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Lehman Brothers: Musterverfahren gegen Rating-Agentur Standard & Poor’s
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Lehman Brothers: Musterverfahren gegen Rating-Agentur Standard & Poor’s
Hintergrund: Beste Bonitätsnoten trotz erheblicher Risiken bei Lehman Brothers Holding Inc.
Der Privatanleger sieht Standard & Poor’s aufgrund des positiven Ratings für Lehman Brothers als verantwortlich dafür an, dass er der Investmentbank im August 2008, also nur wenige Wochen vor deren Insolvenz im September 2008 noch Kapital iHv. € 30.000,- zuführte, die er im Vertrauen auf die positive Bonitätsnote in Lehman Brothers Zertifikate investierte.
In der Werbung wurde das Zertifikat mit der von Standard & Poor’s vergebenen Bonitätsnote A+ angepriesen. Entgegen der Bontitätsnote waren die Zertifikate jedoch kurze Zeit später praktisch wertlos, weil Lehman Brothers seine Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen konnte und Insolvenz anmeldete. Der Anleger sieht nun eine schadensersatzpflichtige Fehleinschätzung der Rating-Agentur. Selbst die Abstufung von A+ auf A nur drei Tage vor der Insolvenz von Lehman Brothers im September 2008 ließ nicht vermuten, dass die Zertifikate kurze Zeit später wertlos werden könnten. Die vergebenen Bonitätsnoten hielten einem Vergleich mit der realen Vermögens-, Finanz- und Ertragssituation von Lehman Brothers Inc. nicht Stand.
Rechtsschutzversicherung gewährt Deckungsschutz
Da Anleger sich bei der Anlageentscheidung auch an den vergebenen Bonitätsnoten orientierten, und dies für die Rating-Agenturen erkennbar war, kann es für eine erfolgreiche Rechtsdurchsetzung unschädlich sein, dass zwischen Anleger und Rating-Agentur kein unmittelbares Vertragsverhältnis bestand. Hier kann unter bestimmten Voraussetzungen insbesondere das Rechtsinstitut des sog. Vertrags mit Schutzwirkung zugunsten Dritter auch Nichtvertragsparteien zu Schadensersatzansprüchen verhelfen, meint Rechtsanwalt Pollmann, LLM der Kanzlei Justus Rechtsanwälte.
So hat in dem Frankfurter Fall auch die Rechtsschutzversicherung des Anlegers hinreichende Erfolgsaussichten der Klage angenommen. Die Rechtsschutzversicherung wird daher die Kosten des Rechtsstreits übernehmen.
Für die führenden Rating-Agenturen Standard & Poor’s, Moody’s und Fitch kann das Verfahren gefährlich werden, da auch andere Anleger versuchen könnten, Schadensersatzansprüche aufgrund ungerechtfertigt vergebener Bonitätsnoten geltend zu machen. Da Standard & Poor’s in Frankfurt/Main eine Niederlassung unterhält, können Schadensersatzansprüche auch vor den deutschen Gerichten eingeklagt werden.
Die Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater prüft derzeit die Erfolgsaussichten einer Sammelklage gegen die Ratingagenturen für ihre Lehman Brother Anleger. Einer solchen Klägergemeinschaft könnten sich auch weitere Käufer von Lehman Brother Zertifikaten anschließen.
Kostenfreie schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine kostenfreie schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die kostenfreie Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
Letztes Update 15.06.2010 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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