Neue Hoffnung für AnlegerGesetzesentwurf zum Bank- und KapitalmarktrechtNeue Hoffnung für Anleger Das Bundeskabinett möchte in Angesicht der Finanzkrise die Rechte der Anleger mit einem Gesetzesentwurf vom 18.02.2009 stärken. Ziel der Gesetzesänderung ist, die Anleger vor Falschberatung und dem ungewollten und unbekannten Kauf von Risikopapieren wie im Fall der US-Investmentbank Lehman Brothers zu schützen. Dabei soll die Durchsetzbarkeit der Ansprüche im Falle einer Falschberatung verbessert und das veraltete Schuldverschreibungsgesetzt von 1899 den aktuellen Problemen angepasst werden. Dokumentationspflicht der Beratung soll Nachweis der Falschberatung erleichtern Künftig werden Banken zur Protokollierung ihrer Beratungen und zu einer anschließenden Aushändigung des Protokolls an den Anleger verpflichtet. Darin werden sowohl die Wünsche und Vorstellungen des Anlegers, als auch die Empfehlungen des Beraters festgehalten. Damit soll zum einen die Qualität der Beratung erhöht werden, zum anderen als Beweiserleichterung für Anleger im Falle einer Falschberatung dienen. Verlängerung der Verjährungsfrist Weiterhin soll die Sonderverjährungsfrist bei Schadensersatzansprüchen wegen Falschberatung bei Wertpapieranlagen abgeschafft werden. Die Frist soll daher nicht schon nach drei Jahren seit Vertragsschluss ablaufen, sondern erst nach drei Jahren ab Kenntnisnahme der Falschberatung. Neufassung des Schuldverschreibungsgesetztes Auch das Schuldverschreibungsgesetz von 1899 soll an den internationalen Markt angepasst werden. Danach sollen die Anleihebedingungen von Schuldverschreibungen Klauseln über Mehrheitsentscheidungen der Anleihegläubiger in einer Gläubigerversammlung enthalten, die eine Änderung der Anleihebedingungen erlauben. Dabei wird auch der Schutz der Anleger gestärkt, indem verbindliche Mindeststandards aufgestellt werden und die Befugnisse in der Gläubigerversammlung erweitert werden. Verankerung des Transparenzgebots Die Finanzmarktkrise hat gezeigt, dass die Anleger oft nicht in der Lage sind alle Risiken der hochkomplexen Produkte verstehen zu können. Daher soll auch hier für mehr Nachvollziehbarkeit gesorgt werden, indem im Schuldverschreibungsgesetz ein Transparenzgebot verankert wird, welches eine klare und verständliche Darstellung der in der Schuldverschreibung versprochenen Leistung garantieren soll. Ansprechpartner: Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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