| Über uns |
| Bankrecht und Kapitalmarktrecht |
| Weitere Rechtsgebiete |
ZinsSwaps, Spread-Ladder-Swap, Wetten gegen die Bank |
X1 Zertifikate - K1 Fonds , BArclays BAnk |
| Lehman Brothers Zertifikate |
erstes Lehman-Insolvenzverfahren abgeschlossen: Anleger können mit einer Quote rechnen |
Lehman Brothers: BGH - Anleger scheitern in Karlsruhe |
BGH weist Revision der Commerzbank über Rückvergütungen (Kick-back) zurück |
Global Champion Zertifikat, Lehman Brothers – Neue Entscheidung des LG Frankfurt a. M. |
Lehman Brothers - Aufklärungspflicht über Gewinnmargen beim Festpreisgeschäft |
Lehman Brothers - BGH Entscheidung |
Telefonvertrieb von Lehman Brothers Zertifikaten: Widerruf möglich lt. Urteil |
JUSTUS erzielt neues Urteil für Lehman Anleger vor dem Landgericht Darmstadt |
USA: Bußgelder gegen schweizer Großbank UBS wegen Verkauf „kapitalgeschützter“ Lehmann-Produkte an US-Privatkunden verhängt |
Lehman Brother - Urteil: Risikoprofile der Citibank irreführend betreffend Alpha Express, Bonus Express auf Rohöl, Step-Up Express, Öl-Twin-Win Zertifikate |
Lehman Brothers: Neue Urteile und erfreuliche Vergleiche für die Anleger |
Justus erstreitet Lehman Brother Urteil vor dem Landgericht Berlin gegen die Commerzbank |
Neues Lehman Urteil: JUSTUS Rechtsanwälte erstreiten weiteres Lehman-Urteil des Landgerichts Berlin / Urteils-Verkündung Mitte Januar 2011 |
Lehman Brothers Zertifikate: Justus Rechtsanwälte reichen erste Klagen gegen Citibank und Dresdner Bank ein! |
Lehman Brothers Zertifikate: Hohes Risiko von Zertifikaten wird jetzt deutlich |
Lehman Brothers Inc. nach Insolvenz an Barclay verkauft! |
Lehman Brother Zertifikate - Beratungspool; kostenfreie Beratung, Erste Urteile |
Entschädigung oder Schadenersatz für Lehman Brothers Anleger? BaFin stellt am 28.10.2008 Entschädigungsfall fest! |
Lehman Brothers - Newsletter 2/08: Insolvenzverfahren und Bankenhaftung |
Lehman Brothers Zertifikate: Landgericht Bonn verurteilt Targobank (Citibank) zum Schadensersatz |
Lehman-Zertifikate: Erstes Urteil im Fall Lehman Brothers |
Beratungspool Lehman Brothers: Urteil gegen Citibank für Zertifikate Anleger! |
Lehman Brothers: 5. "Stammtisch" Berliner Lehman Anleger am 08.01.2009 |
Chapter 11 - Lehman Brothers, Fristen und Anmeldeverfahren (1/09) |
Dresdner Bank muss Zertifkate-Anleger entschädigen! „Ein weiteres positives Signal für die Lehman Opfer!“ |
Hamburger Sparkasse zahlt Schadensersatz an Lehman-Geschädigte |
| Neue Hoffnung für Anleger |
Kaufangebot für Lehman-Zertifikate von der Andria Capital AG |
Lehman-Pleite: Heißer Frühling wird mehr Rechtssicherheit für Lehman-Anleger bringen |
Lehman Brothers: erfolgreiches Urteil für Lehman-Anleger |
Lehman Brothers: Erste gerichtliche Vergleiche und erste mündliche Verhandlung gegen die Postbank |
Lehman Brothers: Entschädigung der Citibank annehmbar? |
Zertifikate Cobold und Colibri können von den positiven Lehman - Urteilen profitieren! |
Lehman-Opfer: Erfolgsaussichten einer Klage |
Lehman Insolvenzanmeldungen und Fristen |
Global View Great Wheel Beteiligungs KG: Riesenrad läuft nicht rund! |
Cobold und Colibri Anleihen |
Hoffnung für Lehman-Opfer: Rechtsschutzversicherungen müssen in vielen Fällen zahlen! |
Hemmung der Verjährung durch Schlichtungsverfahren |
Lehman-Anleger gewinnt gegen Dresdner Bank; Verjährung droht Ende Februar 2010! Ombudsmannverfahren |
Lehman Brothers: Klage gegen Rating-Agenturen |
Lehman Brother: Schadensersatz vom Lehman-Vorstand und Wirtschaftsprüfer als Sammelklage? |
Lehman Brothers: OLG Hamburg zur Offenlegung einer Handelsspanne der BAnk beim Vertrieb von Zertifikaten |
Lehman Brothers: Musterverfahren gegen Rating-Agentur Standard & Poor’s |
JUSTUS Fachanwalt Kapitalanlagerecht: Positives Lehman Brother Urteil zum Widerruf bei telefonischer Beratung; Zertifikate und Verjährung |
JUSTUS Rechtsanwälte: Lehman Brothers Zertifikate; 26. Zivilsenat des Kammergerichts: Hinweise auf Totalverlustrisiko ab 2008 geboten (hier Alpha-Express-Zertifikate) |
Medienfonds - Montranus, Kaledo, Apollo, MAcron, u.a. |
| Schiffsfonds |
| Immobilienfonds |
| Capital Sachwert Alliance - CSA |
| Phoenix Kapitaldienst GmbH |
| göttinger Gruppe - Securenta |
Schrottimmobilien: DKB, BAdenia, u.a. |
Verjährung Kapitalanlagen: Schlichtung bis 31.12.2011! |
| Urteile |
| Kosten |
| Muster und Formulare |
| Karriere |
| Terminsvertretung |
| Impressum |
|
|
|
Sie befinden sich hier :
Lehman Brothers Zertifikate » Lehman Brother - Urteil: Risikoprofile der Citibank irreführend betreffend Alpha Express, Bonus Express auf Rohöl, Step-Up Express, Öl-Twin-Win Zertifikate
Lehman Brothers: Neue Urteile und erfreuliche Vergleiche für die Anleger
LG Tübingen zu Alpha Express Zertifikaten; Zwischenbilanz der Kanzlei JUSTUS
Landgericht Tübingen verurteilt Bank wegen fehlender Aufklärung über Eigenhandelsmarge und unzureichender Aufklärung über Funktionsweise eines sog. Alpha-Express-Zertifikats
Lehman Brothers/ Citibank (Targobank)/ Dresdner Bank (Marke der Commerzbank)/ Postbank/ Deutsche Bank/ Alpha-Express-Zertifikate/ Bonus-Zertifikate
Mit Urteil vom 21. Mai 2010 (Az.: 2 O 317/09) hat das Landgericht Tübingen eine Bank wegen Falschberatung ihres Kunden zur Zahlung von Schadensersatz und Rücknahme der von der Bank empfohlenen Alpha-Express-Zertifikate verurteilt.
Aufklärungsbedürftige Eigenhandelsmarge („Kick-Back-Rechtsprechung“)
Auch das Landgericht Tübingen erkennt einen potentiellen Interessenkonflikt der Bank aufgrund der Erzielung einer Eigenhandelsmarge. Das Landgericht sah es als bewiesen an, dass die Bank ihrem Kunden bei der Anlageberatung verschwiegen hatte, mit dem Verkauf der von ihr selbst empfohlenen Zertifikate an den Kunden eine Handelsmarge erzielt zu haben. Dies stellt auch nach Auffassung des Landgerichts Tübingen einen aufklärungsbedürftigen potentiellen Interessenkonflikt dar. Der Anleger darf von seiner Bank eine objekte Beratung erwarten, die frei von Eigeninteressen ist. Wenn Eigeninteressen gegebenen sind, muss die Bank jedenfalls darauf hinweisen, damit der Kunde den ihm gegebenen Rat kritisch hinterfragen kann.
Alpha-Express-Zertifikate: Wette auf den relativen Kursverlauf des DivDAX im Vergleich zum DAX30
Zudem vertritt das Landgericht Tübingen eine Rechtsauffassung, die in zahlreichen Verfahren auch von der Kanzlei JUSTUS bzgl. sog. Alpha-Express-Zertifikate vertreten wird:
Mit Alpha Express Zertifikaten wetten Anleger auf den relativen Verlauf des sog. DivDax im Vergleich zum DAX30. Der DivDAX setzt sich aus den 15 dividenstärksten Titeln des DAX30 zusammen. Anders als die Bezeichnung verspricht, ist der DivDAX ein reiner Preisindex. Dem gegenüber bildet der deutsche Leitindex DAX30 als sog. Performance-Index neben den Aktienkursen auch den Wert von Dividendenausschüttungen an Anleger ab.
Privatanleger wurden im Rahmen von Bankberatungen auf diesen Umstand häufig nicht hingewiesen. Auch in den der Kanzlei JUSTUS bekannten Produktflyern finden sich regelmäßig keine Hinweise auf diesen Umstand.
Für eine aufgeklärte Anlageentscheidung über eine angenommene künftige Wertentwicklung des DivDAX im Vergleich zum DAX30 ist der Unterschied aus folgendem Grund wesentlich: Aufgrund des Vermögensabflusses in Form der Dividende sinkt der Aktienkurs des jeweiligen Unternehmens um den entsprechenden Betrag. Im DAX30 bleibt dies im Ergebnis ohne Auswirkung, da der Wert der Dividenenausschüttung dem Index wieder gutgeschrieben wird. Im DivDAX hingegen wird der durch die Divendenausschüttung verursachte Kursverlust nicht ausgeglichen. Ersichtlich stellt dies einen gewichtigen Faktor für die Annahme des künftigen relativen Kursverlaufs des DivDAX im Vergleich zum DAX30 dar.
Weitere Fallstricke, auch bei anderen sog. Bonus-Zertifikaten: „Compound Instruments“/ „Embedded Option“
In einer Vielzahl von Verfahren analysiert die Kanzlei JUSTUS eingehend die Mechanismen der häufig für Privatanleger zu komplexen Bonus-Zertifikate. Solche Zertifikate sind mit einer sog. Sicherheitsbarriere in Bezug auf einen bestimmten Basiswert ausgestattet. Besonders beliebt war die Verknüpfung mit dem DJ EuroStoxx 50. Wird die Sicherheitsbarriere aufgrund eines Rückganges des Index berührt oder durchbrochen, erhält der Anleger nicht mehr das eingesetzte Kapital zurück, sondern nur einen Betrag nach Maßgabe des zugrunde liegenden Basiswerts. Ausgangspunkt ist dabei immer ein Verlust des Anlegers, bzw. ein Gewinn der Emittentin.
Hinter dem Begriff „Sicherheitsbarriere“ verbirgt sich also alles andere als „Sicherheit“, nämlich ein Optionsrecht der Emittentin, deren Ausübung dem Anleger erhebliche Verluste einbrigen kann. Der Anleger ist – unwissentlich – der Stillhalter dieser Option. Deshalb heisst es in den Emissionsbedingungen von sog. Bonus-Zertifikaten regelmäßig, dass Anleger über hinreichende Kenntnisse der Funktionsweise und der Risiken von Optionsgeschäften verfügen sollten. In Beratungsgesprächen und Produktflyern ist hiervon hingegen keine Rede, so dass gute Erfolgsaussichten von Klagen gerade unerfahrener und durchschnittlicher Anleger bestehen.
Fehlende Absicherungsmöglichkeiten des Privatanlegers
Nur die wenigsten Privatanleger verfügen über ausreichende Kenntnisse für eine eigenverantwortliche Anlageentscheidung bei Optionsgeschäften. Selbst Bankberater sind häufig überfordert und empfehlen solche Zertifikate nur aufgrund von Vertriebszielen ihres Arbeitgebers.
Diejenigen, die die Funktionsweise von Optionsgeschäften kennen, werden allerdings erst recht keine Bonus-Zertifikate zeichnen. Denn bei Bonus-Zertifikaten entfallen die Absicherungsmöglichkeiten des herkömmlichen Optionshandels sowie eine marktgerechte Vergütung. Gerade der Stillhalter einer Put-(Verkaufs-)-Option benötigt dringend der Absicherung. Er vereinnahmt als maximalen Gewinn die vergleichsweise geringe Optionsprämie (bei einem Bonuszertifikat ist dies der Zinskupon jenseits des Marktzinses herkömmlicher Anleihen), sieht sich umgekehrt jedoch potentiell unbegrenzten Verlustmöglichkeiten gegenüber. Wer bspw. für 10,- € das Recht verkauft, eine bestimmte Aktie für 100 € zu verkaufen, muss diese Aktie auch dann für 100 € abnehmen, wenn der Kurs innerhalb der Laufzeit der Option auf 50 € oder gar auf 0 € zurück geht. Dem maximal möglichen Gewinn von 10,- € steht das Risiko eines maximalen Verlusts von € 100,- minus 10€ vereinnahmte Optionsprämie gegenüber.
So funktioniert auch der Mechanismus der sog. „Sicherheitsbarriere“ eines Bonus-Zertifikats. Bei der Durchbrechung einer „Sicherheitsbarriere“ von 50 Prozent bezogen auf den DJ EuroStoxx 50 etwa darf die Emittentin den Rückzahlungsanspruch des Anlegers in Höhe von 1000 € ablösen durch Andienung eines Indexzertifikats im Wert von 500€. Die Emittentin macht 500€ Gewinn, der Anleger erleidet einen Verlust in gleicher Höhe.
Kostenfreie schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine kostenfreie schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die kostenfreie Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
Letztes Update 03.08.2010 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
|
|
|
NEWS
| Karriere (11.09.2008) |
| Stellenangebote, Ausbildung und Praktikum für Volljuristen, Referendare, studentische Mitarbeiter, Auszubildende und Umschüler zur ReNo, Praktikanten |
| |
|
| |
Statistik: |
| |
| online: | 4 | | heute: | 359 | | gestern: | 624 | | gesamt: | 638936 |
|
| |
|
|