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>> Widerruf und Geld zurück? >> EuGH entscheidet über >> CSA, Deltoton u.a. >> Fondbeteiligungen |
>> „Global View“ >> Riesenrad-Fonds: >> Insolvenz droht |
>> Lehman Brothers: Klage >> gegen Rating-Agenturen |
>> Lehman-Anleger gewinnt >> gegen Dresdner Bank; >> Verjährung droht Ende >> Februar 2010! >> Ombudsmannverfahren |
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>> Flugzeugfonds Krise : >> Anleger müssen Steuern >> nachzahlen! |
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>> CIT-Bank: größte >> Bank-Pleite seit Lehman >> Brothers |
>> Dubai Oil Industries/ >> Real Estate & Oil/ >> Saxonia Sparkasse |
>> Clerical Medical (CMI) >> muss Schadensersatz >> zahlen |
>> K1 Fonds: Initiator >> Kiener in U-HAft; X1 >> Global Index Zertifikat, >> K1 Global Sub Trust, K1 >> Invest Ltd, K 1 Invest >> und die >> K1-Vienna-Life-Global-Hedgefonds-Police |
>> Mediastream I, II und >> III: Verluste aberkannt! |
>> Global View Great Wheel >> Beteiligungs KG: >> Riesenrad läuft nicht >> rund! |
>> Cinerenta Medienfonds: >> Anlegeransprüche drohen >> Ende 2009 zu verjähren! |
>> Schiffsfonds: Sanierung >> und Nachschusspflichten |
>> Kaledo, Montranus, >> Mediastream, Linovo und >> MACRON Medienfonds: gute >> Erfolgsaussichten bei >> Rückabwicklung |
>> Hannover Leasing, KGAL, >> LHI: Anlegern von >> Medienfonds drohen >> Steuernachzahlungen |
>> Lehman >> Insolvenzanmeldungen und >> Fristen |
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>> Bei Medienfonds der KGAL, >> LHI, Hannover Leasing, >> u.a. drohen erhebliche >> Steuernachzahlungen |
>> BGH: BAnk trägt >> Beweislast |
>> Zertifikate Cobold und >> Colibri können von den >> positiven Lehman - >> Urteilen profitieren! |
>> Akzenta AG meldet >> Insolvenz an! >> Strafurteile gegen den >> Vorstand |
>> Lehman Brothers: >> Entschädigung der >> Citibank annehmbar? |
>> Lehman Brothers: Erste >> gerichtliche Vergleiche >> und erste mündliche >> Verhandlung gegen die >> Postbank |
>> Lehman Brothers: >> erfolgreiches Urteil für >> Lehman-Anleger |
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>> CSA (Capital Sachwert >> Alliance): Widerruf und >> Rückabwicklung des >> Vertrages |
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>> Phoenix Scheingewinne >> müssen grundsätzlich >> versteuert werden |
>> Akzenta AG Anleger >> erhalten Schadenersatz |
>> (FAQ) Fragen der Anleger >> in Lehman Brother >> Zertifikaten |
>> Hamburger Sparkasse zahlt >> Schadensersatz an >> Lehman-Geschädigte |
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>> Dresdner Bank muss >> Zertifkate-Anleger >> entschädigen! „Ein >> weiteres positives Signal >> für die Lehman Opfer!“ |
>> Chapter 11 - Lehman >> Brothers, Fristen und >> Anmeldeverfahren (1/09) |
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>> DOBA Immobilienfonds zur >> Zahlung verurteilt! |
>> Phoenix >> Insolvenzverfahren: >> Sensationelles Urteil für >> Phoenix-Anleger! >> Insolvenzverwalter ist >> nicht klagebefugt. |
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>> Phoenix und >> Staatshaftung: Haftet der >> Staat für Betrug an >> Phoenix Anlegern? |
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>> Phoenix: >> Insolvenzverwalter >> verliert Klagen; Gute >> Nachrichten für >> Anfechtungsopfer |
>> VIP Medienfond 4 und >> Teilkündigung der >> HypoVereinsbank |
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>> Vorstand der Deinböck AG >> stellt Insolvenzantrag |
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>> Frankonia Wert AG, >> Südwest-Finanz-Vermittlung >> Zweite AG, Südwest Finanz >> AG |
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Rechtsgebiete » Kapitalanlagerecht » Schiffsfonds: Sanierung und Nachschusspflichten
Schiffsfonds: Sanierung und Nachschusspflichten
Betroffene Containerschiffe: Wehr Weser, Wehr Elbe, Hanse Spirit und Hanse Vision u. a.
Schiffsfonds: Sanierung und Nachschusspflichten
Betroffene Containerschiffe: Wehr Weser, Wehr Elbe, Hanse Spirit und Hanse Vision u. a.
Was sind Schiffsfonds?
Bei Schiffsfonds handelt es sich um geschlossene Fonds, bei denen das Kapital in den Bau oder Erwerb von Seeschiffen investiert wird. An diesem Fonds beteiligt sich der Anleger als (mittelbarer) Kommanditist und stellt dabei sein Eigenkapital der Gesellschaft zu Verfügung. Im Gegenzug dafür wird er an den Gewinnen der Gesellschaft beteiligt.
Gerät der Schiffsfonds in eine finanzielle Schieflage, so werden die Anleger zu einer Nachschusszahlung für die Sanierung des Schiffsfonds aufgefordert. Zurzeit sind von 1.500 deutschen Schiffsfonds etwa 70 sanierungsbedürftig.
Muss der Anleger der Nachschusszahlung nachkommen?
Oft wird einem Anleger geraten, sich an den Zuschüssen zu beteiligen und somit einer möglichen Insolvenz des Fonds entgegenzuwirken. Anderenfalls, so die Begründung, müsse er die Forderungen des Insolvenzverwalters begleichen.
Dies ist jedoch nicht immer richtig.
Im Falle der Insolvenz haften die Anleger gegenüber Dritten nur bis zur Höhe ihrer Hafteinlage für alle Verbindlichkeiten des Fonds. Als Hafteinlage wird die Summe bezeichnet, die im Handelsregister eingetragen ist. Dabei ist die Hafteinlage regelmäßig geringer als die Pflichteinlage, die ihrerseits der auf dem Zeichnungsschein vermerkten Summe entspricht. Die Anleger haften also nicht mit ihrem gesamten Privatvermögen. Sinkt allerdings das Kapitalkonto des Anlegers dagegen unter den Betrag der im Handelsregister eingetragenen Haftsumme, so haftet er mit seinem Privatvermögen bis zu der im Handelsregister eingetragenen Kapitalsumme, § 171 HGB.
Von der Haftung gegenüber Dritten, die auf die Hafteinlage begrenzt ist, ist die Binnenhaftung gegenüber der Gesellschaft zu unterscheiden, die im Einzelfall sogar bis zur Höhe der kompletten Zeichnungssumme reichen kann. Diese ist jedoch oftmals in Gesellschaftsvertrag ausgeschlossen.
Es kann daher durchaus sein, dass die Nachschusszahlungen, deren zukünftiges Ausmaß nach oben nicht begrenzt und oft nicht abschätzbar ist, den Anleger finanziell stärker belasten, als eine Insolvenz des Schiffsfonds, im Falle welcher er lediglich bis zur Höhe seiner Hafteinlage haften müsste.
Wann lohnt sich eine Sanierung geschlossener Schiffsfonds?
In manchen Fällen kann das Sanierungskonzept jedoch erfolgversprechend sein. Die Anleger, die vor der Entscheidung stehen eine Nachschusszahlung zu leisten, sollten daher die folgenden Überlegungen anstellen:
1. Fordern Sie bei der Fondsgesellschaft Informationen über Ihren aktuellen Stand der Fondsbeteiligung an.
2. Analysieren Sie die Art der Nachzahlung: Handelt es sich um Nachschusszahlungen, Rückzahlungen oder um einen Verzicht auf zukünftige Auszahlungen?
3. Prüfen Sie Ihre weiteren Möglichkeiten: Zustimmung zur Sanierung, Verbleiben im Fonds ohne Nachzahlung, Ausscheiden aus der Gesellschaft?
4. Stellen Sie eine Bewertung der Zukunftschancen der Fondsgesellschaft mit und ohne Sanierung auf.
5. Gibt es Chancen auf Besserung der wirtschaftlichen Lage der Fondsgesellschaft durch die Sanierung?
6. Erwartet Sie im Falle einer Insolvenz eine geringere finanzielle Belastung?
7. Können Sie aus der Fondsgesellschaft aussteigen?
Zusammenfassend ist daher jedem Anleger anzuraten, sich vor der Entscheidung zur Nachschusszahlung mit den Zukunftschancen seines Fonds zu befassen und ggf. einen Rechtsbeistand hinzuzuziehen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 09.10.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2010 |  | 
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NEWS
| Karriere (11.09.2008) |
| Stellenangebote, Ausbildung und Praktikum für Volljuristen, Referendare, studentische Mitarbeiter, Auszubildende und Umschüler zur ReNo, Praktikanten |
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| Autofahrer 2006 (05.06.2006) |
| "Euro 4"-Abgasnorm * schadstoffarme Fahrzeuge * Pkw-Hauptuntersuchung * wetterfeste Reifen * Drängler |
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Statistik: |
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| online: | 4 | | heute: | 453 | | gestern: | 600 | | gesamt: | 377509 |
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