Lehman Brothers: erfolgreiches Urteil für Lehman-AnlegerUrteil des LG Frankfurt gegen 1822 direktLandgericht Frankfurt entscheidet erstmals für einen Lehman-Geschädigten Das Landgericht Frankfurt hat erstmals die Frankfurter Sparkassentochter „1822direkt“ zur Zahlung von Schadensersatz an einen betroffenen Anleger von Lehman-Zertifikaten verurteilt. Laut Presseinformationen sahen es die Frankfurter Richter als erwiesen an, dass der Kläger falsch beraten wurde. Der Kläger hatte Zertifikate von Lehman-Brothers in Höhe von 50.00,00 € erworben. Der Kläger habe dabei eine kurzfristige Anlage gewünscht. Die Laufzeit der Zertifikate sei aber auf vier Jahre angelegt gewesen. Zu beachten ist, dass der Kläger die Sparkassentochter bereits vor dem Zusammenbruch der US-Investmentbank verklagt hat und sich der Schadensersatzanspruch auf eine fehlerhafte Beratung hinsichtlich des Anlagezeitraums, nicht aber der Sicherheit der Zertifikate, gründet. Die Entscheidungsgründe des Urteils sind noch nicht bekannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Trotzdem ist das Urteil ein Hoffnungsschimmer für alle betroffenen Lehman-Anleger. Die Kanzlei JUSTUS ist gern dabei behilflich, Schadensersatzansprüche gegen die beratende Bank zu prüfen. Für die kostenfreie Erstberatung bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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