Lehman Brother: Schadensersatz vom Lehman-Vorstand und Wirtschaftsprüfer als Sammelklage?

Neue Hoffnung für geschädigte Lehman-Anleger: JUSTUS Rechtsanwälte prüfen Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage in den USA

Lehman Brother: Schadensersatz vom Lehman-Vorstand und Wirtschaftsprüfer als Sammelklage?
Neue Hoffnung für geschädigte Lehman-Anleger: JUSTUS Rechtsanwälte prüfen Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage in den USA

Presseberichten zufolge zeigt ein im Februar veröffentlichter 2200 Seiten starker Untersuchungsbericht, dass sich die US-Investmentbank Lehman Brothers bereits vor September 2008 in Zahlungsschwierigkeiten befand und dies in ihren Bilanzen vor der Öffentlichkeit geheim gehalten hat. So hat die Bank die beratenden Banken und die Lehman-Anleger mit Bilanztricks erfolgreich über ihre Zahlungsfähigkeit getäuscht.

Diese Täuschung erfolgte nach dem Bericht des vom Insolvenzgerichts beauftragten Rechtsanwalts Anton R. Valukas erstmals 2001 im Wege der so genannten „Repo105 -Geschäfte“. Dabei führten die Buchhalter vor dem Quartalsende Luftbuchhaltungen durch. Dabei sollen belastete Aktivposten zum Schein veräußert und wenige Tage später wieder zurückgekauft worden sein. Durch diese Luftbuchungen werden die Bilanzen vor einer Prüfung geschönt, um so die Anleger, Banken und Aufsichtsbehörden über die Liquidität und Verschuldung der Bank zu täuschen.

Der für das interne Controlling zuständige Martin Kelly habe nach Bericht der Berliner Zeitung die früheren Finanzchefs von Lehman Brothers über die Praxis „Repo105“ informiert. Auch der Geschäftsführer McDade sowie der der Lehman Chef Richard Fuld hätten nach dem Bericht Kenntnis von der Bilanzfälschung gehabt.
Ferner könnten auch die Wirtschaftsprüfer von Ernest & Young, denen die Buchhaltungstricks nach dem Insolvenzreport und Presseberichten nicht auffielen, wegen Verletzung ihrer Prüfpflichten schadenseratzpflichtig sein.
Diese Vorgehensweisen könnten einen Strafantrag gegen den Lehman-Vorstand sowie gegen den Wirtschaftsprüfer nach sich ziehen.

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater prüfen derzeit für die von ihnen vertretenen Lehman Brother Anleger die Möglichkeiten eines solchen Strafantrages sowie die Geltendmachung des Schadensersatzes gegen die Wirtschaftsprüfer sowie gegen den Vorstand. Die Schadenersatzansprüche der Lehman Geschädigten in Deutschland und Europa könnten dann – wenn und soweit sich die Vorwürfe bestätigen und beweisen lassen - gesammelt und im Wege einer Sammelklage geltend gemacht werden, so Rechtsanwalt Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Autorin:
Alexandra Kosacheva



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