Lehman Brother Zertifikate - Beratungspool; kostenfreie Beratung, Erste UrteileErstberatung, Newsletter und MusterverfahrenLehman Brothers - Beratungspool Für die Erstberatung bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus. Durch die Insolvenz von Lehman Brothers sehen sich viele Geldinstitute unter Druck gesetzt: Offensichtlich wurden den Kunden Lehman Brothers Zertifikate vermittelt, ohne auf die Risikoklasse und die Tatsache, dass es sich hierbei um eine Amerikanische Bank als Schuldner handelt, hinzuweisen. Es wurde regelmäßig auf Garantien verwiesen und dabei verschwiegen, dass diese im Falle einer Insolvenz wertlos sind. 1. Beratungsverschulden der Banken: Nach Auswertung der bislang in dem Beratungspool der Kanzlei Justus eingegangen Anlegerinformationen ergeben sich folgende Beratungsmängel der beratenden Banken:
2. Rechtsfolgen und Ansprüche der Anleger: Nach Ansicht des Rechtsanwalts Steffan, Partner der Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater, ergeben sich aus den oben genannten Beratungsfehlern der Bankberater, „dass die Anleger von Lehman Zertifikaten einen Anspruch auf Schadenersatz in Höhe des Kaufpreises, der gezahlten Gebühren (Agio) sowie den banküblichen Zinsen während der Laufzeit haben. Die Anleger müssen so gestellt werden, wie Sie ohne die Order gestanden hätten.“ Das Beratungsverschulden ihres Beraters muss sich die jeweilige Bank zurechnen lassen. Bei Nichtaufklärung über die Höhe der für die Vermittlung erhaltenen Provisionen ist die Bank nach dem sog. „Kick-back Urteil“ des Bundesgerichthofes ebenfalls schadenersatzpflichtig. Wer einen Prospekt für das Zertifikat seiner Wahl bekam, hat ggf. die Möglichkeit Schadenersatz über die Prospekthaftung durchzusetzen. In diesen Fällen ist eine Sammelklage durchaus möglich. 3. Vergleichsangebote der Banken: Die Methoden der Banken, den Brand nun möglichst leise auszutreten, sind vielfältig aber unzureichend: Unterschreiben Sie nichts, sondern lassen Sie sich Vorschläge zur Regulierung schriftlich geben und lassen Sie diese dann von einem spezialisierten Rechtsanwalt prüfen. 4. Erstes Urteil in Sachen Lehman Zertifikate: Dresdner Bank muss mehr als 21.000,- € erstatten Nach Mitteilung der Verbraucherschutzzentrale Hamburg hat das Landgericht Hamburg die Dresdner Bank mit (Annerkenntnis-) Urteil vom 30.6.2008 verurteilt, an ihren Kunden € 21.179,13 € Zug um Zug gegen Rückgabe des Lehman Brothers Treas.co.b.v. Glob.ChanZT07 (13.3.10) index Bskt. Zertifikats mit der ISIN DE000A0MJHE1 zu zahlen (Az. 319 O 125/08). Anders als im Bereich des grauen Kapitalmarktes beginnt die Verjährung beim Kauf von Wertpapieren und Zertifikaten bereits mit Kauf der Papiere und nicht erst zum Zeitpunkt der Kenntnis der die Falschberatung begründenden Umstände. Gemäß § 37a WpHG verjähren die Ansprüche gegen das beratende Kreditinstitut innerhalb von drei Jahren vom Zeitpunkt des Kaufs der Anteile an. Anleger, die Zertifikate Ende des Jahres 2005 gezeichnet haben, sollten sich daher sofort mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen, um die Verjährung ihrer Ansprüche zu verhindern. 6. Vorgehensweise der Kanzlei Justus Rechtsanwälte: Beratungspool für Lehman Anleger: Die Kanzlei Justus hat einen Beratungspool für Lehman Anleger gegründet, dem schon über 50 Anleger beigetreten sind. Zweck des Beratungspools ist die bundesweite Sammlung von Information, Informationsmaterial und Zeugen zur Verbesserung der Beweislage in den Schadenersatzklagen. Ferner wird aus der Mitte des Beratungspools in Kürze ein Musterverfahren zur grundsätzlichen Feststellung der Beratungspflichten und Bankenhaftung bei der Vermittlung der Lehman Zertifikate beantragt. Schriftliche Erstberatung: Wir erteilen bundesweit allen Anlegern, die sich dem Beratungspool anschließen eine Erstberatung über die konkreten Erfolgsaussichten einer Klage gegen die jeweilige Bank, die Verjährungsfristen sowie die aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten der Rechtsverfolgung. Ferner über die Möglichkeiten einer gemeinschaftlichen Klage, Prozesskostenhilfe und Erfolgshonorar. Lehman Brothers – Newsletter: Wir geben für die Lehman Anleger monatlich einen Newsletter heraus, aus dem die Mitglieder des Beratungspool Lehman-Brothers den aktuellen Stand der Dinge und der laufenden Verfahren ersehen können. Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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