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Neues von den VIP Medienfonds; Victory Medienfond; Equity Pictures AG; Apollo Medienfonds
Kapitalanlagerecht: Anleger müssen mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen
Nach Presseberichten wollen die für die VIP Medienfonds 3 und 4 zuständigen Finanzbehörden den die steuerliche Behandlung regelnden Feststellungsbescheid ändern und die den Anlegern dieser Fonds bislang gewährten steuerwirksamen Vorteile in Form von Verlustzuweisungen aberkennen und von den Anlegern zurückfordern. Über die Steuernachzahlungen hinaus müssen nach Auffassung von Justus Rechtsanwälten die Anleger auch noch um ihre Einlagen fürchten. Denn sollten wegen der Vorgänge bei den VIP Medienfonds eine große Anzahl Anleger ihre Beteiligungen kündigen und ihr Kapital zurückverlangen, kann es auch zu einer Insolvenz der Fonds kommen.
Der Initiator der VIP-Medienfonds, Andreas Schmid sitzt derweil weiter in Untersuchungshaft. Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft gehen dahin, dass die Gelder der Anleger an die „garantiegebenden Banken“ zur Sicherung von deren Schuldübernahmen weitergeleitet wurden und lediglich 20 % tatsächlich in Filmproduktionen flossen.
Sollten sich die strafrechtlichen Vorwürfe bewahrheiten, haben die Anleger Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen. In Betracht kommen dabei Ansprüche gegen die Prospektverantwortlichen, zu denen unter Umständen auch einzelne der beteiligten Banken gezählt werden können, wie auch Ansprüche gegen Anlageberater wegen fehlerhafter Anlageberatung.
Verjährung droht: Prospekthaftungsansprüche verjähren sechs Monate, nachdem der Anleger von der Unrichtigkeit des Prospekts erfahren hat. Spätestens und unabhängig von der Kenntnis des Anlegers verjähren die Ansprüche drei Jahre nach Beitritt zu dem jeweiligen Fonds. Da die Prospekthaftungsansprüche also mehrheitlich bis zur endgültigen Klärung der oben stehenden Fragen verjährt sein werden, empfiehlt es sich für die Anleger, möglichst schnell die Verjährung hemmende Schritte einzuleiten. Sollten diese Fristen bereits verstrichen sein, ist eine Geltendmachung von Ansprüchen aber auch aufgrund deliktsrechtlicher Schadensersatzansprüche (§ 823 Absatz 2 BGB in Verbindung mit strafrechtlichen Normen) möglich, wenn die Ermittlungen mit einer Verurteilung der Verantwortlichen enden.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater hat bei Rechtsschutzversicherungen bereits Deckungszusagen für erforderliche rechtliche Schritte erhalten und bereitet die Zahlungskagen vor.
Auch gegen andere Medienfonds laufen derweil staatsanwaltschaftliche Ermittlungen, so gegen die Victory Medienfonds und die Equity Pictures AG, die mit ähnlichen „Garantien“ arbeiten wie die VIP Medienfonds. Auch in diesen Fällen drohen den Anlegern die Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit. Betroffene Anleger sollten sich daher umgehend von auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwälten fachkundig beraten lassen.
Mehr zu den VIP Medienfonds 3 und 4 lesen Sie hier:
Kapitalmarktrecht: VIP Medienfonds 4 – Verjährung der Ansprüche zum 30.06.2008!!! Anleger des VIP Medienfond 4 müssen jetzt handeln!
Die Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG u.a. verjähren zumindest teilweise nach drei Jahren nach Beitritt, so dass die Ansprüche Ende 2007 verjährt wären. Die Fondgesellschaft sowie die als Berater fungierende Commerzbank AG haben im Einvernehmen mit den Anlegerschutzkanzleien eine bis zum 30.06.2008 befristete Verjährungsverzichtserklärung abgegeben.
Mit Schreiben vom 20.06.2008 teilte die Commerzbank, Zentraler Stab Recht, Frankfurt am Main, mit, man bäte um Verständnis, dass keine weitere Verlängerung des Verjährungsverzichts ausgesprochen werden würde.
Anleger des VIP Medienfond 4 raten wir daher dringend - soweot noch nicht geschehen - sofort verjährungshemmende Maßnahmen zu ergreifen. Dies kann z.B. auch zunächst und bis zur Deckungszusage einer Rechtsschutzverssicherung durch Einleitung eines vergleichsweise kostengünstigen Schiedsgerichtsverfahrens geschehen. Ferner kann in bestimmten Fällen - soweit die Voraussetzungen hierfür vorliegen - ein Erfolgshonorar vereinbart werden. In jedem Fall sollte sich der Anleger vor Verjährungssablauf den Rechtsrat eines auf die Besonderheiten des VIP Medienfonds spezialisierten Rechtssanwaltes einholen.
Autor:
Luc Patzelt Rechtsassessor
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Eberswalder Straße 26 10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66 Fax: 030 / 440 449 56 mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 13.12.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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