Kosten Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz

Kosten der außergerichtlichen Verhandlungen nebst Antragstellung

Kosten für:

  • das außergerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren
  • Erstellung eines Schuldenbereinigungsplanes
  • Durchführung der aussergerichtlichen Schuldenbereinigung
  • Bearbeitung des amtlichen Formular
  • Bestätigung des Scheiterns des Einigungsversuchs
  • Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz bzw. Zusendung der Antragsunterlagen

 
Ohne Beratungshilfeberechtigung berechnen wir im Regelfall die folgenden, nach Anzahl der Gläubiger gestaffelten Gebühren. Der Gesamtbetrag kann auch in drei monatlichen Raten geleistet werden.

  1. bis zu 5 Gläubigern                          € 350,- zzgl. MwSt. = € 416,50
  2. von 6 bis 10 Gläubigern                  € 500,- zzgl. MwSt. = € 595,00
  3. von 11 bis 15 Gläubiger                  € 650,- zzgl. MwSt. = € 773,50
  4. über 15 Gläubiger                            € 750,- zzgl. MwSt. = € 892,60

Die oben genannten Verfahren sind zwingende Voraussetzung für den erfolgreichen Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz und Restschuldbefreiung.

Soweit die Antragstellung auf Eröffnung der Verbraucherinsolvenz beim zuständigen Amtsgericht durch die Kanzlei erfolgen soll, entstehen Ihnen weitere Kosten in Höhe von 200,- zzgl. MwSt.


 

Letztes Update 30.06.2007 | Copyright© Knud J. Steffan 2010 | Seite drucken: Kosten Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz | Seite einem Freund senden: Kosten Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz

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