Lehman Insolvenzanmeldungen und FristenLehman Anleger müssen wichtige Fristen beachtenLehman Insolbvenzanmeldungen und Fristen: 1. Zunächst muss der Zertifikatinhaber bei der Bank, bei der die Zertifikate im Depot liegen, eine Sperrnummer (Blocking Number) beantragen. Dazu muss die Bank bei der entsprechenden Verwahrstelle (Euroclear oder Clearstream) einen Antrag auf eine Sperrnummer stellen. Dies muss bis zum 23. Oktober 2009, 23 Uhr erfolgen. 2. Dann muss das Formblatt „Proof of claim“ ausgefüllt und unterschrieben bis zum 2. November 2009 per Post im Insolvenzgericht in New York im Original eingegangen sein. Das Formular befindet sich auf www.lehman-docket.com oder Für wen gelten diese Anmeldefristen? Diese Fristen gelten nicht nur für Anleihen der Lehman Brothers Holdings Inc. Auch Zertifikate der Lehman Brothers Tresury Co.B.V (Niederlanden) können dieser Frist unterliegen, wenn die Lehman Brothers Holding Inc. (New York) für diese eine Garantie übernommen hat. Die betreffenden Zertifikate sind auf der Lehman Programs Securities List aufgeführt (www.lehman-docket.com). Die oft genannte Frist 22. September 2009 betrifft dagegen keine Inhaber von Zertifikaten. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte rät Ihren Mandanten, die erforderlichen Insolvenzanmeldungen ruhig durch die jeweiligen beratenden Banken kostenfrei vornehmen zu lassen. Soweit die Banken dies nicht durch ein Anschreiben - wie die Citibank oder Commerzbank/Dresdner Bank - von selbst anbieten, sollten Sie sich direkt bei der die Zertifikate vermittelnden Bank erkundigen. Soweit die jeweilige Bank diesen "Service" verweigert, helfen wir Ihnen gern bei den Insolvenzanmeldungen.
Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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