Lehman-Opfer: Erfolgsaussichten einer KlageStatistische Auswertung von 350 Lehman Brother – FällenLehman-Opfer: Erfolgsaussichten einer Klage: Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Bank, welche die Zertifikate vermittelt und empfohlen hat, sind in jedem Einzelfall gesondert durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu prüfen. Diese wichtige Beurteilung sollte nach Ansicht von Rechtsanwalt Steffan weder durch eine Interessengemeinschaft, einen Anlegerschutzverein, eine Vereinigung für "Sammelklagen" noch durch die Verbraucherzentralen erfolgen, sondern nur von hierfür ausgebildeten und spezialisierten Rechtsanwälten. Entscheidend für die Erfolgsaussichten sind im Wesentlichen der Zeitpunkt des Beratungsgespräches, woher das Geld, das in Zertifikate von Lehman Brothers investiert wurde, gekommen ist (Einlagensicherung) und welche Erfahrungen der Anleger mit diesen Papieren in der Vergangenheit bereits gemacht hat. Hat ein Anleger bereits in früheren Geschäften Verluste mit den Papieren erlitten, sind seine Chancen weniger gut, weil er dann nach Auffassung mehrerer Gerichte vor den Verlustrisiken gewarnt war. Ferner auch, ob dieser über so genannte Innenprovisionen aufgeklärt wurde oder der Berater später vom Verkauf der Lehman Zertifikate abgeraten hat. Ganz wesentlich ist ferner die Beweisbarkeit der oben genannten Umstände. Ist z.B. ein Zeuge (z.B. die Ehefrau) mit bei dem Beratungsgespräch anwesend gewesen, ergibt sich die Falschberatung aus den Beratungsprotokollen oder ist der Berater zu einer Stellungnahme bereit, stehen die Chancen einer erfolgreichen Klage gut. Wurde der Anleger nur in einem so genannten „Vier-Augen-Gespräch“ beraten, sollte der Schadeneratzanspruch vor Klageerhebung an einen Dritten abgetreten werden. Nur so kann der Anleger als Zeuge des eigenen Beratungsgesprächs auftreten. Darlegungs – und Beweislast bei Lehman Fällen: Wer einen Schadeneratzanspruch wegen einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung geltend macht, trägt für die Pflichtverletzung grundsätzlich die Beweislast. Das dieser Beweis schwer zu erbringen ist liegt auf der Hand. Schließlich erfolgt die Anlageberatung meist in einem Vier-Augen-Gespräch und in der Regel hat nur der Wertpapierdienstleister Aufzeichnung über den Inhalt der Beratung. Diesem Umstand entgegnet die Rechtsprechung mit der Figur der sekundären Darlegungs- und Beweislast, des jeweiligen Beraters. Dieser hat eine behauptete fehlerhafte Beratung substantiiert zu bestreitenund konkret darlegen, wann, wo und wie er die Beratung oder Aufklärung vorgenommen hat. Beratungspflichten der Bank im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lehman Zertifikaten nach der sog. „Bond“ – Entscheidung, der sog. „Kickback“- Entscheidung sowie weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes: Der Kunde ist mit dem Erwerb von Zertifikaten aufzuklären über:
Statistische Auswertung von 350 Lehman Brother – Fällen: Nach einer Auswertung von 350 Fällen durch die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater ergibt sich das folgende Bild:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 400 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine kostenfreie schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt. Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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