Mieterhöhungsverlangen - Wie kann sich der Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren?

Rechtsanwalt Knud Steffan: Mieterhöhung * Berliner Mietspiegel * Kappungsgrenze * Zustimmung

Mieterhöhung durch die Hausverwaltung oder den Eigentümer

Die Kanzlei JUSTUS ist  kürzlich von einigen Mietern mit der Prüfung der Rechtmäßigkeit aktueller Mieterhöhungsverlangen der GSW ( Gemeinnützige Siedlungs- und Wohnungsbaugesellschaft Berlin mbH ) beauftragt worden.

Im Zuge der Prüfung hat sich herausgestellt, dass die Mieterhöhungsverlangen in den von uns geprüften Fällen  teilweise überhöht und damit rechtswidrig sein dürften.

Die Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete ist jeweils nach dem Berliner Mietspiegel erfolgt. Allerdings ist die im Einzelfall zu bestimmende Einordnung der Wohnung innerhalb der Preisspanne jeweils unrichtig erfolgt.

Sowohl die von der GSW pauschal angegebenen wohnwerterhöhenden Merkmale, als auch die angeführten Sondermerkmale entsprechen im Einzelfall nicht den tatsächlichen Wohnungsmerkmalen.

Dies führt dazu, dass die Mieter – sollten Sie dem Mieterhöhungsverlangen ohne Prüfung zustimmen - teilweise monatlich 25-50 EUR somit jährlich bis zu 600 EUR zuviel zahlen müssen.

Was kann der Mieter tun?

Die Mieter sollten daher grundsätzlich ihr Mieterhöhungsverlangen innerhalb der Zustimmungsfrist durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen und nur zustimmen, wenn tatsächlich alle wohnwertmindernden Merkmale berücksichtigt sind.   

Ansprechpartner und Autor:

Knud Steffan
Rechtsanwalt

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de





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Letztes Update 31.08.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 | Seite drucken: Mieterhöhungsverlangen - Wie kann sich der Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren? | Seite einem Freund senden: Mieterhöhungsverlangen - Wie kann sich der Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren?

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