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Weitere Rechtsgebiete » Bau- und Immobilienrecht » Newsletter 2/2005
Newsletter 2/2005
Rechtanwälte Knud Steffan und Andreas Prieser
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Urteilsblitzdienst |
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für die Baupraxis |
| 02/1. |
01/05 Kein Nachbesserungsanspruch bei Baustellenverbot?
Ein Baustellenverbot führt nicht zum Verlust der Nachbesserungsansprüche. Der im Baustellenverbot enthaltene Annahmeverzug des Auftraggebers kann schon durch das Berufen auf das Leistungsverweigerungsrecht durch den Auftraggeber beseitigt werden.
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Praxishinweis
Wenn der Auftraggeber ein Baustellenverbot erteilt ist für den Auftragnehmer besondere Vorsicht geboten. Einerseits gerät der Auftraggeber mit dem ausgesprochenen Baustellenverbot in Annahmeverzug. Andererseits kann dieser Annahmeverzug schon durch die Geltendmachung des Leistungsverweigerungsrechts beendet werden, weil der Auftraggeber damit zum Ausdruck bringt, dass er nun die Nachbesserungsansprüche erfüllt haben will.
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BGH Urteil vom 08.07.2004 AZ.: VII ZR 317/02
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| 02/2. |
Trotz Werkvertrag keine Vergütung!
Der Auftragnehmer hat im Zweifel nicht nur den Abschluss des Werkvertrages, sondern auch die Vergütungsvereinbarung für die erbrachten Leistungen nachzuweisen.
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Praxishinweis
Der Auftragnehmer sollte immer vor Beginn der Leistungsausführungen eine Vergütungsvereinbarung treffen. Wie der entschiedene Fall zeigt, kann der Vergütungsanspruch des Auftragnehmers selbst an solch grundlegenden Voraussetzungen scheitern.
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BGH Urteil vom 08.06.2004 AZ.: X ZR 211/02
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| 02/3. |
Keine Vergütung für Nachträge
Der Auftraggeber schuldet keine Vergütung für „Zusatzaufträge“, wenn sich herausstellt, dass es sich um Mängelbeseitigungen oder Leistungen handelt, die bereits im Vertrag vereinbart waren.
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Praxishinweis
Im Bereich der Nachträge ergeben sich häufig Probleme, sei es weil die Vertragsparteien keine eindeutige Regelung treffen oder sich selbst nicht darüber klar sind, ob tatsächlich ein Nachtrag vorliegt. Der Auftragnehmer sollte Nachträge stets genau dokumentieren d.h. mit dem Auftraggeber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung treffen. Beachten Sie bitte hierzu unsere Checkliste.
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OLG Celle Urteil vom 14.10.2004 AZ.: 5 U 148/03
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Checkliste: Was muss ich bei Nachträgen beachten:
Der Auftragnehmer muss sicherstellen und dokumentieren, dass:
- die zusätzliche Leistung nicht im Ursprungsvertrag enthalten war - der zusätzliche Leistungsumfang genau beschrieben ist
- die zusätzliche Leistung in welcher Höhe zu vergüten ist.
Sind solche Mindestregelungen schriftlich getroffen, lassen sich streitige Forderungen aus Nachtragvergütungen einfacher gerichtlich durchsetzen. Unabhängig davon sollten ausgeführte Nachtragsarbeiten in Bautagesberichten dokumentiert und gegengezeichnet werden. Musterformulare für Bautagesberichte erhalten Sie als download unter www.kanzleimitte.de.
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Bitte beachten Sie: Jeder Fall ist anders! Dieser Newsletter ersetzt auf keinen Fall die Rechtsberatung durch einen versierten Rechtsanwalt. Bei Fragen und Anregungen zu diesem Newsletter wenden Sie sich bitte an Rechtsanwalt Knud Steffan oder RA. Prieser, Eberswalder Straße 26, in 10437 Berlin, Tel. 030/ 44044966 oder an Steffan@kanzleimitte.de. |
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Impressum: Herausgeber: Rechtsanwalt Knud Steffan, Rechtsanwalt Andreas Prieser, Postanschrift: Eberswalder Straße 26, 10437 Berlin, Erscheinungsweise monatlich. Informationen wurden mit Sorgfalt geprüft. Es kann jedoch keine Gewähr übernommen werden. Eine Haftung ist ausgeschlossen. Vervielfältigungen jeder Art sind nur mit ausdrücklicher Einwilligung der Herausgeber gestattet. Alle Rechte vorbehalten.
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Letztes Update 18.02.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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