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Rechtsgebiete » Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht » Mieterhöhungsverlangen - Wie kann sich der Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren?
Mieterhöhungsverlangen - Wie kann sich der Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren?
Rechtsanwalt Knud Steffan: Mieterhöhung * Berliner Mietspiegel * Kappungsgrenze * Zustimmung
Mieterhöhung durch die Hausverwaltung oder den Eigentümer
Die Kanzlei JUSTUS ist kürzlich von einigen Mietern mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit aktueller Mieterhöhungsverlangen der GSW ( Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin mbH ) beauftragt worden.
Im Zuge der Prüfung hat sich herausgestellt, dass die Mieterhöhungsverlangen in den von uns geprüften Fällen teilweise überhöht und damit rechtswidrig sein dürften.
Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist jeweils nach dem Berliner Mietspiegel erfolgt. Allerdings ist die im Einzelfall zu bestimmende Einordnung der Wohnung innerhalb der Preisspanne jeweils unrichtig erfolgt.
Sowohl die von der GSW pauschal angegebenen wohnwerterhöhenden Merkmale, als auch die angeführten Sondermerkmale entsprechen im Einzelfall nicht den tatsächlichen Wohnungsmerkmalen.
Dies führt dazu, dass die Mieter – sollten Sie dem Mieterhöhungsverlangen ohne Prüfung zustimmen - teilweise monatlich 25-50 EUR somit jährlich bis zu 600 EUR zuviel zahlen müssen.
Was kann der Mieter tun?
Die Mieter sollten daher grundsätzlich ihr Mieterhöhungsverlangen innerhalb der Zustimmungsfrist durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen und nur zustimmen, wenn tatsächlich alle wohnwertmindernden Merkmale berücksichtigt sind.
Ansprechpartner und Autor:
Knud Steffan Rechtsanwalt
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Eberswalder Straße 26 10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66 Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 31.08.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2010 |  | 
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