape Hatteras, Cape Byron u.A
Müssen Anleger Ausschüttungen zurückzahlen?
Schiffsfonds in der Krise
Nachschussforderungen für Anleger der Dr. Peters Schiffsfonds Cape Henry, Cape Hatteras, Cape Byron, MS Paula Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG
Die Finanzkrise hat nun die Schiffsfonds erreicht. Obwohl dieses Anlagemodell auf Grund steuerlicher Vorteile bislang für viele Anleger sehr attraktiv war, drohen nun auch den Schiffsfondsinvestoren erhebliche finanzielle Verluste.
Rückforderung der gewährten Ausschüttungen
Zwei Drittel aller Schiffsfonds haben bereits ihre Ausschüttungen gestrichen. Manche mussten bereits Insolvenz anmelden, andere wenden sich an die Anleger und fordern die gewährten Ausschüttungen in einer Höhe von bis zu 35 % der Beteiligungssumme zurück. Aktuell stehen insbesondere die Anleger der MS Paula Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, Dr. Peters Schiffsfonds Cape Henry, Cape Hatteras und Cape Byron und vor der Frage, ob sie den Forderungen der Emittentin nachkommen sollen.
Ob diese Rückforderung berechtigt ist, ist allerdings umstritten. Die Emittentin verweist auf den Gesellschaftsvertrag und erklärt, dass die bisherigen Ausschüttungen lediglich Darlehen seien, die in einer angespannten wirtschaftlichen Situation jederzeit zurückgefordert werden könnten. Tatsächlich sind solche Angaben im Gesellschaftsvertrag jedoch oft nicht zu finden, sodass erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Rückforderung bestehen.
Vollständige Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
Abgesehen von der Frage, ob die Rückforderung der Ausschüttungen rechtens ist, haben viele Anleger die Möglichkeit Ihre Beteiligung vollständig rückabzuwickeln. Dabei können sie gegen die Fondinitiatoren als auch gegen ihren Anlageberater vorgehen.
Gegen die Fondsinitiatoren kommt die Prospekthaftung in Betracht. Dabei wird geprüft, ob die Fondsinitiatoren im Prospekt richtig und vollständig auf alle Risiken der Fondsbeteiligung hingewiesen haben. Bei Prospektfehlern können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden.
Gegen die Anlageberater können die Schiffsfondsanleger aus Falschberatung vorgehen. Der Berater ist verpflichtet den Anlageinteressenten über die für den jeweiligen Schiffsfonds typischen Risiken ausführlich und verständlich aufzuklären und auf der Grundlage der Kick-Back-Rechtsprechung auf Rückvergütungen von der Fondsgesellschaft hinzuweisen. Verletzt der Anlageberater seine Aufklärungspflichten, so hat dieser dem Anleger Schadensersatz in Höhe des Investitionsbetrages zu leisten.
Allen Schiffsfondsanleger ist daher zu raten, ihre Ansprüche durch einen FAchanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht prüfen zu lassen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autorin:
Alexandra Kosacheva
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 13.01.2010 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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