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Medizinrecht
Beratung und Vertretung im Vertragsarztrecht
Vertragsarzt (umgangssprachlich: Kassenarzt) ist jeder im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) zur Behandlung von sozialversicherten Patienten zugelassene oder ermächtigte Arzt. Organisiert ist das Vertrags- arztwesen jeweils in der sog. Kassenärztlichen Vereinigung, den KVen. Diese beziehen sich regional jeweils auf Landesebene, mit Ausnahme von Nordrhein-Westfalen, wo es zwei KVen gibt. Auf Bundesebene sind die KVen wiederum in der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Berlin, organisiert.
Das Vertragsarztrecht befasst sich mit den speziellen Rechtsfragen, die sich aus der Teilnahme des Arztes an der vertragsärztlichen Versorgung entstehen.
Unser Beratungsspektrum umfasst den gesamten Bereich des Vertragsarztrechts.