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Lehman Brothers: Erste gerichtliche Vergleiche und erste mündliche Verhandlung gegen die Postbank
Kapitalanlagerecht: Gute Nachrichten für Lehman Brothers Anleger
Lehman Brothers Schadenersatzklagen: Erste mündliche Verhandlung gegen die Postbank und erste Prozessvergleiche
Nach den ersten mündlichen Verhandlungen in Klagen der Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater gegen die Citibank, die Dresdner Bank, die Sparkassen, die Postbank und einigen Privatbanken hat sich folgendes Bild ergeben:
Die Kanzlei Justus mit Sitz in Berlin hat im Mai 2009 erste angemessene Prozessvergleiche nach Klageeinreichung mit den beklagten Banken verhandeln können. Die Vergleichsvereinbarungen, die nach Klageeinreichung getroffen werden konnten, sehen vor, dass die Bank sofort Zahlungen in Höhe von 70 bis 80 % des eingeklagten Schadens gegen Übertragung der erworbenen Lehman-Brothers-Zertifikate an den Anleger zahlt.
Güteverhandlung (Postbank) vor dem Landgericht Potsdam am 20.05.2009:
Nicht so vergleichsbereit zeigte sich die Postbank. Trotz guter Aussichten für den Anleger in dem vor dem Landgericht Potsdam am 20.05.2009 verhandelten Rechtsstreit, hat die Postbank AG keinen Vergleichsvorschlag unterbreitet, teilte der Klägervertreter Rechtsanwalt Steffan mit.
Die Kläger suchten für Ihren minderjährigen Sohn eine sichere Geldanlage, in die der Geldbetrag aus einem auslaufenden Bausparvertrag angelegt werden sollte und ließen sich Mitte 2007 von einem Berater der Postbank zu Hause beraten. Der Berater schlug den Kauf von Lehman Zertifikaten (Garant Plus Zertifikat) vor und wies nicht auf die im Gegensatz zu der Voranlage fehlende Einlagensicherung der Zertifikate hin.
Die zuständige Kammer des Landgerichts ließ noch offen, ob hierin ein für den entstandenen Schaden kausaler Beratungsfehler zu sehen sei, gaben aber den Hinweis, dass Sie der Klage aus diesem Grund vollumfänglich stattgeben könnten. Die endgültige Entscheidung der Kammer wird in den nächsten Wochen verkündet.
Die Banken sind derzeit auch zur Vermeidung von negativen und pressewirksamen Urteilen bereit, durchaus gute und für den Anleger lohnende Entschädigungsvergleiche anzubieten. Allerdings werden akzeptable Vergleichsangebote meist erst in einem Klageverfahren und vor einer mündlichen Verhandlung angeboten.
Es ist daher sinnvoll rechtzeitig vor einer eventuellen Veränderung der derzeitigen Sach- und Rechtslage und vor einer Verjährung der Ansprüche tätig zu werden. Leider hat sich gezeigt, dass die beratenden Banken erst zu Schadensersatzzahlungen bereit sind, wenn und soweit Ihnen die ernsthafte Inanspruchnahme auch vor den Zivilgerichten unmittelbar droht.
JUSTUS rät:
Die Anlegerschutzkanzlei Justus rät allen Käufern von Lehman Brothers Zertifikaten nicht erst kurz vor der Verjährung der Schadenersatzansprüche tätig zu werden, sondern schon jetzt durch einen auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt Vergleichsverhandlungen mit den Banken und Sparkassen aufzunehmen. Soweit bei einzelnen Anlegern weniger gute Erfolgsaussichten einer Klage bestehen, sollten diese ihre Ansprüche nicht einfach verjähren lassen sondern vorher rechtzeitig ein vergleichsweise kostengünstiges Güteverfahren vor dem Ombudsmann der Banken oder einer staatlich anerkannten Schlichtungsstelle durchführen lassen. Hierdurch wird die Verjährung auf weitere mindestens 6 Monate gehemmt und die Möglichkeit einer Entschädigungszahlung bleibt zumindest erhalten. Einen einmal verjährten, also nicht mehr bestehenden Schadenersatzanspruch wird wohl keine Bank entschädigen.
Für die kostenfreie Erstberatung in Sahcen Lehman Brothers Zertifikate bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 24.05.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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