Lehman Insolvenzanmeldungen und Fristen

Lehman Anleger müssen wichtige Fristen beachten

Lehman Insolbvenzanmeldungen und Fristen:
Geschädigte Lehman Anleger müssen wichtige Fristen beachten

Lehman Anleger müssen sich in den nächsten Monaten um ihre Forderungsanmeldungen kümmern. Insgesamt sind zwei wichtige Termine zu beachten:
23. Oktober 2009, 23 Uhr und 2. November 2009.

Die Forderungsanmeldung erfolgt in zwei Schritten:

1.     Zunächst muss der Zertifikatinhaber bei der Bank, bei der die Zertifikate im Depot liegen, eine Sperrnummer (Blocking Number) beantragen. Dazu muss die Bank bei der entsprechenden Verwahrstelle (Euroclear oder Clearstream) einen Antrag auf eine Sperrnummer stellen. Dies muss bis zum 23. Oktober 2009, 23 Uhr erfolgen.

2.     Dann muss das Formblatt „Proof of claim“ ausgefüllt und unterschrieben bis zum 2. November 2009 per Post im Insolvenzgericht in New York im Original eingegangen sein. Das Formular befindet sich auf www.lehman-docket.com oder
http://www.vzbv.de/go/presse/1190/index.html?ref_presseinfo=true
Auf diesem Formular ist dann die Sperrnummer einzutragen.

Für wen gelten diese Anmeldefristen?

Diese Fristen gelten nicht nur für Anleihen der Lehman Brothers Holdings Inc. Auch Zertifikate der Lehman Brothers Tresury Co.B.V (Niederlanden) können dieser Frist unterliegen, wenn die Lehman Brothers Holding Inc. (New York) für diese eine Garantie übernommen hat. Die betreffenden Zertifikate sind auf der Lehman Programs Securities List aufgeführt (www.lehman-docket.com).

Andere, von der Garantie nicht umfassten, Zertifikate der niederländischen Lehman Brothers Tresury können beim Insolvenzverwalter Rutger Schimmelpenninck in Amsterdam angemeldet werden. Eine Frist zur Forderungsanmeldung ist bisher nicht bekannt.

Die oft genannte Frist 22. September 2009 betrifft dagegen keine Inhaber von Zertifikaten.
Informationen für betroffene Verbraucher bietet auch ein Leitfaden des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen: http://www.vzbv.de/go/presse/1190/index.html?ref_presseinfo=true

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte rät Ihren Mandanten, die erforderlichen Insolvenzanmeldungen ruhig durch die jeweiligen beratenden Banken kostenfrei vornehmen zu lassen. Soweit die Banken dies nicht durch ein Anschreiben - wie die Citibank oder Commerzbank/Dresdner Bank - von selbst anbieten, sollten Sie sich direkt bei der die Zertifikate vermittelnden Bank erkundigen. Soweit die jeweilige Bank diesen "Service" verweigert, helfen wir Ihnen gern bei den Insolvenzanmeldungen.  

Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 400 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine kostenfreie schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die kostenfreie Erstberatung bitte den 
Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers
ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
 


Autorin:

Alexandra Kosacheva

Ansprechpartner:
Rechtsanwalt  Knud J. Steffan

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56

E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
 

 



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Letztes Update 09.09.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 | Seite drucken: Lehman Insolvenzanmeldungen und Fristen | Seite einem Freund senden: Lehman Insolvenzanmeldungen und Fristen

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