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Mediastream I, II und III: Verluste aberkannt!
Bank- und Kapitalmarktrecht: Mediastream
Mediastream I, II und III: Verluste aberkannt!
Jahrelang waren Medienfonds unter Anlegern sehr beliebt. Der Grund dafür lag in dem Konzept leasingähnlicher Medienfonds, die wie die Fonds Mediastream I, II und III den Anleger mit erheblichen Steuervorteilen lockten.
Grundkonzept der Steuerersparnis
Die Anleger beteiligen sich als mittelbare Kommanditisten am Mediastream Fonds I, II oder III. Der Fonds investiert das Eigenkapital der Anleger, sowie einen von der Bank finanzierten Anteil in die Produktion eines Filmes, die zu Beginn der Beteiligung Verluste mit sich brachte. Diese anfänglichen Verluste konnte der Anleger von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen.
Änderung der steuerlichen Einschätzung
Nun hat die Bayerische Finanzverwaltung die Aberkennung dieser Verlustzuweisungen bekanntgegeben, sodass viele Medienfonds-Anleger mit Steuernachzahlungen sowie Zinszahlungen von 6 % pro Jahr rechnen müssen. Als Begründung verweist die Finanzverwaltung auf die abstrakten Schuldversprechen der Banken, die eine Verhinderung eines Ausfallrisikos der Medienfonds bewirken. Daher sollen diese Beträge nun, so die Finanzverwaltung, rückwirkend als Gewinn angerechnet werden.
Die Anleger von Mediastream Fonds I, II und III müssen daher in Kürze mit neuen Steuerbescheiden rechnen.
Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
Es besteht zum einen die Möglichkeit Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen die beratende Bank oder sonstige Vermittler zu richten. Maßgeblich ist dabei, ob der Berater das Anlageziel des Anlegers ausreichend berücksichtigt und nicht auf die mit der Beteiligung einhergehenden Risiken hingewiesen hat. Auch ein fehlender Hinweis auf die Höhe von Provisionszahlungen weist auf eine fehlerhafte Beratung hin.
Ebenfalls können sich die Schadensersatzansprüche wegen Prospekthaftung gegen den Initiator der Mediastream Fonds, die Ideenkapital AG, richten.
Verjährung droht!
Die Anleger dürfen die Prüfung bestehender Ansprüche jedoch nicht auf die lange Bank schieben. Denn im Einzellfall droht die Verjährung der Schadensersatzansprüche bereits Ende 2009.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autorin:
Alexandra Kosacheva
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 04.11.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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