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>> MSF Master Star Fund >> Deutsche Vermögensfonds I >> AG & Co. KG – >> Prospektfehler >> höchstrichterlich >> festgestellt |
>> Widerruf und Geld zurück? >> EuGH entscheidet über >> CSA, Deltoton u.a. >> Fondbeteiligungen |
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>> Flugzeugfonds Krise : >> Anleger müssen Steuern >> nachzahlen! |
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>> Die EdW und die Phönix >> Kapitaldienst-Insolvenz: >> EdW verweigert >> Entschädigungen wohl zu >> Unrecht |
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>> Schiffsfonds in der >> Krise: Dr.Peters Cape >> Henry, Cape Hatteras, >> Cape Byron u.a. |
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>> Mediastream IV/ >> Mediastream Vierte Film >> GmbH & Co. >> Beteiligungs-KG |
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>> CIT-Bank: größte >> Bank-Pleite seit Lehman >> Brothers |
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>> Clerical Medical (CMI) >> muss Schadensersatz >> zahlen |
>> K1 Fonds: Initiator >> Kiener in U-HAft; X1 >> Global Index Zertifikat, >> K1 Global Sub Trust, K1 >> Invest Ltd, K 1 Invest >> und die >> K1-Vienna-Life-Global-Hedgefonds-Police |
>> Mediastream I, II und >> III: Verluste aberkannt! |
>> Global View Great Wheel >> Beteiligungs KG: >> Riesenrad läuft nicht >> rund! |
>> Cinerenta Medienfonds: >> Anlegeransprüche drohen >> Ende 2009 zu verjähren! |
>> Schiffsfonds: Sanierung >> und Nachschusspflichten |
>> Kaledo, Montranus, >> Mediastream, Linovo und >> MACRON Medienfonds: gute >> Erfolgsaussichten bei >> Rückabwicklung |
>> Hannover Leasing, KGAL, >> LHI: Anlegern von >> Medienfonds drohen >> Steuernachzahlungen |
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>> Lehman-Opfer: >> Erfolgsaussichten einer >> Klage |
>> Bei Medienfonds der KGAL, >> LHI, Hannover Leasing, >> u.a. drohen erhebliche >> Steuernachzahlungen |
>> BGH: BAnk trägt >> Beweislast |
>> Zertifikate Cobold und >> Colibri können von den >> positiven Lehman - >> Urteilen profitieren! |
>> Akzenta AG meldet >> Insolvenz an! >> Strafurteile gegen den >> Vorstand |
>> Lehman Brothers: >> Entschädigung der >> Citibank annehmbar? |
>> Lehman Brothers: Erste >> gerichtliche Vergleiche >> und erste mündliche >> Verhandlung gegen die >> Postbank |
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>> Kaufangebot für >> Lehman-Zertifikate von >> der Andria Capital AG |
| >> Neue Hoffnung für Anleger |
>> Phoenix Scheingewinne >> müssen grundsätzlich >> versteuert werden |
>> Akzenta AG Anleger >> erhalten Schadenersatz |
>> (FAQ) Fragen der Anleger >> in Lehman Brother >> Zertifikaten |
>> Hamburger Sparkasse zahlt >> Schadensersatz an >> Lehman-Geschädigte |
>> BGH urteilt in Sachen >> Phoenix Scheingewinne! >> Insolvenzverwalter will >> nun auch die Einlagen und >> Provisionen zurück. |
>> Dresdner Bank muss >> Zertifkate-Anleger >> entschädigen! „Ein >> weiteres positives Signal >> für die Lehman Opfer!“ |
>> Chapter 11 - Lehman >> Brothers, Fristen und >> Anmeldeverfahren (1/09) |
>> Lehman Brothers: 5. >> "Stammtisch" Berliner >> Lehman Anleger am >> 08.01.2009 |
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>> Lehman Brothers - >> Newsletter 2/08: >> Insolvenzverfahren und >> Bankenhaftung |
>> DOBA Immobilienfonds zur >> Zahlung verurteilt! |
>> Phoenix >> Insolvenzverfahren: >> Sensationelles Urteil für >> Phoenix-Anleger! >> Insolvenzverwalter ist >> nicht klagebefugt. |
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>> VIP Medienfond 4 und >> Teilkündigung der >> HypoVereinsbank |
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>> Frankonia Wert AG, >> Südwest-Finanz-Vermittlung >> Zweite AG, Südwest Finanz >> AG |
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Rechtsgebiete » Kapitalanlagerecht » Kündigung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung
Kündigung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung
Hohe Stornokosten und zu niedrige Rückkaufswerte im Falle der Kündigung einer Lebensversicherung
Hohe Stornokosten und zu niedrige Rückkaufswerte im Falle der Kündigung einer Lebensversicherung
Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) drohen Rückforderung ehemaliger Kunden!!!
Den Rückforderungen liegt folgender Sachverhalt zugrunde:
Kündigt ein Verbraucher in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss seine Lebensversicherung auf, erhält er nur einen Teil seiner voll eingezahlten Beiträge von dem Versicherer zurückerstattet. Die eingezahlten Beiträge werden während der Laufzeit für die Absicherung des Risikos, für die Verwaltungskosten und für Provisionen der Vertreter verwendet. Der Betrag, der abzüglich aller geschilderten Kosten übrig bleibt, wird in die eigentliche Lebensversicherung gesteckt.
Im Falle der Kündigung erhält der Versicherungsnehmer den Betrag zurückerstattet, der für die eigentlich abgeschlossene Versicherung aufgewandt wurde, abzüglich sämtlicher Nebenkosten und eines Stornoabschlags. Die eingezahlten Beiträge reduzieren sich damit auf ein Minimum.
Das Landgericht Hamburg hat nun mit seinen Urteilen (Az.: 324 O 1116/07, 1136/07 und 1153/07) den Unterlassungsklagen der Verbraucherzentrale stattgegeben, die gegen die Praxis der Versicherungsunternehmens vorgegangen ist. Gegenstand der Verfahren des LG Hamburg sind die seit dem Herbst 2001 von fast allen Versicherungsunternehmen verwendeten neuen Vertragsklauseln, die auch dazu führen, dass bei vorzeitiger Kündigung nur geringe Rückkaufswerte entstehen. Die drei großen, Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge) sind hierbei nur exemplarisch zu benennen.
Verstoß gegen das Transparenzgebot
Das Transparenzgebot gilt auch für die von den Versicherungsunternehmen verwendeten Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Die Richter am Landgericht Hamburg haben die Vertragsklauseln von drei großen Versicherungsgesellschaften, Deutscher Ring, Hamburg-Mannheimer und Generali (Volksfürsorge), für intransparent und daher unwirksam erklärt.
Der Grund für die Unwirksamkeit lag in der mangelnden Transparenz der Allgemeinen Versicherungsbedingungen! Dabei handelt es sich um Klauseln zur Kündigung und zur Beitragsfreistellung bei Lebensversicherungen und Rentenversicherungen. Nach Ansicht der Richter werde dem Versicherungskunden weder das volle Ausmaß seiner wirtschaftlichen Nachteile bei einer Kündigung vor Augen geführt, noch werde eine Vergleichbarkeit mit anderen Kapitalanlagen, erreicht.
Die Versicherer müssen ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen so formulieren, dass auch einen durchschnittlicher Verbraucher sie ohne Schwierigkeiten verstehen kann und nicht mit überraschenden Klauseln im Nachhinein konfrontiert werden kann. Genau in diesen überraschenden und unverständlichen, weil intransparenten Bereich, fallen die Klauseln über die überraschend von dem Versicherungsnehmer mit seinen Beiträgen zusätzlich zu tragenden Kosten. Auch die Storno- und Abschlusskosten und der Rückkaufswert werden hiervon erfasst.
Was kann der Versicherungskunde im Hinblick auf Verjährung tun?
Zunächst gilt, dass jeder Fall einzeln zu betrachten ist. Es ist genau zu prüfen, ob die Ausführungen des Landgerichtes Hamburg auch auf den Einzelfall zutreffen. Weiterhin ist damit zu rechnen, dass eine höchstrichterliche Klärung erst in 2 bis 3 Jahren erfolgen wird. Die Gefahr der Verjährung von Ansprüchen gegen die Versicherungsunternehmen besteht auf jeden Fall.
Es besteht daher die Möglichkeit für Versicherungsnehmer eine Verzichtserklärung im Hinblick auf die Einrede der Verjährung zu verlangen, ein Schlichtungsverfahren durchzuführen oder die Ansprüche im Klagewege geltend zu machen. Durch Erhebung der Klage/Schlichtung wird die Verjährung gehemmt. Der Beginn der Verjährungsfrist ist noch nicht geklärt worden. Die Versicherungsgesellschaften sehen den Zeitpunkt der Vertragskündigung als Beginn an, während die Rechtsanwaltschaft den Beginn der Verjährungsfrist wohl erst mit höchstrichterlicher Entscheidung oder Besuch beim Rechtsanwalt annimmt.
Welche Ansprüche bestehen für den Versicherungsnehmer
Dem Versicherungsnehmer stehen Ansprüche auf Schadensersatz aus Falschberatung im Rahmen des Vertragsabschlusses zu. Daneben kommen Ansprüche auf Neuberechnung des Rückkaufswertes aufgrund der Unwirksamkeit einzelner Vertragsklauseln in Betracht.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Autor:
Rechtsanwalt Dirk Seeburg
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 15.12.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2010 |  | 
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NEWS
| Karriere (11.09.2008) |
| Stellenangebote, Ausbildung und Praktikum für Volljuristen, Referendare, studentische Mitarbeiter, Auszubildende und Umschüler zur ReNo, Praktikanten |
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| Autofahrer 2006 (05.06.2006) |
| "Euro 4"-Abgasnorm * schadstoffarme Fahrzeuge * Pkw-Hauptuntersuchung * wetterfeste Reifen * Drängler |
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Statistik: |
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| online: | 4 | | heute: | 453 | | gestern: | 600 | | gesamt: | 377509 |
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