Lehman-Anleger gewinnt gegen Dresdner Bank; Verjährung droht Ende Februar 2010! OmbudsmannverfahrenAnleger sollten sofort ein Schlichtungsverfahren durchführen!Viele Lehman-Anleger, denen die Lehman Brother Zertifikate von der Dresdner Bank AG vermittelt wurden, müssen Ende Februar 2010 mit der Verjährung ihrer Ansprüche rechnen. Denn die Dresdner Bank hat die Lehman Zertifikate überwiegend bis zum 28.Februar 2007 verkauft bzw. vermittelt. Gemäß § 37 a WpHG beginnt die dreijährige Verjährungsfrist am Tag der Zeichnung zu laufen. Sind die Schadenersatzansprüche verjährt, gibt es keine Möglichkeit der Entschädigung oder Klage mehr; die Ansprüche sind untergegangen: So zeichnet sich mit der Zeit die Tendenz ab, dass die Banken aus verschiedenen Motiven auf die Anleger zukommen und diese zumindest teilweise entschädigen. Die Citibank hat aufgrund der Klagewelle und zahlreichen Mahnwachen bereits einen Teil ihrer Kunden entschädigt; die Hamburger und Frankfurter Sparkasse folgten diesem Beispiel. Auch bei der Dresdner Bank sind Anzeichen erkennbar, die auf eine teilweise "freiwillige" Entschädigung hinweisen. Anleger, deren Ansprüche bereits verjährt sind, können von dieser Entwicklung allerdings nicht mehr profitieren. Dresdner Bank, jetzt Commerzbank zum Schadenersatz verurteilt: Das Aachener Landgericht hat mit Urteil vom 28.1.2010 (Az.: 1 O 129/09) die Commerzbank als Rechtsnachfolgerin der Dresdner Bank zu Schadensersatz in Höhe von 57.683,70 € wegen Falschberatung verurteilt. Die Dresdner Bank verkaufte dem Anleger im Februar 2007 jeweils 30 der von Lehman Brothers Treasury Co. BV. ausgegebenen GLOBAL CHAMPION ZERTIFIKATE und BONUS EXPRESS ZERTIFIKATE. Die Bankberaterin hatte den Kunden vor dem Kauf nicht darüber informiert, dass die Bank für die Vermittlung Vertriebsprovisionen in Höhe von 3,5 % bzw. 3,0 % des Zertifikatewerts erhält. Hemmung der Verjährung durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beim Ombudsmann der Banken ohne Kostenrisiko möglich: Rechtsanwalt Knud J. Steffan, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, rät allen Anlegern die Ansprüche sofort durch Einleitung eines Schlichtungsverfahrens beim Ombudsmann in Berlin hemmen zu lassen. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater bietet für Lehman Anleger die sofortige und unkomplizierte Hemmung der Verjährung durch form- und fristgerechte Einlegung eines Schlichtungsantrages an. Der Antrag auf eine außergerichtliche Beilegung des Rechtsstreits ist besonders für Anleger zu empfehlen, die hinsichtlich der Klageerhebung zögern oder Ihre Erfolgsaussichten noch prüfen lassen wollen. Die Verjährung der Ansprüche wird dann bis zu 6 Monate nach Scheitern des Güteverfahrens gehemmt. Den Schlichtungsantrag kann grundsätzlich auch jeder Anleger selbst bei dem Ombudsmann der privaten Banken stellen. Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater bietet die sofortige Stellung des Schlichtungsantrages für pauschal 250,00 € zzgl. MwSt. an. Kostenfreie schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung: Tel.: 030 / 440 449 66
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