| Über uns |
| Bankrecht und Kapitalmarktrecht |
| Weitere Rechtsgebiete |
| Arbeitsrecht |
| Ausländerrecht |
| Bankrecht und Kreditrecht |
| Bau- und Immobilienrecht |
| >> Newsletter- Archiv |
| >> Newsletter 12/04 |
| >> Newsletter 2/2005 |
| >> Newsletter 10/04 |
| >> VOB/B |
| >> VOB/A |
>> Lieber Schlichter als >> Richter? Die >> Schlichtungsordnung |
>> Sanierungsausgleichsbetrag >> beim Immobilienkauf |
| Kapitalanlagerecht |
| Familienrecht |
Verbraucherinsolvenz Schuldnerberatung Insolvenzrecht |
| Leasingrecht |
Finanzberater - und Maklerrecht |
| Medienrecht |
Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht |
| Verwaltungsrecht |
| Wirtschaftsrecht |
ZinsSwaps, Spread-Ladder-Swap, Wetten gegen die Bank |
X1 Zertifikate - K1 Fonds , BArclays BAnk |
| Lehman Brothers Zertifikate |
Medienfonds - Montranus, Kaledo, Apollo, MAcron, u.a. |
| Schiffsfonds |
| Immobilienfonds |
| Capital Sachwert Alliance - CSA |
| Phoenix Kapitaldienst GmbH |
| göttinger Gruppe - Securenta |
Schrottimmobilien: DKB, BAdenia, u.a. |
Verjährung Kapitalanlagen: Schlichtung bis 31.12.2011! |
| Urteile |
| Kosten |
| Muster und Formulare |
| Karriere |
| Terminsvertretung |
| Impressum |
|
|
|
Sie befinden sich hier :
Weitere Rechtsgebiete » Bau- und Immobilienrecht » Sanierungsausgleichsbetrag beim Immobilienkauf
Sanierungsausgleichsbetrag beim Immobilienkauf
Rechtsanwalt Knud Steffan: Höhe des Ausgleichsbetrages ist oft unrichtig!
Sanierungsausgleichsbetrag und Genehmigungspflichten bei Immobilien-Kauf im Sanierungsgebiet!
Eigentümer von Immobilien in Sanierungsgebieten in Berlin werden Jahre nach Erwerb zur Kasse gebeten.
Der Kauf und die Sanierung von Immobilien in Berliner Sanierungsgebieten z.B. im Prenzlauer Berg oder Friedrichshain, also in ausgewiesenen Sanierungsgebieten liegen, bringt Steuervorteile nach § 7h des Einkommensteuergesetzes; darüber hinaus sind die Objekte für Investoren meist unwiderstehlich günstig.
Was die zukünftigen Eigentümer und Investoren meist nicht berücksichtigen sind die umfangreichen besonderen Genehmigungspflichten ( §144 BauGB) sowie der sog. Sanierungsausgleichsbetrag der erst Jahre nach Erwerb fällig wird. Hat der Käufer endlich saniert und die Hürden der Genehmigungen genommen, bekommt er unerwartet einen Zahlungsbescheid des Landes Berlin der oft zwischen 20.000 und 500.000 EUR liegt und viele Käufer in die Zahlungsunfähigkeit stürzt.
Was kann der Eigentümer tun?
Die Antwort lautet: klagen!
Der Ausgleichsbetrag für Eigentümer von Immobilien in Sanierungsgebieten beruht auf § 154 BauGB.
Danach können die Gemeinden oder Bezirksämter vom Eigentümer eines Hauses in einem Sanierungsgebiet einen Ausgleichsbetrag erheben, wenn das Objekt aus dem Sanierungsgebiet entlassen oder das ganze Sanierungsgebiet aufgelöst wird. Neben der Frage ob in den Ostberliner Bezirken überhaupt ein Ausgleichsbetrag gefordert werden kann ist die Frage der Berechnung der Höhe des Ausgleichsbetrages im Wege der Anfechtungsklage vor dem Verwaltungsgericht zu klären. Die Berechnung des Ausgleichsbetrages ist jedoch so kompliziert, daß in den verschiedenen Städten inzwischen mindestens zehn unterschiedliche Berechnungsmethoden angewandt werden.
Hat der Eigentümer einen Zahlungsbescheid bekommen, sollte er sich innerhalb eines Monats nach Zustellung an einen versierten Rechtsanwalt für Baurecht wenden, da der Zahlungsbescheid ansonsten bestandskräftig und damit unangreifbar wird.
Ansprechpartner und Autor:
Knud Steffan Rechtsanwalt
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Eberswalder Straße 26 10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66 Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 09.04.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
|
|
|
NEWS
| Karriere (11.09.2008) |
| Stellenangebote, Ausbildung und Praktikum für Volljuristen, Referendare, studentische Mitarbeiter, Auszubildende und Umschüler zur ReNo, Praktikanten |
| |
|
| |
Statistik: |
| |
| online: | 5 | | heute: | 68 | | gestern: | 295 | | gesamt: | 636863 |
|
| |
|
|