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Lieber Schlichter als Richter? Die Schlichtungsordnung
Rechtsanwalt Knud Steffan: Baurecht; Bauvertrag
Lieber Schlichter als Richter?
Die neue Schlichtungsordnung für Bausachen
Ein Bauvorhaben bietet von der Planung über die Ausführung bis zum Ablauf der Gewährleistungsfristen immer ausreichenden Anlass zu Streitigkeiten.
Geraten Bauherren mit Architekten oder den ausführenden Baufirmen einmal in Streit, so kostet dieser Streit beiden Seite meist zuviel Geld und Zeit. Wer vor den Kadi zieht, muss mit einem langen Rechtsweg rechnen an dessen Ende oftmals ein unbefriedigender Vergleich steht. Bei der Überlastung der Gerichte muss mit durchschnittlich fünf, in Extremfällen auch mit zehn Jahren gerechnet werden, bis ein Urteil gefällt ist. Unter Umständen kann dann das gesamte Bauvorhaben gefährdet sein, oder ein endlich erstrittener Zahlungstitel ist wegen Insolvenz nicht mehr durchsetzbar.
Neuer Ansatz zur Streitvermeidung:
Gut beraten sind daher die beteiligten Parteien, wenn Sie bei Vertragsschluss die Geltung der Schlichtungsordnung für Bausachen vereinbaren und einen Schlichter einschalten. Mit einem neutralen und kompetenten Schlichter kann der Bauherr wesentlich kostengünstiger und schneller zu seinem Recht kommen. Der Schlichter muss über fundierte baurechtliche Kenntnisse verfügen und eine bauspezifische Berufserfahrung von mindestens fünf Jahren verfügen.
Bei Meinungsverschiedenheiten soll der unparteiische Schlichter gemeinsam mit den Parteien wie ein Mediator sofort eine einvernehmliche Lösung ( Schlichtungsvorschlag ) herbeiführen. Gelingt dies nicht, verkündet der Schlichter binnen einer Frist von nur 28 Tagen den verbindlichen Schlichterspruch. Ist eine Partei mit dem Schlichterspruch nicht einverstanden, so kann sie binnen Wochenfrist das Schiedsgericht anrufen.
Verfahrenskosten wesentlich geringer:
Die Kosten des Schlichtungsverfahrens, welche weit unter denen eines Gerichtsverfahrens liegen, tragen die Parteien zu gleichen Teilen. Fast jeder Streit kann mit Hilfe der Schlichtungsvereinbarung schnell und ohne teuren Prozess beigelegt werden.
Informationen zur Schlichtungsordnung sowie Muster von Schlichtungsvereinbarungen erhält man bei spezialisierten Rechtsanwälten sowie Bau- und Industrieverbänden.
Knud Steffan
Rechtsanwalt für Bau- und Immobilienrecht
JUSTUS & PARTNER
Eberswalder Str. 26
10437 Berlin
T: 030-44044966
www.kanzleimitte.de
Letztes Update 18.02.2006 | Copyright© Knud J. Steffan 2010 |

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