Phoenix Insolvenzverfahren: Sensationelles Urteil für Phoenix-Anleger! Insolvenzverwalter ist nicht klagebefugt.Kapitalanlagerecht: Urteil des LG. Baden-Baden vom 28.10.2008Phoenix Insolvenzverfahren: Wieder ein erfolgreiches Urteil für die Anleger! Die 1. Zivilkammer des Landgerichts Baden-Baden hat mit Urteil vom 28.10.2008 Az.: 1 O 57/08 eine Klage des Insolvenzverwalters der Phoenix GmbH auf Rückzahlung der Ausschüttungen (sog. Scheingewinne) zu Gunsten des Anlegers abgewiesen. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte hat in der Vergangenheit schon mehrfach Klageabweisungen für die Anleger der Phoenix GmbH erstritten; das aktuelle Urteil des Landgerichts Baden-Baden setzt allerdings hinsichtlich der Begründung ganz neue Maßstäbe. So hat das Gericht die Zahlungsklage des Insolvenzverwalters über 9.075,66 € als unbegründet abgewiesen, da der Insolvenzverwalter nicht aktiv klagen durfte, denn weder er noch die Insolvenzschuldnerin Phoenix GmbH seien Inhaber der Forderung. Anleger, die von dem Insolvenzverwalter über das Vermögen der Phoenix Kapitaldienst GmbH zur Rückzahlung so genannter Scheingewinne aufgefordert werden, sollten sich wehren! Aufgrund der vermehrten Abweisungen der Klagen des Insolvenzverwalters Schmidt, geht dieser nach Mitteilungen der Mandanten der Kanzlei Justus dazu über, den Anlegern schon außergerichtlich eine Vergleichszahlung iHv. etwa 75 % des geforderten Betrages anzubieten. Die Anleger sollten diesem Vergleichsvorschlag ohne Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt nicht zustimmen, da auch der Vergleichsbetrag dem Insolvenzverwalter überhaupt nicht oder nicht in der Höhe zustehe, meint Rechtsanwalt Steffan, Partner der Kanzlei Justus Rechtsanwälte. Die auf das Bank- und Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertrat als eine der ersten Kanzleien erfolgreich zahlreiche Anleger in den bundesweiten Rückforderungsprozessen des Insolvenzverwalters der Phoenix Kapitaldienst GmbH. Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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