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>> VIP 4 Medienfonds-Anleger >> gewinnen auch in >> Berufung; >> Kapitalanlagerecht |
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>> Phoenix und >> Staatshaftung: Haftet der >> Staat für Betrug an >> Phoenix Anlegern? |
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>> VIP Medienfond 4 und >> Teilkündigung der >> HypoVereinsbank |
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>> Deinböck AG: >> Insolvenzverwwalter >> fordert Anleger zur >> Rückzahlung von Entnahmen >> auf; Bank- und >> Kapitalmarktrecht |
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Rechtsgebiete » Kapitalanlagerecht » Phoenix und Staatshaftung: Haftet der Staat für Betrug an Phoenix Anlegern?
Phoenix und Staatshaftung: Haftet der Staat für Betrug an Phoenix Anlegern?
Kapitalanlagerecht: Phoenix Kapitaldienst GmbH, Entschädigung und Staatshaftung
Kapitalanlagerecht: Neues in Sachen Anlagebetrug der Phoenix Kapitaldienst GmbH
Bundesregierung sieht zunächst keine Staatshaftung im Fall Phoenix. Spezialisierte Juristen hingegen sehen dies anders und gehen gegen die Bundesrepublik Deutschland im Wege einer Staathaftungsklage vor.
Die Bundesregierung sieht sich nach Informationen der Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater den geschädigten Anlegern der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH gegenüber nicht in der Pflicht. Es handele sich um eine Angelegenheit zwischen Anlegern und Unternehmen, mit der der Bund an sich nichts zu tun habe. Die SPD-Fraktion warnt vor ungerechtfertigten Hoffnungen der Geschädigten aus dem Anlagebetrugsfall des Finanzdienstleisters Phoenix aufgrund eines neuen Gutachtens (s. unten). Dazu bestehe jedoch kein Anlass, hieß es aus der SPD – Fraktion.
Die Juristen teilen die Auffassung der Bundesregierung nicht. Grund: Die 1994 verabschiedete EG-Einlagensicherungsrichtlinie sowie die aus dem Jahr 1997 stammende EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie sind von der Politik nicht korrekt in das nationale Recht umgesetzt worden. Die beiden Richtlinien verpflichten die Mitgliedstaaten, Sicherungseinrichtungen zum Schutz bestimmter Einlagen und Wertpapierverbindlichkeiten zu schaffen und geben zugleich den Mindeststandard vor, den diese Einrichtungen zu erfüllen haben.
Die Richtlinien sind in Deutschland durch das Gesetz zur Umsetzung der EG-Einlagensicherungsrichtlinie und der EG-Anlegerentschädigungsrichtlinie zwar umgesetzt worden, die Entwicklungen im Fall Phoenix zeigen jedoch, dass mit der EdW in dem Bereich der Wertpapierhandelsunternehmen und unabhängigen Vermögensberater kein funktionierendes Entschädigungssystem errichtet wurde. Denn bis dato haben die Anleger keinen Euro Entschädigung erhalten, weder vom Insolvenzverwalter in Frankfurt, noch von der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) in Berlin. Der gesetzlich begründete Entschädigungsanspruch für Ein- und Anleger beläuft sich nach dem ESAEG auf maximal 90 % der Einlagen den Gegenwert von 20.000 Euro sowie auf maximal 90 % der Verbindlichkeiten aus Wertpapiergeschäften und den Gegenwert von 20.000 Euro des betroffenen Gläubigers. Folglich müsste die EdW (schätzungsweise) 180 bis 200 Millionen Euro allein den ehemaligen Phoenix-Kunden überweisen. Seit Dezember versucht sie, bei den rund 750 Finanzgesellschaften, die Mitglieder bei ihr sind, Sonderbeiträge von rund 30 Millionen Euro einzutreiben. Doch etwa 90 Prozent der Mitgliedsunternehmen - in erster Linie Börsenmakler und bankenunabhängige Vermögensverwalter - haben Widerspruch eingelegt, so dass bei der EdW bisher nur 2,3 Millionen Euro eingetroffen sind. Die Mittel, die sie bereits hat, reichen bei weitem nicht aus, um Anleger zu entschädigen. Der folgenschwere Fehler, der zu dieser für die Geschädigten unerträglichen Situation führte, liegt jedoch weder bei der EdW noch deren Mitgliedsunternehmen. Verantworten muss sich vielmehr die Bundesrepublik Deutschland, weil sie der vom Europarecht geforderte effet utile wonach verbraucher- und damit auch anlegerschützende EU-Richtlinien effektiv zu Gunsten des Anlegers umzusetzen sind, in eklatanter Weise missachtete.
Aus diesem Grunde werden die Justus Rechtsanwälte & Steuerberater für die unstreitig betrogenen Phoenix-Anleger die Voraussetzungen einer Staatshaftungsklage prüfen und diese ggf. eingereichen sowie ggf. ein EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten.
Anleger, die über die Erfolgsaussichten einer Staatshaftungsklage informiert werden möchten oder sich einer solchen Klage anschließen möchten, sollten rechtzeitig einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen.
ANLAGE: Pressemitteilung des Deutschen Bundestages vom 12.03.2008
Pressemitteilung: Gutachten für Phoenix-Geschädigte kein Anlass zur Hoffnung
Finanzausschuss
Berlin: (hib/VOM) Die SPD-Fraktion hat am Mittwochvormittag im Finanzausschuss davor gewarnt, dass sich Geschädigte aus dem Anlagebetrugsfall des Finanzdienstleisters Phoenix aufgrund eines neuen Gutachtens Hoffnungen machen. Dazu bestehe kein Anlass, hieß es aus der Fraktion. Der Ausschuss befasste sich mit einem vor kurzem vorgelegten Gutachten der Professoren Jochen Bigus von der Universität Bern und Patrick Leyens von der Universität Hamburg zur Reform der Anlegerentschädigungseinrichtung und der Einlagensicherungssysteme in Deutschland. Anlass war der Phoenix-Betrugsfall, bei dem rund 30.000 Kunden um rund 670 Millionen Euro geschädigt worden waren. Weil die zuständige Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) mit der Schadensregulierung finanziell überfordert war, sollen nun die etwa 750 Mitglieder der EdW durch Sonderzahlungen einspringen. Die Gutachter haben nach Regierungsangaben eine so genannte Überlaufregelung empfohlen, wonach andere Sicherungseinrichtungen aushelfen müssen, wenn eine Einrichtung nicht über ausreichende Mittel verfügt. Ebenso sei ein Wahlrecht vorgeschlagen worden, sich die Mitgliedschaft in einer Sicherungseinrichtung aussuchen zu können. Weitere Empfehlungen beträfen die Schadensprävention, wonach die Mitgliedsbeiträge vom Ausfallrisiko abhängig gemacht werden könnten, Prüfungen durch die Sicherungseinrichtungen selbst, die Begrenzung von Jahreshöchstbeiträgen und eine Pflicht für Wertpapierhandelsunternehmen und Banken, sich durch eine "Vertrauensschadensversicherung" privatrechtlich abzusichern. Aus Sicht der Unionsfraktion ist die Vorsorgeprävention am wichtigsten. Für die SPD kommt es darauf an, in Zukunft zu verhindern, dass es vergleichbare Fälle wie Phoenix gibt. Nach Aussage der FDP müssen für Vertrauensschadensversicherungen erst einmal Anbieter auf dem Markt gefunden werden. Für Bündnis 90/Die Grünen ergibt sich aus dem Gutachten, dass eine Lösung nur in Zusammenarbeit der verschiedenen Beteiligten einschließlich der Finanzaufsicht gefunden werden kann. Die Bundesregierung kündigte an, im Laufe dieses Jahres werde klar werden, "welchen Weg wir gehen". Neuer Sprecher der SPD-Fraktion im Finanzausschuss ist Hans-Ulrich Krüger, der damit den langjährigen Amtsinhaber Jörg-Otto Spiller ablöst. Krügers Stellvertreter sind Nina Hauer und Florian Pronold.
(Quelle: Die Pressestelle des Deutschen Bundestages, Pressemitteilung vom 13.03.2008).
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autorin: Diana Stol, Assessor Jur
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Eberswalder Straße 26 10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66 Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Stichworte: Berlin, Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht, Phoenix Kapitaldienst GmbH, Insolvenz, Scheingewinne, Kapitalanlagebetrug, Entschädigung, Staatshaftung, Insolvenzanfechtung
Letztes Update 17.03.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2010 |  | 
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NEWS
| Karriere (11.09.2008) |
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Statistik: |
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| online: | 2 | | heute: | 111 | | gestern: | 375 | | gesamt: | 435248 |
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