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Lehman-Opfer: Erfolgsaussichten einer Klage
Statistische Auswertung von 350 Lehman Brother – Fällen
Lehman-Opfer: Erfolgsaussichten einer Klage:
Die Erfolgsaussichten einer Klage gegen die Bank, welche die Zertifikate vermittelt und empfohlen hat, sind in jedem Einzelfall gesondert durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt zu prüfen. Diese wichtige Beurteilung sollte nach Ansicht von Rechtsanwalt Steffan weder durch eine Interessengemeinschaft, einen Anlegerschutzverein, eine Vereinigung für "Sammelklagen" noch durch die Verbraucherzentralen erfolgen, sondern nur von hierfür ausgebildeten und spezialisierten Rechtsanwälten.
Entscheidend für die Erfolgsaussichten sind im Wesentlichen der Zeitpunkt des Beratungsgespräches, woher das Geld, das in Zertifikate von Lehman Brothers investiert wurde, gekommen ist (Einlagensicherung) und welche Erfahrungen der Anleger mit diesen Papieren in der Vergangenheit bereits gemacht hat. Hat ein Anleger bereits in früheren Geschäften Verluste mit den Papieren erlitten, sind seine Chancen weniger gut, weil er dann nach Auffassung mehrerer Gerichte vor den Verlustrisiken gewarnt war. Ferner auch, ob dieser über so genannte Innenprovisionen aufgeklärt wurde oder der Berater später vom Verkauf der Lehman Zertifikate abgeraten hat.
Ganz wesentlich ist ferner die Beweisbarkeit der oben genannten Umstände.
Ist z.B. ein Zeuge (z.B. die Ehefrau) mit bei dem Beratungsgespräch anwesend gewesen, ergibt sich die Falschberatung aus den Beratungsprotokollen oder ist der Berater zu einer Stellungnahme bereit, stehen die Chancen einer erfolgreichen Klage gut. Wurde der Anleger nur in einem so genannten „Vier-Augen-Gespräch“ beraten, sollte der Schadeneratzanspruch vor Klageerhebung an einen Dritten abgetreten werden. Nur so kann der Anleger als Zeuge des eigenen Beratungsgesprächs auftreten.
Darlegungs – und Beweislast bei Lehman Fällen:
Wer einen Schadeneratzanspruch wegen einer Aufklärungs- oder Beratungspflichtverletzung geltend macht, trägt für die Pflichtverletzung grundsätzlich die Beweislast.
Das dieser Beweis schwer zu erbringen ist liegt auf der Hand. Schließlich erfolgt die Anlageberatung meist in einem Vier-Augen-Gespräch und in der Regel hat nur der Wertpapierdienstleister Aufzeichnung über den Inhalt der Beratung.
Diesem Umstand entgegnet die Rechtsprechung mit der Figur der sekundären Darlegungs- und Beweislast, des jeweiligen Beraters. Dieser hat eine behauptete fehlerhafte Beratung substantiiert zu bestreitenund konkret darlegen, wann, wo und wie er die Beratung oder Aufklärung vorgenommen hat.
Beratungspflichten der Bank im Zusammenhang mit dem Erwerb von Lehman Zertifikaten nach der sog. „Bond“ – Entscheidung, der sog. „Kickback“- Entscheidung sowie weiteren Entscheidungen des Bundesgerichtshofes:
Der Kunde ist mit dem Erwerb von Zertifikaten aufzuklären über:
- der Abhängigkeit der Zertifikate von der Bonität des Emittenten
- eine ggf. schlechte oder sich erheblich verschlechternde Bonität des konkreten Emittenten
- sonstige spezifische Risiken, die sich z.B. aus dem Underlying oder sonstigen Zertifikatsbedingungen ergeben
- fehlende Einlagensicherung der Lehman Brother Zertifikate
- Art und Höhe der Provision, die die vermittelnde Bank/Berater für Vermittlung des Zertifikates erhält
Statistische Auswertung von 350 Lehman Brother – Fällen:
Nach einer Auswertung von 350 Fällen durch die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater ergibt sich das folgende Bild:
- 45 % der Zertifikate wurde von der Citibank vermittelt, etwa 20 % durch die Dresdner Bank (Commerzbank), 15 Prozent von den Sparkassen, 10 % durch die Postbank und 10 % von anderen Privatbanken empfohlen.
- 42 % der Anleger wussten nicht, dass die Emittentin Lehman Brothers ist, sondern waren der Überzeugung ein sicheres Produkt ihrer Hausbank zu kaufen.
- Nur 6 % der Anleger wurden von dem Berater auf eine allgemeine Vermittlungsgebühr (Provision) hingewiesen, nicht aber über deren Höhe.
- Die komplizierte Funktionsweise des jeweiligen Zertifikates, die zu Grunde liegenden Basiswerte (sog. Underlyings) ist nur 12 % der Anleger bekannt bzw. erklärt worden. Zum Teil kannten die Berater selbst die konkrete Funktionsweise des Zertifikates nicht
- Über die Tatsache der fehlenden Einlagensicherung sind 0 % der Käufer aufgeklärt worden, wobei bei 62 % der Anlagepreis direkt aus einer einlagengesicherten Voranlage stammt.
- Immerhin für 42 % der rechtschutzversicherten Anleger erteilte die jeweilige Rechtsschutzversicherung eine Deckungszusage.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 400 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine kostenfreie schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die kostenfreie Erstberatung bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 12.08.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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| Karriere (11.09.2008) |
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