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JUSTUS Fachanwalt Kapitalanlagerecht: Positives Lehman Brother Urteil zum Widerruf bei telefonischer Beratung; Zertifikate und Verjährung

Keine Verjährung bei Zertifikatekauf am Telefon?

Keine Verjährung bei Widerruf des Kaufauftrages für Zertifikate!
Anleger, deren KAufauftrag schon länger als drei Jahre zurück liegt, unterliegen bei möglichem Wideruf nicht der Verjährung des § 37 a WpHG!

Das Landgericht Krefeld hat mit dem unten aufgeführten Urteil einem Käufer von Lehman Brother Zertifikaten den vollen Kaufpreis zugesprochen, bei dem Kaufauftrag und Beratung über das Telefon abgewickelt wurde.

In seinen Entscheidungsgründen begründet die 3. Zivilkammer des Landgerichts ausführlich, warum ein Widerruf der telefonisch abgegebenen Willenserklärung zum Kauf der Zertifikate wirksam möglich war. Der Käufer ist nach wirksamem Widerruf nicht mehr an den Kauf gebunden und kann daher den Kaufpreis Zug um Zug gegen Übertragung der wertlosen Zertifikate verlangen.

Die Commerzbank AG hat gegen das Urteil Berufung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt.  Es bleibt abzuwarten ob auch das Oberlandesgericht einen Widerruf des Kaufauftrages von Zertifikaten bejaht. 
Anleger sollten bei telefonischer Beratung zum Abschluss von gleichartigen Geschäften ihre Rechte nochmals prüfen oder durch einen spezialisierten Anwalt prüfen lassen.

Nach Ansicht der Kanzlei Justus Rechtsanwälte ist dieses erfreuliche Urteil auf nahezu alle Zertifikatekäufe anwendbar, welche als Festpreisgeschäft per Telefon von Banken an ihre Kunden vertrieben wurden. Die kurze dreijährige  Verjährung des § 37 a WpHG greift in diesen Fällen erfreulicher Wiese nicht.


Landgericht Krefeld, 3 O 49/10
Datum:  14.10.2010
Gericht:  Landgericht Krefeld
Spruchkörper:  3. Zivilkammer
Entscheidungsart:  Urteil
Aktenzeichen:  3 O 49/10
Tenor:  

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.106,40 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 26.02.2010 zu zahlen, Zug um Zug gegen Abtretung von 16 von der X begebenen Inhaberschuldverschreibungen X ZERTIFIKAT (ISIN DE000A0NMJ46).

Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Annahme der vorbezeichneten Abtretung im Verzug befindet.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.

Tatbestand:

Die Klägerin verlangt von der beklagten Bank aus abgetretenem Recht die Rückzahlung eines im Zusammenhang mit dem Erwerb von Zertifikaten der X Inc. angelegten Geldbetrages.

Der Ehemann der Klägerin (im Folgenden: Zedent) erwarb von der Beklagten im Februar 2007 sechzehn von der X B.V. emittierte Zertifikate der Bezeichnung "X Zertifikat II" (im Folgenden: X-Zertifikate) im Gesamtwert von 16.106,40 €. Der Zedent ist Inhaber einer Bedachungsfirma und führt seit mehreren Jahren ein Depot bei der Beklagten. In den vorangegangenen Jahren hatte er überwiegend in Aktien-, Renten- und Geldmarktfonds investiert. Des Weiteren verfügte er über ein von der Beklagten emittiertes Zertifikat.

Als aus den Vermögensanlagen des Zedenten Gelder frei wurden, rief die für den Zedenten zuständige Kundenberaterin der Beklagten, die Zeugin X, den Zedenten im Februar 2007 an, um mit ihm Möglichkeiten einer Folgeanlage der Gelder zu besprechen. Sie bot ihm die streitgegenständlichen X-Zertifikate, welche die Beklagte im Wege eines Eigengeschäfts zu Festpreisen vertrieb, zum Kauf an. Der Zedent entschloss sich, die Zertifikate von der Beklagten aus deren Eigenbestand zu erwerben. Die Vergütung für die Leistungen der Beklagten war in den Verkaufspreis einkalkuliert. Vollzogen wurde der Kauf der Zertifikate unter dem 27.02.2007. Die Beklagte belastete das Konto des Zedenten mit Wertstellung vom 07.03.2007 und schrieb die Wertpapiere dem Depot des Zedenten gut.

Emittiert wurden die Lehman-Zertifikate am 26.02.2007. Bei den Papieren handelte sich um eine Schuldverschreibung, deren Rendite unter folgenden Bedingungen von der Entwicklung des Dow Jones EuroSTOXX 50 abhängen sollte: Sofern der Index an einem bestimmten ersten Stichtag, dem 28.04.2008, auf oder über seinem Ausgangswert notieren würde, wäre der Anlagebetrag zuzüglich eines Bonus von 12,75 % sofort zur Rückzahlung fällig. Für den Fall, dass der Indexstand zu diesem ersten Stichtag unter seinem Ausgangswert liegen würde, sollte sich die Laufzeit um ein Jahr verlängern. Sollte der Index an einem dann relevanten zweiten Bewertungsstichtag, dem 27.04.2009, auf oder über seinem Ausgangswert notieren, würde der Anlagebetrag zuzüglich eines Bonus von 25,50 % (2 x 12,75 %) zur Rückzahlung fällig. Im Fall einer geringeren Notierung sollte sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr verlängern, mit einer entsprechenden Erhöhung der Bonuschance auf 38,25 % (3 x 12,75 %) bei Notierung auf oder über dem Ausgangswert sowie einer weiteren Verlängerung um ein Jahr im Fall der geringeren Notierung. Spätestens enden sollte die Laufzeit des Zertifikats am 26.04.2011. Bei einer (erstmaligen) Notierung über oder auf dem Ausgangswert zu diesem Stichtag würde der Anlagebetrag zuzüglich eines Bonus von 51 % (4 x 12,75 %) zurückgezahlt. Im Falle einer Notierung unterhalb des Ausgangswertes würde der Anlagebetrag bis zu einer Schwelle von 75 % unter dem Ausgangswert noch in vollem Umfang zurückgezahlt. Läge der Index unterhalb von 75 %, würde sich die Rückzahlung nach der Entwicklung des Index bestimmen; der Anleger würde in diesem Fall also einen entsprechenden Kursverlust erleiden.

Im Oktober 2008 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen der X Inc. eröffnet, deren Tochtergesellschaft die Emittentin ist, sodass die hier streitgegenständlichen Zertifikate von der Insolvenz betroffen sind.

Unter dem 01.02.2010 trat der Zedent seine Ansprüche gegen die Beklagte "im Zusammenhang mit der Falschberatung beim Verkauf der X-Zertifikate" sowie die aus den Zertifikaten resultierenden Ansprüche gegenüber der Emittentin an die Klägerin ab.

Die Klägerin stützte ihre Klageforderung zunächst ausschließlich auf eine fehlerhafte Beratung seitens der Beklagten im Zusammenhang mit dem Erwerb der Zertifikate. Hierzu behauptet sie, der Zedent habe in dem der Anlageentscheidung vorhergehenden Beratungsgespräch mit der Zeugin X deutlich gemacht, eine uneingeschränkt risikolose Geldanlageform zu wünschen und eine sichere Liquidität zu benötigen, damit das Kapital gegebenenfalls für betriebliche Steuerzahlungen zur Verfügung stehe. Die Zeugin Brands habe die streitgegenständlichen Zertifikate als eine konservative und absolut sichere Anlage dargestellt. Auf das Risiko eines Totalverlusts habe sie nicht hingewiesen, sondern erklärt, im schlimmsten Fall werde keine Rendite erwirtschaftet. Auf die Funktionsweise des Zertifikats sei sie nicht näher eingegangen. Hierüber habe der Zedent sich auch nicht anderweitig informieren können, da ihm im Nachgang zu der Beratung keinerlei Informationsmaterial überlassen worden sei.

Im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 09.09.2010 erklärte die Klägerin dann den Widerruf des Erwerbs der Zertifikate, nachdem im Rahmen der zuvor durchgeführten Beweisaufnahme zur Sprache gekommen – und seitens des als Zeugen vernommenen Zedenten zunächst in Abrede gestellt worden – war, dass der Vertragsschluss telefonisch erfolgt war.

Die Klägerin beantragt,
   1. die Beklagte zu verurteilen, Zug um Zug gegen Abtretung von 16 von der X B.V. begebenen Inhaberschuldverschreibungen X ZERTIFIKAT (ISIN DE000A0NMJ46) an die Klagepartei 16.106,40 € zu zahlen nebst Zinsen hierauf in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit,
   2. festzustellen, dass die Beklagte sich mit der Annahme des Abtretungsangebots zu Ziffer 1. im Verzug befindet.


Die Beklagte beantragt,
die Klage abzuweisen.

Sie behauptet, bei dem Zedenten handele es sich nicht um einen konservativen, sondern um einen chancenorientierten Anlegertyp, der in Anbetracht der Zusammensetzung seines Depots der letzten Jahre über umfangreiche Erfahrungen im Umgang mit Aktienfonds und Zertifikaten verfüge. Der Wunsch des Zedenten auf Vorhalten einer Liquiditätsreserve habe sich nur auf einen Teil des Vermögens bezogen. Daneben habe er aber auch aktienbasierte Geldanlagen mit höheren Renditechancen bevorzugt, wobei das damit einher gehende höhere Risiko ihm bekannt gewesen und von ihm bewusst eingegangen worden sei. Seine Risikobereitschaft habe er in diesem Zusammenhang gegenüber der Beklagten als "hoch" benannt und als Anlagehorizont einen Zeitraum von 5 Jahren angegeben. Die Zeugin habe die Anlage nicht als sicher oder konservativ dargestellt. Ebenso habe sie auf die Möglichkeit von Kursverlusten aufmerksam gemacht. Unmittelbar im Anschluss an das Telefonat habe die Zeugin schriftliches Informationsmaterial an den Zedenten versandt.
 
Die Klage ist der Beklagten am 25.02.2010 zugestellt worden.

Das Gericht hat Beweis erhoben durch Zeugenvernehmung des Zedenten und der für die Beklagte tätig gewordenen Beraterin. Wegen des Ergebnisses der Beweisaufnahme nimmt die Kammer Bezug auf das Protokoll über die mündliche Verhandlung vom 09.09.2010 (Bl. 184a ff. d.A.). Die Beklagte hat durch Bewilligung einer Schriftsatzfrist Gelegenheit erhalten, zu dem erst am Ende der mündlichen Verhandlung erklärten Widerruf der Klägerin vorzutragen.

Hinsichtlich des weiteren Sach- und Streitstandes nimmt die Kammer Bezug auf den Inhalt der zwischen den Parteien gewechselten Schriftsätze nebst Anlagen.


Entscheidungsgründe:
 

Die zulässige Klage hat in der Sache Erfolg.
 
Die Klageforderung ist aus den §§ 346 Abs. 1, 357 Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 398 Satz 2 BGB begründet.
 

Die Klägerin ist gemäß § 398 Satz 2 BGB aktivlegitimiert, nachdem der Zedent ihr seine Ansprüche wirksam abgetreten hat. Die Abtretungserklärung ist dabei gemäß §§ 133, 157 BGB dahin zu verstehen, dass der Klägerin sämtliche Rechte und Ansprüche im Zusammenhang mit dem Erwerb der X-Zertifikate übertragen werden sollten, auch solche, die erst durch eine rechtsgestaltende Erklärung entstehen würden. Von daher ist auch das Recht, die Vertragserklärung zu widerrufen, auf die Klägerin übergegangen, zumal sich das Unterlassen einer Belehrung über die durch den telefonischen Vertragsschluss entstehenden Rechte des Zedenten auch als "Falschberatung beim Verkauf" im Sinne der Abtretungserklärung verstehen lässt.


Die Klägerin hat den Vertrag über den Erwerb der Zertifikate wirksam widerrufen und ist damit an die auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung nicht mehr gebunden (§ 355 Abs. 1 Satz 1 BGB).


Eine Widerrufserklärung liegt vor. Der Beklagten ist die Erklärung gemäß § 164 Abs. 3 BGB über ihren in der mündlichen Verhandlung vom 09.09.2010 anwesenden Prozessbevollmächtigten zugegangen. Die von § 355 Abs. 1 Satz 2 BGB verlangte Textform ist durch das schriftliche Sitzungsprotokoll über die mündliche Verhandlung gewahrt (vgl. BGH, Urt. v. 24.04.1985, VIII ZR 73/84, NJW 1984; Grüneberg, in Palandt, BGB, 69. Aufl. 2010, § 355 Rz. 7).


Die Widerrufserklärung ist auch prozessual beachtlich. Eine Zurückweisung als verspätet nach §§ 296 Abs. 2, 282 Abs. 2 ZPO kommt nicht in Betracht. Die mit der Widerrufserklärung in Zusammenhang stehenden Tatsachen sind unstreitig, sodass sich die Erledigung des Rechtsstreits nicht verzögert. Die Beklagte hat durch die Bewilligung einer Schriftsatzfrist Gelegenheit zur Erwiderung und zu weiterem Sachvortrag erhalten.
 

Der Klägerin steht nach § 312d Abs. 1 S. 1 BGB ein Widerrufsrecht zu.
 

Ein Fernabsatzvertrag im Sinne der Legaldefinition des § 312b Abs. 1 BGB liegt vor.
 

Der Vertrag ist telefonisch und damit unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln geschlossen worden. Die Annahme eines Fernabsatzvertrags ist auch nicht gemäß § 312b Abs. 1 Satz 1 letzter Halbsatz BGB ausgeschlossen, weil der Vertrag nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt wäre. Diese Ausschlussregelung ist eng auszulegen. Es genügt, dass der Unternehmer seinen Betrieb durch die personelle und sachliche Ausstattung so organisiert, dass Verträge regelmäßig im Fernabsatz abgeschlossen und abgewickelt werden können (vgl. etwa Palandt-Grüneberg, § 312b Rz. 11). Selbst wenn die Beklagte ihren Geschäftsbetrieb überwiegend in ihren niedergelassenen Filialen betreiben mag, kann es keinen Zweifeln unterliegen, dass sie ihren Geschäftsbetrieb so ausgestaltet hat, dass sie Vertragsschlüsse im Hinblick auf ihre Finanzdienstleistungen auch unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln im Sinne von § 312b Abs. 2 BGB (Telefon, Internet, etc.) abwickeln kann. Dies folgt angesichts der niedrigen Anforderungen, die hieran zu stellen sind, bereits daraus, dass sie im Rahmen ihres Internetauftritts ein sogenanntes "Online-Banking" anbietet. Zudem hat die Beklagte durch ihren Anruf beim Zedenten im vorliegenden Fall selbst die Initiative zum telefonischen Vertragsschluss ergriffen.

Die Anwendbarkeit der Vorschriften über Fernabsatzverträge ist auch nicht gemäß § 312b Abs. 4 BGB ausgeschlossen. Hiernach finden die Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Vertragsverhältnissen, die eine erstmalige Vereinbarung mit daran anschließenden aufeinander folgenden Vorgängen oder eine daran anschließende Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art umfassen, nur Anwendung auf die erste Vereinbarung.
 
Diese Vorschrift kann von vornherein nur dann eingreifen, wenn auf die dort bezeichnete "erste Vereinbarung" auch die Vorschriften über Fernabsatzverträge anzuwenden waren (vgl. Palandt-Grüneberg, § 312b Rz. 19). Denn nur dann ist der Verbraucher über seine Rechte im Zusammenhang mit Fernabsatzgeschäften überhaupt einmal informiert worden. Dies entspricht auch dem Sinn und Zweck der Vorschrift, nach dem der Unternehmer im Rahmen einer längeren Geschäftsbeziehung mit ähnlichen Vertragsschlüssen nur einmal und nicht immer wieder den Einschränkungen des Fernabsatzrechts unterworfen werden soll.

Einen dem Fernabsatzrecht unterfallenden "ersten Vorgang" hat die Beklagte vorliegend nicht dargetan, insbesondere auch nicht im Rahmen des ihr nachgelassenen Schriftsatzes vom 23.09.2010.

Unabhängig davon ist der hier streitgegenständliche Erwerb der X-Zertifikate kein auf eine erstmalige Vereinbarung folgender oder daran anschließender Vorgang im Sinne des § 312b Abs. 4 Satz 1 BGB.

Die erste Variante des § 312b Abs. 4 Satz 1 BGB setzt die Begründung eines Dauerschuldverhältnisses und die Vornahme eines daran anschließenden "Vorgangs" zu dessen Vollzug voraus (Palandt-Grüneberg, § 312b Rz. 19). An letzterem fehlt es hier. Auch wenn zwischen dem Zedenten und der Beklagten ein Dauerschuldverhältnis in Gestalt des Vertrages über die Verwaltung eines Wertpapierdepots bestanden hat, stellt sich der streitgegenständliche Erwerb der Zertifikate nicht als eine Transaktion zu dessen Ausfüllung dar, sondern als eigenständiges Rechtsgeschäft, das im Hinblick auf Rechtsnatur und Inhalt deutlich vom Vertragsschluss zur Begründung des Depotvertrags abweicht. Denn der Depotvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit dienstvertraglichem Charakter und Verwahrungselementen (Palandt-Sprau, § 675 Rz. 10 m.w.N.). Er verpflichtet das Bankinstitut zur Verwaltung des Depots und zur Verwahrung der darin befindlichen Wertpapiere. Die Rechtsgeschäfte über Erwerb und Veräußerung der einzelnen Wertpapiere sind dabei nicht von vornherein von dem Depotvertrag als Dauerschuldverhältnis erfasst. Es ist ohne weiteres möglich, ein Wertpapierdepot zu unterhalten, ohne überhaupt Wertpapiere zu erwerben und in das Depot einzustellen. Ob der Anleger dem Depot überhaupt Wertpapiere zuführt, und wenn ja, wann, welche und wie viele, ist bei Vertragsschluss über die Eröffnung des Depots in aller Regel völlig ungewiss.

Dass der Erwerb von Wertpapieren kein an die Depoteröffnung anschließendes, sondern ein anderes, völlig eigenständiges Rechtsgeschäft ist, zeigt sich auch daran, dass spezielle Aufklärungs- und Beratungspflichten der Bank nicht schon bei Depoteröffnung, sondern erst im Zusammenhang mit einem konkreten Anlagegeschäft entstehen und sich im Hinblick auf Art und Ausmaß der Pflichten auch an dem betreffenden Anlagegeschäft orientieren. Die Gerichte gehen in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass durch die Aufnahme von Vertragsgesprächen über Geldanlagegeschäfte jeweils stillschweigend ein separater Beratungsvertrag zustande kommt (vgl. etwa BGH, Urt. v. 04.03.1987, IVa ZR 122/85, NJW 1987, 1815, 1816; BGH, Urt. v. 13.01.2004, XI ZR 355/02, NJW 2004, 1868, 1869 m.w.N.; OLG Düsseldorf, Urt. v. 30.07.2010, I – 9 U 236/09, zit. nach juris Rz. 12). Inhalt und Umfang der sich daraus für die Bank ergebenden Beratungspflichten sind dann von verschiedenen Faktoren abhängig, die sich sowohl aus der Person des Kunden und der Art des Anlageprojekts ergeben (OLG Düsseldorf, a.a.O.). Die Beratungs- und Informationspflichten entstehen folglich mit jedem Anlagegeschäft neu und können, je nach Art des betreffenden Anlagegeschäfts, sehr unterschiedlich ausfallen.

Der Depotvertrag ist auch keine Rahmenvereinbarung, an die sich die einzelnen Wertpapierkäufe als eine Reihe getrennter, in einem zeitlichen Zusammenhang stehender Vorgänge der gleichen Art anschließen (§ 312b Abs. 4 S. 1 Var. 2 BGB). Auch dies scheitert jedenfalls daran, dass Depotvertrag und einzelne Erwerbsgeschäfte einen gänzlich anderen Vertragsinhalt haben und der Vertrag über die Depoteröffnung den späteren Erwerb einzelner Wertpapiere noch in keiner Weise vorzeichnet. Denn auch für die zweite Variante des § 312b Abs. 4 Satz 1 BGB fordert das Gesetz, dass die Rahmenvereinbarung die daran anschließenden Vorgänge bereits "umfassen" muss. Der Abschluss des Depotvertrags und der Erwerb der Zertifikate sind dementsprechend auch keine Vorgänge der gleichen Art und können nicht – wie es die Richtlinie 2002/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23.09.2002 (Fernabsatz von Finanzdienstleistungen) im Erwägungsgrund Nr. 16 verlangt – als Gesamtvorgang betrachtet werden.
 
Die Voraussetzungen des § 312b Abs. 4 Satz 1 Var. 2 BGB liegen darüber hinaus auch deshalb nicht vor, weil sich angesichts der Vielfältigkeit der angebotenen Wertpapiere die einzelnen Erwerbsgeschäfte im Verhältnis zueinander ebenfalls nicht als Vorgänge der gleichen Art darstellen. Dass nach Erwägungsgrund Nr. 17 der Richtlinie 2002/65 EG die Zeichnungen neuer Anteile desselben Investmentfonds als aufeinander folgende Vorgänge der gleichen Art gelten sollen, steht dem nicht nur nicht entgegen, sondern bestätigt indirekt die Richtigkeit dieses Normverständnisses. Weil der Verbraucher beim wiederholten Erwerb von identischen Fondsanteilen nicht mehr schutzwürdig ist, wenn er beim Ersterwerb die Privilegien des Fernabsatzgeschäfts (Informationspflichten des Unternehmers, Widerrufsrecht) erhalten hat, gibt der Richtlinientext vor, dass für die identischen Folgegeschäfte die Fernabsatzregeln nicht gelten sollen. Dazu bedient sich der Richtliniengeber aber einer Fiktion ("gelten als"), was den Umkehrschluss zulässt, dass Anteilszeichnungen unterschiedlicher Investmentfonds oder gar ganz anderer Anlageformen im Übrigen keine Vorgänge der gleichen Art sind. Die Vorgabe der Richtlinie besagt zudem gar nicht, dass der Erwerb von Anteilen desselben Investmendfonds gerade im Hinblick auf die Einrichtung des Depots als gleichgerichteter Folgevorgang zu werten sein könnte. Vielmehr liegt nahe, dass dies im Hinblick auf den Ersterwerb von Anteilen des betreffenden Investmendfonds gelten soll, erst das Rechtsgeschäft über den Ersterwerb – und nicht bereits die Vereinbarung zur Depoteröffnung – also die Rahmenvereinbarung darstellt, an die die Folgekäufe anknüpfen.

§ 312d Abs. 4 Satz 2 BGB (gleichartige Vorgänger ohne zugrunde liegendes Dauerschuldverhältnis bzw. ohne zugrunde liegende Rahmenvereinbarung) greift vorliegend schon deshalb nicht ein, weil die Vorschrift ein – mit jedem Vorgang wieder entstehendes – Widerrufsrecht gar nicht ausschließt, sondern nur die Pflicht des Unternehmers zur (wiederholten) Erfüllung seiner Informationspflichten.

Das Widerrufsrecht ist nicht nach § 312d Abs. 3 BGB erloschen.

Nach dieser Bestimmung erlischt das Widerrufsrecht bei einer Dienstleistung, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vollständig erfüllt ist, bevor der Verbraucher sein Widerrufsrecht ausgeübt hat. Die insoweit darlegungs- und beweisbelastete Beklagte hat die Äußerung eines solchen ausdrücklichen Wunsches seitens des Zedenten nichts vorgetragen, insbesondere auch nicht in dem nachgelassenen Schriftsatz vom 24.09.2010. Von daher kann offen bleiben, ob überdies die Vorschrift – wovon auszugehen sein dürfte – eine ordnungsgemäße Belehrung des Verbrauchers über sein Widerrufsrecht bzw. zumindest eine Kenntnis des Rechts und damit ein Bewusstsein hinsichtlich der Möglichkeit eines Widerrufs voraussetzt.
 

Das Widerrufsrecht ist auch nicht wegen § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB ausgeschlossen. Nach dieser Vorschrift besteht ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen, die die Erbringung von Finanzdienstleistungen zum Gegenstand haben, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien, Anteilsscheinen, die von einer Kapitalanlagegesellschaft oder einer ausländischen Investmentgesellschaft ausgegeben werden und anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten oder Geldmarktinstrumenten.
 
Sinn und Zweck dieser Ausschlussregelung ist es, dem Verbraucher nicht die Möglichkeit einzuräumen, risikolos und damit letztlich einseitig auf Kosten des Unternehmers zu spekulieren (vgl. MüKo-BGB-Wendehorst, § 312d Rz. 45). Diese Möglichkeit hätte der Verbraucher, wenn er während der Widerrufsfrist die Entwicklung des erworbenen Finanzprodukts beobachten und bei Ablauf der Widerrufsfrist entweder eine bis dahin eingetretene Kurssteigerung in einen Spekulationsgewinn umsetzen oder, bei ungünstiger Entwicklung, das Erwerbsgeschäft widerrufen und so in jedem Fall den Eintritt eines Verlustes vermeiden könnte.

Der Preis der hier von der Beklagten erbrachten Finanzdienstleistung unterlag nicht den Schwankungen auf dem Finanzmarkt.

Zwischen den Parteien ist unstreitig, dass der Zedent die Zertifikate aus dem Eigenbestand der Beklagten zu einem Festpreis erworben hat. Im Zeitpunkt des Vertragsschlusses wurden die Zertifikate selbst noch nicht an der Börse gehandelt, sondern erst ein halbes Jahr darauf, im August 2007, in den Börsenhandel einbezogen (vgl. Klageerwiderung S. 11, Bl. 65 d.A.). Die Zertifikate waren demnach bereits nicht Bestandteil des Finanzmarkthandels, sodass ihr Preis nicht den Schwankungen "auf dem" Finanzmarkt unterliegen konnte. Schon aus diesem Grund steht fest, dass § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB das Widerrufsrecht der Klägerin hier nicht ausschließen kann.

Dass die Beklagte bzw. die Emittentin die (Fest-)Verkaufspreise nach der Emission der Zertifikate ständig neu festgelegt und dabei – neben anderen Parametern wie etwa Umfang noch bestehender Risikopuffer oder noch ausstehender Laufzeit des Zertifikats – den Kursstand des Basiswerts einbezogen hat (S. 4/5 des Schriftsatzes vom 31.08.2010, Bl. 171 f. d.A.), ist vor diesem Hintergrund irrelevant. Denn der Finanzmarkt nimmt dadurch nicht unmittelbar Einfluss auf den Preis, sondern allenfalls mittelbar auf dessen Kalkulation. § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB erfasst aber nur eine unmittelbare Beeinflussung des Preises der Finanzdienstleistung durch den Finanzmarkt (ebenso Wendehorst, in: Münchener Kommentar zum BGB, 5. Aufl. 2007, § 312d Rn. 46; Winneke, BKR 2010, 321, 326 m.w.N.).

Dies folgt zwingend aus der Wendung "auf dem". Das Gesetz, das insoweit wortgleich die Vorgaben von Art. 6 Abs. 2 lit. a) der Richtlinie 2002/65/EG umsetzt, lässt damit gerade nicht ausreichen, dass die Finanzmärkte einen irgendwie gearteten Einfluss auf den Preis der Finanzdienstleistung nehmen, sondern verlangt konkret, dass die Preisschwankungen des in Frage stehenden Produkts gerade "auf dem Finanzmarkt" stattfinden. Die Regelung stellt also darauf ab, dass der Preis der Finanzdienstleistung durch die Kräfte des Finanzmarktes und die dort Handelnden bestimmt wird. Dies ist bei Festpreisgeschäften über Zertifikate schon deshalb nicht der Fall, weil die Anbieterseite den (Fest-)Preis autonom bestimmen kann.

Dies steht auch in Übereinstimmung mit dem Sinn und Zweck der Regelung. Denn nur wenn der Preis des Finanzprodukts unmittelbar von der Entwicklung der Finanzmärkte – also etwa von sich täglich ändernden Aktienkursen – abhängt und somit drittbestimmt ist, besteht das eingangs aufgezeigte einseitige Spekulationsrisiko zu Lasten der Bank. Hängt der Preis des Finanzprodukts dagegen nicht unmittelbar vom Finanzmarkt ab und ist die Entwicklung des Finanzmarkts allenfalls für die Preiskalkulation von Bedeutung, erleidet die Bank jedenfalls keinen Spekulationsschaden, sondern allenfalls einen Verlust, der darauf zurückzuführen ist, dass sie den fest vereinbarten Preis falsch kalkuliert hat. Eine Fehlkalkulation der Bank kann jedoch einen Ausschluss des Widerrufsrechts des Verbrauchers nicht rechtfertigen (so auch Winneke, BKR 2010, 321, 326).

Dass § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB mit Blick auf den Sinn und Zweck der Regelung nicht anwendbar ist auf Zertifikate, die zu einem Festpreis verkauft und selbst nicht am Finanzmarkt gehandelt werden, zeigt sich im Übrigen besonders deutlich an dem hier in Rede stehenden Finanzprodukt, bei dem nur dessen Renditechancen von der mittel- bis langfristigen Entwicklung bestimmter Finanzmärkte abhängen. Denn der Verbraucher hat hier nach den Bedingungen des Finanzprodukts von vornherein keine Möglichkeit, innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Widerrufsfristen einen – wegen der bestehenden Widerrufsoption risikolosen – Gewinn einzufahren. Hätte die Beklagte durch die Erfüllung der ihr obliegenden Hinweis- und Informationspflichten eine Widerrufsfrist in Gang gesetzt, hätte der Zedent nicht einmal innerhalb der vom Gesetz in § 355 Abs. 3 Satz 1 BGB in der angesichts des Vertragsschlusses im Jahre 2007 hier anzuwendenden, bis zum 11.06.2010 geltenden Fassung (a.F.; jetzt § 355 Abs. 4 S. 1 BGB) vorgesehenen Höchstwiderrufsfrist von 6 Monaten die Möglichkeit gehabt, mit den erworbenen Zertifikaten einen Gewinn zu erzielen, weil die Renditechancen in diesem Zeitraum allein abhängig waren vom Indexstand des Dow Jones EuroSTOXX zum noch in weiter Ferne liegenden ersten Stichtag 28. April 2008.

Diese Abhängigkeit der Renditechancen der erworbenen Zertifikate von der mittel- bis langfristigen Entwicklung des Dow Jones EuroSTOXX 50 kann die Anwendbarkeit von § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB schon deshalb nicht begründen, weil die Vorschrift nach ihrem eindeutigen Wortlaut ausschließlich auf den Preis der Finanzdienstleistung abstellt und nicht auf deren (Gegen-)Wert. Im Hinblick auf den Wert (= Renditechancen) der zum Festpreis erworbenen Zertifikate ist der Einfluss des Finanzmarkts darüber hinaus erst recht nur ein mittelbarer. Im Übrigen war der "Wert" des hier erworbenen Finanzprodukts gar nicht abhängig von kurzfristigen Schwankungen des Dow Jones EuroSTOXX 50, sondern vom Stand des Index zu einem ersten Stichtag mehr als 14 Monate nach Vertragsschluss.

Nach alledem kommt es nicht mehr darauf an, dass auch die weitere Voraussetzung des § 312d Abs. 4 Nr. 6 BGB, nach der der Unternehmer keinen Einfluss auf die Preisschwankungen haben darf, hier nicht erfüllt ist. Denn eine unmittelbar drittbestimmte, finanzmarktgesteuerte Preisbildung lag nicht vor, weil die Zertifikate selber nicht an der Börse gehandelt wurden. Da die Beklagte die hier streitgegenständlichen Zertifikate vielmehr aus ihrem Eigenbestand verkauft hat, ist davon auszugehen ist, dass sie deren Angebotspreis autonom bestimmen konnte. In jedem Fall aber konnte sie in Abstimmung mit der Emittentin Einfluss auf den (Fest-)Preis der Zertifikate nehmen.

Das Widerrufsrecht ist nicht infolge verspäteter Ausübung erloschen.

Die Höchstfrist des § 355 Abs. 3 Satz 1 BGB a.F. von 6 Monaten gilt nicht. Denn nach § 355 Abs. 3 Satz 3 BGB a.F. (jetzt § 354 Abs. 4 S. 3 BGB) erlischt das Widerrufsrecht hiervon abweichend nicht, wenn der Verbraucher nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht belehrt worden ist, bei einem – hier vorliegenden – Fernabsatzvertrag über Finanzdienstleistungen ferner nicht, wenn der Unternehmer seine Mitteilungspflichten gemäß § 312c Abs. 2 Nr. 1 BGB a.F. (jetzt: Art. 246 § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 und S. 2 Nr. 1 bis 3 EGBGB) nicht ordnungsgemäß erfüllt hat.

Zu einer (nachträglichen) Belehrung des Zedenten über sein Widerrufsrecht sowie zu einer Erfüllung der Informationspflichten hat die Beklagte nichts vorgetragen. Die Darlegungs- und Beweislast trifft auch insoweit die Beklagte (vgl. Palandt-Grüneberg, § 355 Rz. 23).

Die Klägerin hat ihr Widerrufsrecht schließlich auch nicht vor dem Hintergrund der Grundsätze von Treu und Glauben gemäß § 242 BGB verwirkt.

Der vergleichsweise lange Zeitablauf zwischen Vertragsschluss und Widerrufserklärung reicht hierfür nicht aus. Da die Beklagte auf der Grundlage von § 355 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 229 § 9 EGBGB die Möglichkeit hatte, die Belehrung nachzuholen und damit eine Widerrufsfrist in Gang zu setzen, ist sie nicht schutzwürdig. Die Beklagte konnte auch kein Vertrauen darin bilden, die Klägerin oder der Zedent werde den Vertrag nicht widerrufen, da sie davon ausgehen musste, dass diese von ihrem Widerrufsrecht nichts wussten (vgl. dazu Palandt-Grüneberg, § 242 Rz. 109 m.w.N.).

Nach ihrem somit wirksam erklärten Widerruf kann die Klägerin gemäß §§ 357 Abs. 1 Satz 1, 346 Abs. 1 BGB die Rückgewähr des an die Beklagte gezahlten Anlagebetrags verlangen, und zwar Zug um Zug gegen Rückgewähr der erhaltenen Zertifikate (§§ 357 Abs. 1 Satz 1, 348 BGB). Zur Leistung von Wertersatz für die während der Besitzzeit der Klägerin infolge der Insolvenz wertlos gewordenen Zertifikate ist die Klägerin nach § 312d Abs. 6 BGB von vornherein nicht verpflichtet, weil der Zedent vor Abgabe seiner Vertragserklärung nicht auf eine mögliche Wertersatzpflicht hingewiesen worden ist.

Ob eine Pflichtverletzung der Beklagten aus dem mit Aufnahme des telefonischen Verkaufsgesprächs stillschweigend zustande gekommenen Beratungsvertrag vorliegt, die adäquat-kausal zum Eintritt eines Schadens beim Zedenten bzw. der Klägerin geführt hat, und sich die Klageforderung demzufolge auch auf § 280 Abs. 1 BGB stützen lässt, kann dahin stehen. Dementsprechend kann hier auch eine Auseinandersetzung mit dem Ergebnis der Beweisaufnahme, die sich infolge der erst danach abgegebenen Widerrufserklärung nunmehr als überflüssig darstellt, unterbleiben.

Die Zinsforderung ist aus §§ 291, 288 Abs. 1 Satz 2 BGB begründet. Der Klageantrag war mit Blick auf die in § 288 Abs. 1 Satz 2 BGB gesetzlich geregelte Höhe der Rechtshängigkeitszinsen insoweit dahin auszulegen, dass Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz begehrt werden (vgl. OLG Hamm, Urt. v. 05.04.2005, 21 U 149/04, NJW 2005, 2238). Die Zinsen waren analog § 187 Abs. 1 BGB ab dem Tag nach Klagezustellung zuzusprechen.

Der Klageantrag zu 2) ist ebenfalls zulässig und begründet. Das gemäß § 256 Abs. 1 ZPO für den Feststellungsantrag erforderliche rechtliche Interesse liegt in der Erleichterung der Zwangsvollstreckung im Falle der begehrten Feststellung des Annahmeverzugs im Rahmen dieses Urteils (§§ 756 Abs. 1, 765 Nr. 1 ZPO). Die Beklagte befindet sich hinsichtlich der Rücknahme der Zertifikate im Annahmeverzug (§§ 293, 294 BGB). Spätestens durch das ausdrückliche Angebot im Rahmen der Klageschrift hat die Klägerin die von ihr geschuldete Rückabtretung der in den X-Zertifikaten liegenden Inhaberschuldverschreibungen in der von ihr zu bewirkenden Weise – nämlich Zug um Zug gegen Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises – angeboten.

Die Kostenentscheidung folgt aus § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO, die Entscheidung über die vorläufige Vollstreckbarkeit aus § 709 Sätze 1 und 2 ZPO.

Streitwert: 16.306,40 € (16.106,40 € + 200,00 €).


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zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

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DCM KG – fehlerhafte Widerrufsbelehrungen (15.03.2012)
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DFH Indienfonds I und II – Weiterhin keine Ausschüttungen (12.03.2012)
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Berlin Invest-Fonds Nr.7 - Ärztetreuhand Fonds - Gründungsgesellschafter zu Schadensersatz verurteilt (12.03.2012)
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Clerical Medical: Weiterhin erfreuliche Urteile im Fall Clerical Medical (02.03.2012)
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HCI Shipping Select 26: Insolvenz von vier Schiffen (01.03.2012)
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GFP II Medienfonds German Filmproductions (GFP) - Schadensersatzklage wegen Prospektfehler (01.03.2012)
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Verjährung von steuerlichen Schadenersatzansprüchen bei Flugzeugfonds, Schiffsfonds, Medienfonds: (01.03.2012)
Justus: Verjährung Steuerschaden
 
Befristung im Arbeitsrecht: mehrfache Befristung von Arbeitsverträgen möglich? (01.03.2012)
Justus Rechtsanwälte: EuGH zur Befristung
 
BGH: Equitable Life Assurance Society (ELAS), Clerical Medical: Verjährung u Gerichtsstand (20.02.2012)
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ERGO: Riester-Kunden haben zu hohe Verwaltungskosten gezahlt (13.02.2012)
JUSTUS Rechtsanwälte: Kaiser-Rente der Hamburg-Mannheimer
 
Barclaycard: Schuldenfalle revolvierende Kreditkarte (13.02.2012)
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Hannover Leasing und Helaba: Steuerskandal bei Medienfonds (13.02.2012)
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Prorendita 4: Schadensersatz möglich (13.02.2012)
JUSTUS: Lebensversicherungsfonds
 
Schiffsfonds der HCI Capital AG, Shipping Select 28 steckt tief in der Krise (13.02.2012)
JUSTUS: Schiffsfonds
 
Santander Vermögensverwaltungsfonds Kapitalprotekt P (SEB Kapitalprotekt) – Aussetzung der Anteilrücknahme (13.02.2012)
JUSTUS Rechtsanwälte: Immobilienfonds
 
db Kompass Life 3 Fonds: Deutsche Bank muss Geld zurück zahlen, wenn Wette auf den Tod sittenwidrig ist (13.02.2012)
JUSTUS Rechtsanwälte: Lebensversicherungen
 
AWD: IMF-Medienfonds: Anleger erstreiten Rückzahlungen (13.02.2012)
JUSTUS: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
erstes Lehman-Insolvenzverfahren abgeschlossen: Anleger können mit einer Quote rechnen (04.02.2012)
Justus Rechtsanwälte: Lehman Insolvenz
 
BGH schützt Kunden vor der Bank bei Kreditkartenmissbrauch in Zeiten von Skimming (04.02.2012)
Bankrecht: BGH, Urteil vom 29. November 2011 - XI ZR 370/10
 
PrismaLife: Kündigung von Kostenausgleichsvereinabarungen wirksam (04.02.2012)
Justus Rechtsanwälte: Versicherungsrecht
 
Schrottimmobilien: Grüezi-Immobilien-Kauf muss rückabgewickelt werden (04.02.2012)
LG Berlin: Urteil vom 19. Januar 2012 - 13 O 317/10 -
 
BGH: Clerical Medical zieht Revision zurück; Gute Aussichten für Anleger (04.02.2012)
Bundesgerichtshof zu CMI: Mitteilung der Pressestelle
 
Prospekt des Medienfonds VIP 4 unrichtig – Musterentscheid OLG München (25.01.2012)
Pressemitteilung zum VIP Medienfond
 
Harvest Swaps: Aufklärung über negativen Minderwert nötig (20.01.2012)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Falk Fonds – Hintergrund der Fonds und welche Ansprüche geltend gemacht werden können (20.01.2012)
JUSTUS: Falk-Fonds und AWD
 
Dubai-Fonds - OLG Hamm verurteilt Initiatoren zu Schadensersatz (20.01.2012)
Justus: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Zinsswapgeschäfte – Kommunen erwägen Klageerhebungen (20.01.2012)
JUSTUS: Swapgeschäfte der Gemeinden und Kommunen
 
Montranus Fonds – OLG Stuttgart verurteilt Helaba Dublin zu Schadensersatz (20.01.2012)
JUSTUS: Montranus Medienfonds
 
Steuern auf Scheingewinne? (20.01.2012)
Justus zum Steuerrecht
 
Verurteilung eines ehemaligen IKB-Pressesprechers wegen irreführender Angaben in Pressemeldung rechtskräftig (06.01.2012)
Bundesgerichtshof, Beschluss vom 20.07.2011
 
OLG München: Steuervorteile bei Rückabwicklung nicht anrechenbar; Verjährung Propekthaftung (06.01.2012)
OLG München, Urteil vom 28. 10. 2011, Az. 5 U 5544/10
 
Solar Millenium offiziell in der Insolvenz (06.01.2012)
Anlagen in erneuerbare Energien
 
AWD haftet wegen Provisionen über 15 %; Verjährung: Anleger müssen handeln (08.12.2011)
Falk Fonds, Deinböck u.a.
 
IMF Medienfonds – Risikoreiches Investment oder lohnenswerte Anlage? (02.12.2011)
Medienfonds
 
Zinssicherungsgeschäft: Aufklärungspflichten eines Anlageberaters bei Zinssicherungsgeschäften (29.11.2011)
Urteil: LG Stuttgart vom 24.08.2011 – Az.: 8 O 516/10
 
Clerical Medical: Positive Urteile für Anleger; Verjährung zum 31.12.2011 (21.11.2011)
CM: Schlichtungsverfahren zum Jahresende
 
VG Euroselect Vierzehn GmbH & Co KG ("The Gherkin") – LG Frankfurt verurteilt Commerzbank zu Schadensersatz (21.11.2011)
Immobilienfonds und Bankberatung
 
Vollmachtlose Kündigung – Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg (21.11.2011)
Arbeitsrecht Berlin: Kündigungsschutz
 
DG Fond – LG Frankfurt am Main verurteilt die DZ Bank AG zu Schadensersatz (15.11.2011)
Verjährung und Schlichtung zum 31.12.2011
 
Verjährung bei DEGI International (05.11.2011)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
SpaRenta: Landgericht verurteilt die SpaRenta GmbH und Generali zum Schadenersatz (05.11.2011)
Verjährung droht zum Jahresende 2011
 
Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss für Kapitalanlagen unwirksam! Anleger sollten Ablehnungen schnell überprüfen. (01.11.2011)
OLG München, Urt. v. 22.09.2011, Az.: 29 U 589/11
 
Degi International – Commerzbank und Allianz Bank müssen wohl haften (12.10.2011)
Aufklärungspflichtige Provisionen
 
Rechtanwalt/in, Fachanwalt/in Bank- und Kapitalmarktrecht in Festanstellung gesucht! (08.10.2011)
Stellenangebot Justus Rechtsanwälte & Steuerberater
 
AWD: Mangelnde Aufklärung über Provisionen? (08.10.2011)
IMF- Medienfonds und Falk- Immobilienfonds
 
Alpina GmbH & Co. Vermögensaufbauplan 4 KG (06.10.2011)
OLG München – Anlageberater Procenta GmbH zu Schadensersatz verurteilt
 
Arbeitsrecht: Anfechtung des Arbeitsvertrages (30.09.2011)
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Verbraucherdarlehen/Kredit: Bearbeitungsgebühr ist rechtswidrig (30.09.2011)
Kreditrecht: Neues Urteil des OLG Karlsruhe
 
Lehman Brothers: BGH - Anleger scheitern in Karlsruhe (27.09.2011)
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KICK-BACK: auch Tochtergesellschaft einer Bank in der Aufklärungspflicht (27.09.2011)
OLG München, Urteil vom 29. 3. 2011 - 5 U 4680/10
 
Pleiten bei Schifffonds: auch Marnavi Splendor und CFB-Fonds 153 bedroht (27.09.2011)
JUSTUS: Fachkanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
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BGH weist Revision der Commerzbank über Rückvergütungen (Kick-back) zurück (23.09.2011)
Lehman Brothers: Generelle Aufklärungspflicht der Banken für Verkaufs- oder Vermittlungsgewinne?
 
BAC – Berlin Atlantic Capital – Ermittlung und Durchsuchung der Geschäftsräume durch die Staatsanwaltschaft Berlin (23.09.2011)
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CSA, CIS, Frankonia und Deloton: Einlagen oder nur Auseinandersetzungsguthaben? (22.09.2011)
Gesellschaftsbeteiligungen bei der CSA, CIS und Anderen
 
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Entscheidung des LG Potsdam
 
Global Champion Zertifikat, Lehman Brothers – Neue Entscheidung des LG Frankfurt a. M. (14.09.2011)
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CIS: Beschluss GarantieHebelPlan’08 Premium Vermögensaufbau; Kündigung und Abfindungsguthaben (14.09.2011)
Anleger sollen Verlust von fast 70 % ihrer Einlagen zustimmen!
 
BGH: Clerical-Medical-Anleger können Zinsen zurückverlangen, EuroPlan, CMI (08.09.2011)
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„MezzCaps“ – Commerzbank-Kunden vor Einlagenverlust- Mezzanine Finanzierung (26.08.2011)
CB MezzCAP L.P.
 
Barclays Bank - X 1 Zertifikate - Helmut Kiener - Sammelklage (25.08.2011)
Justus zur Verurteilung Kieners
 
Verjährung Kapitalanlagen: Übersicht (24.08.2011)
Absolute taggenaue Verjährung - 10 Jahre nach Zeichnung
 
CFB-Schiffsfonds als unsicher eingestuft (24.08.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte: Schiffsfonds
 
PMIA: Allianz Premium Management Immobilien - Rückkaufangebot durch die Commerzbank (23.08.2011)
Anleger sollten das Kulanzangebot vor Unterschrift prüfen lassen!
 
OLG Frankfurt: Bankenhaftung und Anlageberatung bei Medienfonds (22.08.2011)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Auch erfahrene Anleger müssen aufgeklärt werden
 
BGH setzt Kick-Back-Rechtsprechung fort (19.08.2011)
BGH. Hinweisbeschluss vom 9.03.2011
 
Möglicher Totalverlust bei Life-Trust Fonds der BAC? (19.08.2011)
Fachanwaltskanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Kick-Backs: Anwendung auch auf Lebensversicherungen (19.08.2011)
LG Heidelberg
 
Steuerliche Behandlung von Scheingewinnen (Ambros, Phönix, Göttinger Gruppe , etc.) (19.08.2011)
BFH vom 16.03.2010: Steuerrecht und Scheingewinne
 
Prokon – Genussrechte in Erneuerbare Energien (19.08.2011)
Windernergie als Lebensversicherung? Werbung von Prokon irreführend
 
Premium Management Immbilien Anlagen/Commerzbank: Aufklärungsdefizit bei offenen Immobilienfonds (08.08.2011)
Offene Immobilienfonds
 
Cis Deutschland AG und Finanzvertrieb Carpediem: Finanztest warnt erneut (08.08.2011)
Anlegerabstimmung über neuen Gesellschaftszweck zweimal gescheitert
 
Schrottimmobilien in Leipzig und Umland – Neue Gerichtsurteile i.S. Heritus / Capital Concept (03.08.2011)
LG Berlin verurteilt AMC Bank zur Zahlung
 
Allianz Premium Management Fond der Commerzbank geschlossen; Justus reicht erste Klage ein (31.07.2011)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Kurze Verjährung!
 
Schrottimmobilien: BGH verurteilt Hypo Vereinsbank wegen Täuschung über Mieteinnahmen (27.07.2011)
BGH: Beschluss vom 5.7.2011 (AZ XI ZR 342/10)
 
Flugzeugfonds und ihre Risiken (20.07.2011)
Justus: Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Lehman Brothers - Aufklärungspflicht über Gewinnmargen beim Festpreisgeschäft (19.07.2011)
Kanzlei Justus erhält erfreulichen Hinweisbeschluss des LG Düsseldorf
 
Auszubildende m/w gesucht: ReFa oder ReNo (14.07.2011)
Justus Rechtsanwälte Berlin
 
Gerichts- und Anwaltskosten (Prozesskosten) sind steuerlich absetzbar (14.07.2011)
Justus Rechtsanwälte: Bundesfinanzhof vom 12.05.2011 VI R 42/10
 
Insolvenzverfahren Securenta/ Göttinger Gruppe, Anfechtungsklagen und Steuerbescheide (05.07.2011)
Justus Rechtsanwälte: Aktueller Stand der Insolvenz
 
Arbeit Krankheit Attest und Krankengeld (01.07.2011)
Angemessenes Verhalten im Krankheitsfall - Ein Überblick
 
CIS; Garantie Hebel Plan: Das Fondskonzept der CIS Deutschland AG ist nicht gelungen (30.06.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte: Fachkanzlei für Kapitalmarktrecht
 
Thomes Lloyd ehemals DKM – Deutsche Kapitalmanagement (24.06.2011)
Kapitalanlagerecht
 
Lehman Brothers - BGH Entscheidung (20.06.2011)
Justus Rechtsanwälte: Fachkanzlei für Kapitalanlagerecht
 
Telefonvertrieb von Lehman Brothers Zertifikaten: Widerruf möglich lt. Urteil (10.06.2011)
Telefonvertrieb und Widerruf trotz Verjährung
 
Zinsswap: Deutsche Bank Balanced Currency Harvest Index (08.06.2011)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Verjährung droht Ende Juni 2011!
 
JUSTUS erzielt neues Urteil für Lehman Anleger vor dem Landgericht Darmstadt (06.06.2011)
Die Bank muss bei sicherheitsorientiertem Anleger über das Emittentenrisiko aufklären
 
Die Aufklärungspflichten des freien Anlageberaters – BGH vom 03.03.2011 (18.05.2011)
Finanz- und Anlageberatung
 
Unwirksamkeit von Banken-AGB zu Kontoführungsgebühren bei Darlehenskonten (17.05.2011)
Fachanwalt für Bankrecht
 
BEMA-Anleger in Angst um Einlagen - drohender Totalverlust (17.05.2011)
Kapitalanlagerecht
 
Prozesskostenfinanzierer Juragent AG Prozesskostenfonds 1.- 4. KG (04.05.2011)
Anleger haben die Chance, ihre investierten Gesellschaftsanteile zurückzuerhalten
 
Kiener gesteht Anlagebetrug: K1 Fonds und X1 Zertifikate (15.04.2011)
Kieners Geständnis und die Folgen
 
USA: Bußgelder gegen schweizer Großbank UBS wegen Verkauf „kapitalgeschützter“ Lehmann-Produkte an US-Privatkunden verhängt (12.04.2011)
Lehman Brothers Zertifikate: UBS
 
JUSTUS: Zins –Swaps: BGH fordert eine umfangreiche Beratung der Anleger (06.04.2011)
Deutsche Bank und Zinsswaps, Spread-Ladder-Swaps
 
Kick-Back: Verdeckte Provisionen der Sparkasse – Schadensersatz und Betrugsverdacht (04.04.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte: Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Prozesskostenfonds Juragent verurteilt - Möglichkeiten der geschädigten Anleger (23.03.2011)
JUSTUS: Bank- und Kapitalanlagerecht in Berlin
 
Arbeitsplatzwechsel, Aufhebungsvertrag und das Problem der Kündigungsfristen (21.03.2011)
JUSTUS im Arbeitsrecht: Checkliste Aufhebungsvertrag
 
Trust Capital GmbH, F.CT Fonds: bei Altverträgen tritt Verjährung Ende 2011 ein! (15.03.2011)
grauer Kapitalmarkt: Gesellschaftsbeteiligungen als Altersvorsorge
 
Insolvenzgefahr der Beluga-Shipping Schiffsfonds und Chancen für Privatanleger (14.03.2011)
JUSTUS. Schiffsfonds
 
BGH: Beraterhaftung bei falsch berechneter Rendite (14.03.2011)
JUSTUS zur Haftung der Finanzberater
 
Gratifikationen im Arbeitsrecht – Rückforderung und Kürzung (10.03.2011)
JUSTUS: Gratifikationen, Sonderzahlungen, Weihnachtsgeld
 
MiFID: Haftungsfallen für Finanzberater und BAnken - Checkliste (10.03.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte zu Pflichten der Anlageberater
 
Die Kick-Back-Rechtsprechung – Urteilsübersicht - Sind auch freie Anlageberater betroffen? (10.03.2011)
JUSTUS: Wichtige Urteile zur Aufklärungspflicht über Rückvergütungen
 
Deutsche Bank CMS-Spread-Ladder Swap; Deutsche Bank EUR-Zinssatzswap auf DB Balanced Currency Harvest Index (04.03.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte: Entscheidungsverkündung des XI. Zivilsenats am 22. März 2011 (Az.:XI ZR 33/10)
 
BAG: Zeitarbeitnehmer können rückwirkend mehr Entgelt fordern; JUSTUS Rechtsanwälte (02.03.2011)
Arbeitsrecht: BAG-Beschluss zur CGZP-Tariffähigkeit
 
BGH: Zinsänderungsklausel - Zinsanpassungsklausel in Sparverträgen unwirksam - Bankkunden erhebliche Zinsbeträge nachfordern (02.03.2011)
JUSTUS: Sparverträge mit zu niedriger Verzinsung ( z.B. Deutsche Bank)
 
JUSTUS Rechtsanwälte: Lehman Brothers Zertifikate; 26. Zivilsenat des Kammergerichts: Hinweise auf Totalverlustrisiko ab 2008 geboten (hier Alpha-Express-Zertifikate) (02.03.2011)
Achtung! Verjährung der Ansprüche von Anlegern mit den besten Erfolgsaussichten steht unmittelbar bevor
 
Der Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters und die Beweislast (16.02.2011)
Justus zum Maklerrecht: Ausgleichsanspruch nach § 89 b Abs.2 HGB
 
Clerical Medical: Neues Urteil für Anleger von kreditfinanzierten Lebensversicherungen (09.02.2011)
OLG Dresden 7 U 1358/09
 
BGH zu Zins-Swaps: Deutscher Bank droht Haftung wegen sog. Spread-Ladder-Swaps zur "Zinsoptimierung" (08.02.2011)
Millionenschäden mit Spread-Ladder-Swaps
 
Doba Grundbeteiligungs GmbH & Co KG zu Schadensersatzleistungen verurteilt (07.02.2011)
JUSTUS Rechtsanwälte: Immobilienfonds DOBA
 
Medienfonds und Kick-Back: Bank muss auf Provision hinweisen (07.02.2011)
OLG Frankfurt vom 18.08.2010 - Az. 9 U 99/09
 
BAC Life Trust Fonds in der Schieflage – Berlin Atlantic Capital Lebensversicherungen (04.02.2011)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Berlin: Berlin Atlantic Capital
 
JUSTUS Fachanwalt Kapitalanlagerecht: Positives Lehman Brother Urteil zum Widerruf bei telefonischer Beratung; Zertifikate und Verjährung (02.02.2011)
Keine Verjährung bei Zertifikatekauf am Telefon?
 
Deutsche Kreditbank (DKB) lenkt im Fall kreditfinanzierter „Schrottimmobilien“ ein (13.01.2011)
Fachanwalt Bankrecht: Hoffnung für Käufer von Schrottimmobilien
 
Badenia Schrottimmobilien: BGH bestätigt Rechtsprechung zur Finanzierung sog. „Schrottimmobilien“ durch die Badenia Bausparkasse (11.01.2011)
Täuschung über Vertriebsprovisionen begründet Schadensersatzpflicht der Badenia
 
GFE Group Nürnberg/Blockheizkraftwerke: Verdacht auf Anlagebetrug (06.01.2011)
Kapitalanlagebetrug: Fachanwalt für Bank und Kapitalmarktrecht Berlin
 
Neues Lehman Urteil: JUSTUS Rechtsanwälte erstreiten weiteres Lehman-Urteil des Landgerichts Berlin / Urteils-Verkündung Mitte Januar 2011 (31.12.2010)
Schadensersatzpflichtige Anlageempfehlung der Targobank (Citibank)
 
VERJÄHRUNG UND SCHLICHTUNG! KGAL, LHI, HANNOVER LEASING VERJÄHREN OFT SCHON ENDE 2010 (15.12.2010)
Einfaches und kostengünstiges Schlichtungsverfahren zur Hemmung der Verjährung
 
„X1 GLOBAL INDEX“- ZERTIFIKATE / „K1“- GENUSSRECHTE: (17.11.2010)
JUSTUS Rechtsanwälte erhebt Klage gegen Barklays Bank PLC
 
Justus erstreitet Lehman Brother Urteil vor dem Landgericht Berlin gegen die Commerzbank (16.11.2010)
Lehman Brothers „Global Champion“ Zertifikate; LG Berlin 38 O 569/09
 
Clerical Medical (CMI) Hoffnung bei Rentenkonzepten wie Europlan-Konzept und SKR-Rente (11.11.2010)
JUSTUS Rechtsanwälte; Beschluss des OLG München vom 9.06.2010 (Az.:25 U 2195/09)
 
MACRON Medienfonds: LG Heilbronn verurteilt Bank zum Schadensersatz (11.11.2010)
Achtung! Verjährung droht!
 
Unwirksame Vertragsklauseln in Lebens- und Rentenversicherungen der Allianz (20.10.2010)
Kündigung oder Beitragsfreistellung bei Lebensversicherungen
 
DB Kompass Life 3 Fonds – Deutsche Bank wettet gegen die Anleger (13.10.2010)
Lebensversicherungsfonds: Kompass Life Fond
 
Dubai Fond ACI III kündigt Insolvenzantrag an (24.09.2010)
Anlegern droht der Totalverlust - weitere Dubai Fonds bedroht
 
Apollo Medienfonds – JUSTUS reicht Klagen ein (24.09.2010)
Urteile zugunsten der Apollo Medienfond Anleger
 
Dubai Fonds-Anbieter Alternative Capital Invest (ACI): Staatanwaltschaft ermittelt (24.09.2010)
Dubai Fonds Anleger müssen handeln!
 
KanAm Fonds 15, 16, 20 und 22 in Schwierigkeiten (06.09.2010)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
ACCESSIO zum Schadensersatz verurteilt (02.09.2010)
ACCESSIO Wertpapierhandelshaus AG
 
Lehman Brothers Zertifikate: Landgericht Bonn verurteilt Targobank (Citibank) zum Schadensersatz (02.09.2010)
Urteilsbesprechung: Urteil vom 14. April 2010 – Az. 2 O 221/09
 
Lehman Brother - Urteil: Risikoprofile der Citibank irreführend betreffend Alpha Express, Bonus Express auf Rohöl, Step-Up Express, Öl-Twin-Win Zertifikate (27.08.2010)
Landgericht Düsseldorf verwirft Risikoprofile mit Urteil vom 15.06.2010
 
Medienfonds MFP 125: Steuerbescheide zum Nachteil geändert (19.08.2010)
Steuernachzahlungen bei Medienfonds
 
Victory Medienfonds – Anleger können Schadensersatzansprüche geltend machen (19.08.2010)
Kapitalanlagerecht: Strafverfahren gegen Landerer
 
BGH: Kein Abzug von Steuervorteilen bei sog. Steuersparmodellen, Beteiligung an geschlossenen Medien-, Film, Schiffs- u. Immobilienfonds, etc. (18.08.2010)
BGH, Urteil vom 15. Juli 2010, Az. III ZR 336/08: grundsätzlich keine Berücksichtigung bezogener Steuervorteile
 
Degi/ Aberdeen Fonds: abgewertet und verkauft (18.08.2010)
Offener Immobilienfonds Degi Global Business, Degi Europa und International in der Krise
 
ALAG Auto-Mobil GmbH & Co.KG droht mit Klagen (04.08.2010)
Ohnehin geschädigten Anlegern droht weitere Inanspruchnahme durch die ALAG
 
Lehman Brothers: Neue Urteile und erfreuliche Vergleiche für die Anleger (03.08.2010)
LG Tübingen zu Alpha Express Zertifikaten; Zwischenbilanz der Kanzlei JUSTUS
 
Morgan Stanley P2 Value – Anteile erneut abgewertet (02.08.2010)
Kapitalanlagerecht: offene Immobilienfonds
 
BGH stärkt Anlegerrechte: Kick-Back Rechtsprechung ist auf Altfälle anwendbar (31.07.2010)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Berlin
 
Schrottimmobilien, Provisionen und Rückabwicklung: BGH stärkt Rechte der Immobilienkäufer (30.07.2010)
Sensationelles Urteil des BGH vom 29.06.2010 – XI ZR 104/08 -
 
Kein Verjährungsbeginn durch Prospektübergabe: Bundesgerichtshof lässt Anleger hoffen! (29.07.2010)
BGH - Urteil vom 08.07.2010 – III ZR 249/09 -
 
Schiffsfonds: Open Waters PO & Wölbern Global Shipping (26.07.2010)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Schiffsfonds
 
Immobilienfonds: BGH zur Verjährung eines Abfindungs- bzw. Verlustausgleichsanspruchs beim Ausscheiden eines Gesellschafters (26.07.2010)
Fachanwalt für Bankrecht und Kapitalmarktrecht
 
Mutterschutz am Arbeitsplatz: Das Mutterschutzgesetz (17.07.2010)
Arbeitsrecht Berlin/Brandenburg
 
Kreditverkauf: Kreditkündigung und Zwangsvollstreckung (14.07.2010)
Kreditrecht: BGH lässt Zwangsvollstreckung durch Kreditkäufer nur eingeschränkt zu
 
Deikon/Boetzelen Hypothekenanleihen: Verluste drohen! (13.07.2010)
Beratungspool DEIKON: Zinszahlungen werden gestrichen
 
X1 Global Index Zertifikat auf X1 Global Euro Reference Index / K1-Genussrechte (09.07.2010)
JUSTUS Rechtsanwälte reichen erste Klagen gegen Barclays Bank PLC und Anlagevermittler ein.
 
Hannover Leasing MONTRANUS - JUSTUS bereitet erste Klagen vor (08.07.2010)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Montranus II, III
 
Schrottimmobilien der Badenia Bausparkasse: BGH bejaht Schadensersatzansprüche gegen die Badenia Bausparkasse (06.07.2010)
BGH zu Schrottimmobilien: Urteil vom 29. Juni 2010 - XI ZR 104/08
 
„Global View Great Wheel“ – Anleger können trotz Vergleich Schadensersatzansprüche in voller Höhe geltend machen (23.06.2010)
Riesenradfond und Deutsche Bank
 
"synthetische" Zertifikate: Bonus Express Defensiv/Offensiv; Alpha-Express; Global Champion; Agrar Bonus Express; Öl Bonus Express; Best Start Express; BRIC-Anleihe, etc (22.06.2010)
LG Berlin verurteilt Commerzbank AG (Dresdner Bank) zur Zahlung von Schadensersatz
 
Aegis Fund Ltd. (Bahamas): JUSTUS Rechtsanwälte vollstreckt Urteil gegen Hedge-Fonds (22.06.2010)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Aegis Fund, Class C
 
Lehman Brothers: Musterverfahren gegen Rating-Agentur Standard & Poor’s (15.06.2010)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Schwarzarbeit und Minijob: Kein Anspruch der Arbeitnehmer auf Bruttolohn bei Schwarzarbeit (11.06.2010)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin
 
Phönix und EDW / Entschädigungsansprüche gegen die EDW: Verjährung und Fristen (04.06.2010)
EDW: Wann droht der Ablauf der 5-jährigen Verjährungsfrist?
 
Zins-Swap Geschäfte: Oberlandesgerichte entscheiden zugunsten von Bankkunden (Gemeinden) (04.06.2010)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Zins-Swap-Geschäfte
 
Antidiskriminierungsgesetz (AGG): Der „Minus-Ossi-Fall“ (25.05.2010)
Arbeitsgericht Stuttgart, Urteil vom 15.04.2010
 
MAT Movies - Medienfonds der KGAL / ALCAS: Verjährung droht Ende 2011 (25.05.2010)
MAT MOVIES AND TELEVISION /MFP MUNICH FILM PARTNERS: Schadenersatzansprüche verjähren Ende 2010
 
Lehman Brothers: OLG Hamburg zur Offenlegung einer Handelsspanne der BAnk beim Vertrieb von Zertifikaten (17.05.2010)
Justus Rechtsanwälte zum Urteil des OLG Hamburg
 
Arbeitsrecht und Gratifikationen: Einzelne Arbeitnehmer dürfen nicht von freiwilligen Prämienzahlungen ausgeschlossen werden (10.05.2010)
LAG München vom 06.08.2008
 
Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen: JUSTUS rät Anlegern, sich beraten zu lassen (04.05.2010)
Schiffbeteiligungen: Dr.Peters, MPC Capital oder Lloyd
 
X1 Global Index Zertifikat, Fonds Direkt AG und Barclay: Achtung Verjährung! Sammelklage gegen Barclays? (03.05.2010)
X1 Global Index Zertifikate und K1 Fund
 
Goldman Sachs wegen Anlegerbetrugs verklagt (27.04.2010)
Wertpapier Abacus 2007-AC1
 
Immobilienfonds Morgan Stanley Real Estate (MSREF) in Gefahr (22.04.2010)
Kapitalmarktrecht: Immobilienfonds
 
GRE Global Real Estate AG zum Schadensersatz verurteilt (16.04.2010)
stille atypische Gesellschaftsbeteiligungen
 
Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG (Deltoton AG), Südwestrenta u.a (27.03.2010)
Neue Urteile und Vorlage EuGH
 
Fristlose Kündigung im Arbeitsrecht: Verdacht des Arbeitgebers kann genügen (26.03.2010)
Bundesarbeitsgericht zur Verdachtskündigung
 
Lehman Brother: Schadensersatz vom Lehman-Vorstand und Wirtschaftsprüfer als Sammelklage? (13.03.2010)
Neue Hoffnung für geschädigte Lehman-Anleger: JUSTUS Rechtsanwälte prüfen Erfolgsaussichten einer Schadenersatzklage in den USA
 
Widerruf von Lebensversicherungen und Geld zurück? BGH Urteil vom 29.07.2009 (10.03.2010)
Unbefristetes Widerrufsrecht für Lebensversicherungen und Rentenversicherungen
 
Flugzeug-Fonds: HCI Capital AG steckt in Schwierigkeiten (01.03.2010)
Anleger sollten jetzt Schadenersatzansprüche prüfen lassen!
 
DKB Bank und R&R First Konzept: Schadenersatz für "Schrottimmobilien" (24.02.2010)
Landgericht Berlin verurteilt DKB Bank
 
MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG – Prospektfehler höchstrichterlich festgestellt (23.02.2010)
Erfolg für Anleger: Kammergericht und BGH bestätigen Prospektfehler!
 
Widerruf und Geld zurück? EuGH entscheidet über CSA, Deltoton u.a. Fondbeteiligungen (19.02.2010)
Widerrufsbelehrungen bei CSA-Fonds und Immobilienfonds sind oft unrichtig
 
„Global View“ Riesenrad-Fonds: Insolvenz droht (10.02.2010)
DBM Fonds Invest : Fonds Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG
 
Lehman Brothers: Klage gegen Rating-Agenturen (10.02.2010)
Mitverschulden der Rating-Agenturen an der Finanzkrise?
 
Lehman-Anleger gewinnt gegen Dresdner Bank; Verjährung droht Ende Februar 2010! Ombudsmannverfahren (06.02.2010)
Anleger sollten sofort ein Schlichtungsverfahren durchführen!
 
Betriebsratsanhörung bei Kündigungen (25.01.2010)
Betriebsrat: ordnungsgemäße Anhörung
 
Hemmung der Verjährung durch Schlichtungsverfahren (21.01.2010)
BGH Urteil vom 22.09.2009
 
Flugzeugfonds Krise : Anleger müssen Steuern nachzahlen! (20.01.2010)
Urteil des Bundesfinanzhofs vom 26. Juni 2007 (Az.: IV R 49/04)
 
Fachanwalt für Bank– und Kapitalmarktrecht (19.01.2010)
Fachanwaltschaften: Bankrecht, Kapitalanlagerecht
 
Die EdW und die Phönix Kapitaldienst-Insolvenz: EdW verweigert Entschädigungen wohl zu Unrecht (16.01.2010)
Hoffnung für Phoenix - Anleger
 
Hoffnung für Lehman-Opfer: Rechtsschutzversicherungen müssen in vielen Fällen zahlen! (14.01.2010)
Risikoausschluss für Spekulationsgeschäfte nicht anwendbar
 
Schiffsfonds in der Krise: Dr.Peters Cape Henry, MS Paula Schifffahrtsgesellschaft mbh & Co. KG, Cape Hatteras, Cape Byron u.A (13.01.2010)
Müssen Anleger Ausschüttungen zurückzahlen?
 
Cobold und Colibri Anleihen (19.12.2009)
Wie Anleger ihr Geld retten können
 
JUSTUS reicht GASAG Sammelklage Ende des Jahres ein! (17.12.2009)
Gasag Kunden können sich noch bis zum 24. Dezember 2009 beteiligen!
 
Kündigung einer Lebensversicherung oder Rentenversicherung (15.12.2009)
Hohe Stornokosten und zu niedrige Rückkaufswerte im Falle der Kündigung einer Lebensversicherung
 
Mediastream IV/ Mediastream Vierte Film GmbH & Co. Beteiligungs-KG (15.12.2009)
Anspruch auf Schadensersatz wegen unzureichender Aufklärung im Rahmen der Anlagevermittlung
 
Filmfonds Kaledo und Montranus: Verjährung der Ansprüche droht zum 31. Dezember 2011!! Linovo, Macron, Hannover Leasing, KGAL, LHI (14.12.2009)
Anleger sollten schnell handeln
 
CIT-Bank: größte Bank-Pleite seit Lehman Brothers (08.12.2009)
Weniger Auswirkung auf europäischen Finanzmarkt
 
Die krankheitsbedingte Kündigung (02.12.2009)
Arbeitsrecht: Kann der Arbeitgeber bei Krankheit kündigen?
 
Dubai Oil Industries/ Real Estate & Oil/ Saxonia Sparkasse (01.12.2009)
Großer Kapitalanlagebetrug bahnt sich an!
 
Wettbewerbsklauseln im Arbeitsvertrag; Verschwiegenheitsklauseln und Wettbewerbsverbote (30.11.2009)
Arbeitsrecht und Wettbewerbsverbote
 
K1 Fonds: Initiator Kiener in U-HAft; X1 Global Index Zertifikat, K1 Global Sub Trust, K1 Invest Ltd, K 1 Invest und die K1-Vienna-Life-Global-Hedgefonds-Police (17.11.2009)
Kapitalanlagebetrug: Initiator Helmut Kiener in U-Haft
 
Clerical Medical (CMI) mit Wealthmaster muss Schadensersatz zahlen (17.11.2009)
Lebensversicherung oder Rentenversicherung gekoppelt mit Bankdarlehen
 
Die Änderungskündigung im Arbeitsrecht (11.11.2009)
Kündigung und Angebot zu geändertem Arbeitsvertrag
 
Kündigungsschutzklage, Fristen und Abfindung (10.11.2009)
Arbeitsrecht: Übersicht zur Kündigungsschutzklage
 
Mediastream I, II und III: Verluste aberkannt! (04.11.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Mediastream
 
Arbeitsrecht: Betriebsübergang und Kündigung; § 613 a BGB (03.11.2009)
Folgen eines Betriebsübergangs und Kündigungsverbot
 
Global View Great Wheel Beteiligungs KG: Riesenrad läuft nicht rund! (03.11.2009)
Bankenhaftung: Global View Great Wheel Fonds
 
Cinerenta Medienfonds: Anlegeransprüche drohen Ende 2009 zu verjähren! (26.10.2009)
OLG München verurteilt Wirtschaftsprüfer zum Schadenersatz
 
Scheinselbstständigkeit und tatsächliche selbstständige Tätigkeit (26.10.2009)
Arbeitsrecht: Ceckliste und Abgrenzung
 
Kündigungsschutzklage auch bei Kleinbetrieben - sog. kleiner Kündigungsschutz (26.10.2009)
Arbeitsrecht: Gibt es auch einen Schutz gegen Kündigungen vom Kleinbetrieb?
 
Bankrecht: Kreditkartenbetrug: Bank muss zahlen (14.10.2009)
Urteil des AG München vom 16.02.2009, AZ 242 C 28708/08
 
Schiffsfonds: Sanierung und Nachschusspflichten (09.10.2009)
Betroffene Containerschiffe: Wehr Weser, Wehr Elbe, Hanse Spirit und Hanse Vision u. a.
 
Kaledo, Montranus, Mediastream, Linovo und MACRON Medienfonds: gute Erfolgsaussichten bei Rückabwicklung (05.10.2009)
Kapitalanlagerecht: Anleger können Schadenersatzansprüche geltend machen
 
GASAG Sammelklage: Justus bereitet Gasag-Klage vor (01.10.2009)
BGH stellt Unwirksamkeit der Gaspreiserhöhungen fest
 
Hannover Leasing, KGAL, LHI: Anlegern von Medienfonds drohen Steuernachzahlungen (21.09.2009)
Kapitalanlagerecht: Medienfonds
 
Lehman Insolvenzanmeldungen und Fristen (09.09.2009)
Lehman Anleger müssen wichtige Fristen beachten
 
Verhaltensbedingte Kündigung ohne Abmahnung? (19.08.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: BAG, Urteil vom 23.06.2009, 2 AZR 283/08
 
Lehman-Opfer: Erfolgsaussichten einer Klage (12.08.2009)
Statistische Auswertung von 350 Lehman Brother – Fällen
 
Bei Medienfonds der KGAL, LHI, Hannover Leasing, u.a. drohen erhebliche Steuernachzahlungen (11.08.2009)
Anleger können Schadenersatzansprüche geltend machen!
 
Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag und Sperrfrist, § 144 Abs. 1 Nr. 1 SGB III (03.08.2009)
Arbeitsrecht Berlin: Der Aufhebungsvertrag Teil II
 
Arbeitsrecht Berlin: Der Aufhebungsvertrag (27.07.2009)
Aufhebungsvertrag Teil I
 
Lehman Brother Zertifikate - Beratungspool; kostenfreie Beratung, Erste Urteile (22.07.2009)
Erstberatung, Newsletter und Musterverfahren
 
Arbeitsrecht: Der Entgeltfortzahlungsanspruch (21.07.2009)
Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
 
Leasing, Leasingvertrag, Leasingrecht (15.07.2009)
Abhandlung über das Leasing als besondere Form der Finanzierung
 
Arbeitsrecht: Abfindung nach Kündigung (14.07.2009)
Wann steht dem Arbeitnehmer eine Abfindung zu?
 
Zertifikate Cobold und Colibri können von den positiven Lehman - Urteilen profitieren! (09.07.2009)
Kapitalanlagerecht: Cobold und Colibri Anleihen
 
Akzenta AG meldet Insolvenz an! Strafurteile gegen den Vorstand (07.07.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Akzenta AG
 
Kündigung des Leiharbeitsvertrages, Zeitarbeit, Arbeitnehmerüberlassung (06.07.2009)
Arbeitsrecht Berlin: Zeitarbeit Leiharbeit und Kündigung
 
Arbeitsrecht Berlin: Kurzarbeitergeld wird befristet für 24 Monate gezahlt (06.07.2009)
Kurzarbeit und Missbrauchsfälle
 
Arbeitsrecht und Mobbing: Was tun bei Mobbing? (25.06.2009)
Mobbing am Arbeitsplatz
 
Arbeitsrecht: Zwangspensionierung europarechtswidrig? (23.06.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: EuGH zur Pensionierung und Altersdiskriminierung
 
Verbraucherinsolvenz und Selbstständigkeit? (20.06.2009)
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht Berlin
 
Privatinsolvenz / Verbraucherinsolvenz Berlin: Welche Gegenstände sind pfändbar? (11.06.2009)
Verbraucherinsolvenz und Lebensgefährte, Auto, Lebensversicherung, Rente, Arbeitsentgelt, Taschenpfändung
 
Lehman Brothers: Entschädigung der Citibank annehmbar? (05.06.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: Vergleichsangebot der Citibank an Lehman Opfer
 
Verfallen die Urlaubsgeldansprüche bei langwieriger Krankheit? (05.06.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: Urlaub, Urlaubsgeld
 
Arbeitsrecht: Urlaubsanspruch; Wieviel Urlaub steht einem Arbeitnehmer zu? (27.05.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Bundesurlaubsgesetz
 
Lehman Brothers: Erste gerichtliche Vergleiche und erste mündliche Verhandlung gegen die Postbank (24.05.2009)
Kapitalanlagerecht: Gute Nachrichten für Lehman Brothers Anleger
 
Die arbeitsrechtliche Kündigung, Kündigungsfristen und Voraussetzungen (22.05.2009)
Arbeitsrecht: Kündigungsfristen und Wirksamkeitsvoraussetzungen
 
Kündigungsschutzklage und Kündigungsschutz im Arbeitsrecht (22.05.2009)
Kündigungsarten, Kündigungsgründe, Kündigungsschutzklage
 
Lehman Brothers: erfolgreiches Urteil für Lehman-Anleger (29.04.2009)
Urteil des LG Frankfurt gegen 1822 direkt
 
Lehman-Pleite: Heißer Frühling wird mehr Rechtssicherheit für Lehman-Anleger bringen (28.04.2009)
Bank- und Kapitalmarktecht: Lehman Brothers Zertifikate
 
CSA (Capital Sachwert Alliance): Widerruf und Rückabwicklung des Vertrages (28.04.2009)
Bank- und Kapitalmarktrecht: CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG
 
Kaufangebot für Lehman-Zertifikate von der Andria Capital AG (15.04.2009)
Lehman Brothers Zertifikate
 
(FAQ) Fragen der Anleger in Lehman Brother Zertifikaten (28.03.2009)
Lehman Brother Zertifikate: 9 Fragen 9 Antworten
 
Phoenix Scheingewinne müssen grundsätzlich versteuert werden (28.03.2009)
Strafbefreiende Selbstanzeigen für Phoenix Anleger werden immer dringender
 
Neue Hoffnung für Anleger (28.03.2009)
Gesetzesentwurf zum Bank- und Kapitalmarktrecht
 
Arbeitsrecht: Insolvenz und Insolvenzgeld (28.03.2009)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht: Wenn der Arbeitgeber zahlungsunfähig wird
 
Arbeitsrecht: Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (§§ 169 ff. SGB III) (28.03.2009)
Wenn der Arbeitgeber Kurzarbeit anordnet!
 
Akzenta AG Anleger erhalten Schadenersatz (28.03.2009)
Kapitalmarktrecht: Akzenta AG
 
Verbraucherinsolvenz Schuldnerberatung Insolvenzrecht (27.03.2009)
Privatinsolvenz: kostenfreie telefonische Erstberatung: 030-44044966
 
Hamburger Sparkasse zahlt Schadensersatz an Lehman-Geschädigte (24.02.2009)
Kapitalanlagerecht: Neues von den Lehman Brothers
 
BGH urteilt in Sachen Phoenix Scheingewinne! Insolvenzverwalter will nun auch die Einlagen und Provisionen zurück. (24.02.2009)
BGH Urteil vom 11.Dezember 2008 und Folgen für Anleger und Vermittler
 
Modernisierung bei Verkauf des Grundstückes (24.02.2009)
Miet- und Wohnungseigentumsrecht; Modernisierungsmaßnahmen und Duldungsspflicht des Mieters
 
Eigentümerwechsel bei Mietwohnungen (24.02.2009)
Kauf bricht nicht Miete!
 
Mietverträge: Kündigung, Kündigungsgrund, Nachmieter und Fristen (24.02.2009)
Rechtsanwältin für Mietrecht in Berlin Prenzlauer Berg
 
Dresdner Bank muss Zertifkate-Anleger entschädigen! „Ein weiteres positives Signal für die Lehman Opfer!“ (09.02.2009)
News Lehman Brothers Zertifikate (02/09)
 
Chapter 11 - Lehman Brothers, Fristen und Anmeldeverfahren (1/09) (14.01.2009)
Wir übernehmen auch die Anmeldungen: Lehman Chapter 11 und SIPC Verfahren
 
Rechtsanwaltsfachangestellte/r (ReNo) gesucht (05.01.2009)
 
Lehman Brothers: 5. "Stammtisch" Berliner Lehman Anleger am 08.01.2009 (23.12.2008)
News: lehman-zertifikatschaden.biz
 
Phoenix, EDW, Rechtsverfolgungspool Dr. Puckler und Verjährung (22.12.2008)
Achtung! Teile der Ansprüche verjähren zum 31.12.2008
 
Beratungspool Lehman Brothers: Urteil gegen Citibank für Zertifikate Anleger! (05.12.2008)
Richtungsweisendes Urteil für Lehman Zertifikate - Anleger
 
Lehman-Zertifikate: Erstes Urteil im Fall Lehman Brothers (02.12.2008)
Kein Urteil mit Signalwirkung
 
Kapitalanlagerecht: Brandneues BGH-Urteil konkretisiert Pflichten des Anlageberaters! (28.11.2008)
Beratungspflichten des Anlageberaters
 
Lehman Brothers - Newsletter 2/08: Insolvenzverfahren und Bankenhaftung (17.11.2008)
Insolvenzfristen und Kenntnis der Banken vom Desaster bei Lehman Brothers?
 
VIP-Medienfonds-Anleger sollten vor Ende des Jahres handeln – gute Chancen wegen Musterverfahren gegen Commerzbank u.a. (17.11.2008)
VIP Medienfond und Musterverfahren
 
DOBA Immobilienfonds zur Zahlung verurteilt! (14.11.2008)
Kapitalanlagerecht: geschlossene Immobilienfonds
 
Phoenix Insolvenzverfahren: Sensationelles Urteil für Phoenix-Anleger! Insolvenzverwalter ist nicht klagebefugt. (13.11.2008)
Kapitalanlagerecht: Urteil des LG. Baden-Baden vom 28.10.2008
 
Medienfonds: OLG Oldenburg stärkt Rechte der Medienfonds-Anleger (03.11.2008)
VIP Medienfonds, Equity Pictures AG, Apollo, Cinerenta, Vif Filmfonds
 
Entschädigung oder Schadenersatz für Lehman Brothers Anleger? BaFin stellt am 28.10.2008 Entschädigungsfall fest! (28.10.2008)
Lehman: Entschädigung oder Schadenersatz
 
Lehman Brothers Zertifikate: Justus Rechtsanwälte reichen erste Klagen gegen Citibank und Dresdner Bank ein! (13.10.2008)
Lehman Brothers Anleger - Beratungspool und Musterverfahren
 
Erfolgshonorar: Vereinbarung seit dem 1.Juli 2008 möglich (13.10.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Alles zum Erfolgshonorar
 
Terminsvertretung ; Terminsvertreter; Korrespondenzanwalt für Berlin (07.10.2008)
Service für Rechtsanwälte: Terminsvertreter in Berlin und Brandenburg
 
Lehman Brothers Inc. nach Insolvenz an Barclay verkauft! (04.10.2008)
Kapitalanlagerecht: Lehman Brothers Zertifikate
 
Lehman Brothers Zertifikate: Hohes Risiko von Zertifikaten wird jetzt deutlich (24.09.2008)
Kapitalanlagerecht: Lehman Brothers Zertifikate - Anlegern droht Totalverlußt! Haften die Banken für die Lehman Insolvenz?
 
Hannover Leasing Fonds, Montraus Zweite, Montrnus Dritte, Kaledo: Anleger drohen hohe Steuernachzahlungen (23.09.2008)
Kapitalanlagerecht: Medienfonds und Steuernachzahlungen
 
Arbeitsrecht Berlin: Berliner Angestellte des Öffentlichen Dienstes und in Krankenhäusern können auf mehr Geld hoffen! (17.09.2008)
Ungleichbehandlung hinsichtlich Vergütung nach dem Bundesangestelltentarif (BAT) allein nach Altersstufen ist diskriminierend
 
MSF Master Star Fund Deutsche Vermögensfonds I AG & Co. KG: Verurteilung der Prospektverantwortlichen zu Schadensersatz (17.09.2008)
Kanzlei für Kapitalanlagerecht: Prospekthaftung auch ohne Übergabe des Prospekts; Insolvenz der Gesellschaft
 
Gesellschafter eines geschlossenen Immobilienfonds haften der Bank nicht bei unwirksamer Vollmacht (17.09.2008)
Bank- und Kapitalmarktrecht: BGH, Urt. vom 17.6.2008 – XI ZR 112/07
 
Arbeitsrecht: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG): Entschädigung nach dem AGG wegen Benachteiligung einer Schwangeren (11.09.2008)
AGG gilt auch für befristete Verträge
 
Karriere (11.09.2008)
Stellenangebote, Ausbildung und Praktikum für Volljuristen, Referendare, studentische Mitarbeiter, Auszubildende und Umschüler zur ReNo, Praktikanten
 
Akzenta AG - Betrug; Justus Rechtsanwälte reichen Klagen ein (03.09.2008)
Vorstand der Akzenta AG wegen Betruges verurteilt; Anleger sollten ihre Anspüche geltend machen!
 
Weihnachtsgeld; betriebliche Übung und doppelte Schriftformklausel im Arbeitsvertrag (02.09.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin:
 
Care Life Fonds; Care Life Investment Trust II AG & Co. KG: Schadenersatz für Anleger! (29.08.2008)
Kapitalanlagerecht: Care Life Trust AG & Co.KG und Care Life Services AG
 
Arbeitsrecht: Schadenersatz wegen Wettbewerbsverstößen unterliegen kurzer Verjährung (28.08.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: Wettbewerbsverstöße
 
Nachbarschaft24.net und Netsolution FZE: Abbofallen im Internet (21.08.2008)
Medienrecht: Fernabsatzgesetz, Vertragsschluss und Widerrufsbelehrung
 
CSA Fonds; CSA Beteiligungen: Volle Rückabwicklung bei Capital Sachwert Alliance? (21.08.2008)
Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht: CSA Beteiligungsfonds
 
Kündigungsschutzklage: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (19.08.2008)
Rechtsanwalt für Arbeitsrecht Berlin: Neues zur Darlegungslast beim Kündigungsschutz
 
Südwestrenta Plus: ein gefährliches Anlagemodell? Südwest Finanz Vermittlung AG (08.08.2008)
Kapitalanlagerecht: atypische Gesellschaftsbeteiligungen bei der "Südwestrentaplus"
 
Umbau Sanierung Eberswalder Straße/Danziger Str; Parkraumbewirtschaftung; Entschädigungsansprüche der Anlieger (08.08.2008)
Interessengemeinschaft der Anlieger Eberswalder- und Danziger Straße
 
Insolvenz der Göttinger Gruppe/ Securenta AG: Insolvenzverwalter Knöpfel legt Amt nieder, Prof. Rattunde übernimmt (04.08.2008)
Kapitalanlagerecht: Anleger sollten ihre Forderungen bis zum 30.09.2008 anmelden!
 
Rundschreiben der Akzenta AG vom 18. Juli 2008 (04.08.2008)
Kapitalanlagerecht: Akzenta AG, Bonusplan GmbH, Job GmbH, PVZ GmbH
 
Equity Pictures Medienfonds GmbH & Co.KG in Schwierigkeiten (04.08.2008)
Kapitalmarktrecht: Steuerfahndung prüft Equity Pictures Medienfond
 
Familienzusammenführung: Nachzug von minderjährigen Kindern von Ausländern zu in Deutschland lebenden Eltern (04.08.2008)
Rechtsanwältin für Ausländerrecht: Regelungen nach § 32 Aufenthaltsgesetz
 
Straßenausbau: Erschließungsbeiträge im Beitrittsgebiet (08.07.2008)
Verwaltungsrecht: Rechtslage nach dem Urteil des BVerwG vom 11. Juli 2007
 
VIP Medienfond - Schlichtungsantrag - Anleger sollten bis zum 30.06.2008 handeln! (27.06.2008)
Bis einschließlich zum 30.06.2008 kann die Verjährung gehemmt werden
 
VIP Medienfonds 4 -Verjährung droht zum 30.06.2008 – Urteil des Landgerichts Hannover (13.06.2008)
VIP Medienfond: erfolgreiche Urteile gegen die Commerzbank AG
 
Medico Immobilienfond Nr. 30 in Notlage – Anleger setzen außerordentliche Gesellschafterversammlung durch. (06.06.2008)
Kapitalmarktrecht: Medico Immobilienfonds; LG Düsselddorf verurteilt Deutsche Apotheker- und Ärztebank eG zu Schadenersatz
 
Göttinger Gruppe/Securenta Fristverlängerung und Beraterhaftung (04.06.2008)
Kapitalanlagerecht: Forderungsanmeldung bis zum 30.09.2008 möglich; Verjährung bei Beraterhaftung
 
Göttinger Gruppe, Insolvenzverfahren und Steuernachzahlungen (04.06.2008)
Stellungnahme zum Rundschreiben des Insolvenzverwalters
 
VIP 4 Medienfonds-Anleger gewinnen auch in Berufung; Kapitalanlagerecht (22.05.2008)
Berufungsurteil des OLG München vom 19. Mai 2008
 
Verjährung im Kapitalanlagerecht, insb. aus Beratungsfehlern und Prospekthaftung; (16.05.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Verjährung am Beispiel des Medienfonds VIP 4
 
Akzenta AG: Neue Urteile des LG München geben Anlegern Hoffnung (06.05.2008)
Rechtsanwalt für Kapitalanlagerecht: Strafverfahren gegen den Akzenta Vorstand dauert dagegen noch an
 
Cinerenta Medienfonds II und III sowie Hannover Leasing GmbH & Co. KG in Schwierigkeiten (06.05.2008)
Rechtsanwalt für Kapitalmarktrecht Berlin: Cinerenta Medienfond II und III
 
Leasingrecht: Abhandlung über das Leasing als besondere Form der Finanzierung (01.04.2008)
Arten und steuerliche Aspekte des Leasings
 
Vif 3: BGH entscheidet pro Anleger des Filmfonds Vif 3 (Vif Babelsberger Filmproduktion Dritte KG) (21.03.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Neues in Sachen Film- und Medienfonds
 
Phoenix und Staatshaftung: Haftet der Staat für Betrug an Phoenix Anlegern? (17.03.2008)
Kapitalanlagerecht: Phoenix Kapitaldienst GmbH, Entschädigung und Staatshaftung
 
Staatshaftung für Schrottimmobilien? (15.03.2008)
Justus Rechtsanwälte Berlin: Hoffnung für Anleger von Schrottimmobilien / Staatshaftung
 
BAföG- Neuregelungen ab 2008 (06.03.2008)
Kinderbetreuungszuschlag als Vollzuschuss
 
AEGIS Fund Ltd. Class C; Justus Rechtsanwälte reichen erste Klagen ein (04.03.2008)
Kapitalanlagerecht: Aegis Fund Ltd; Hedgefonds
 
Verbraucherinsolvenz: DAV fordert Nachbesserung der Reform (29.02.2008)
Verbraucherinsolvenz; Beratungshilfe aussergerichtliche Schuldenbereinigung
 
Phoenix: Insolvenzverwalter verliert Klagen; Gute Nachrichten für Anfechtungsopfer (20.02.2008)
Kapitalanlagerecht: Anleger können mit Schadenersatzforderungen gegen Scheingewinn aufrechnen
 
VIP Medienfond 4 und Teilkündigung der HypoVereinsbank (12.02.2008)
Kapitalanlagerecht:VIP Medienfond 4, Ausschüttung der HypoVereinsbank
 
Futura Finanz insolvent; Auswirkungen auf Anleger der Capital Sachwert Alliance (CSA), Deltoton, Frankonia (11.02.2008)
Kapitalanlagerecht
 
Arbeitsrecht Berlin: Bereitschaftsdienste und wöchentliche Höchstarbeitszeit nach dem Arbeitszeitgesetz (06.02.2008)
Rechtsanwalt Knud Steffan zum Arbeitsrecht: Arbeitszeitgesetz; Bereitschaftsdienste; §§ 3, 7 ArbZG
 
Deinböck AG: Insolvenzverwwalter fordert Anleger zur Rückzahlung von Entnahmen auf; Bank- und Kapitalmarktrecht (05.02.2008)
Insolvenzverfahren Deinböck Immobilien AG
 
VIP Medienfond 4: Ergebnis der Gesellschafterversammlung des VIP Medienfond 4 (18.12.2007)
VIP Medienfonds 3 und 4, vom Garantiefond zum Wackelkandidaten
 
Arbeitsrecht: Beschäftigung und Arbeitsschutz von Minderjährigen (06.12.2007)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen
 
VIP Medienfonds: Nur noch wenige Tage bis zur Gesellschafterversammlung (04.12.2007)
VIP Mediendonds 3 und 4
 
Anfechtungen der Phoenix Scheingewinne durch Insolvenzverwalter Schmitt (26.11.2007)
Rechtsanwalt Steffan zum Kapitalanlagerecht: Neue Urteile zu Gunsten der Anleger
 
VIP-Medienfonds Verantwortliche verurteilt! (15.11.2007)
Kapitalanlagerecht: VIP-Medienfonds 3 und 4; Urteil vom 13.11.2007 im Strafverfahren vor dem Landgericht München
 
Informationsveranstaltung der VIP Medienfonds 3 und 4 (07.11.2007)
Anlegerrecht; Verjährung der Ansprüche aus den VIP Medienfonds 3 und 4
 
J. Deinböck Berlin-Mitte GbR: die Gesellschafterversammlung vom 5.10.2007 (06.11.2007)
Kapitalanlagerecht: Deinböck Berlin- Mitte GBR, geschlossene Immobilienfonds
 
Widerrufsrecht bei Messekäufen (17.10.2007)
Kaufverträge auf Messen
 
J. Deinböck Berlin-Mitte GbR (DCM/Deinböck) will Nachschusspflicht für Anleger beschließen! (27.09.2007)
Außerordentliche Gesellschafterversammlung am 5.10.2007 in München
 
Neues zu Schönheitsreparaturen (17.09.2007)
Mietrecht: Unwirksamkeit von Endrenovierungsklauseln
 
Vermittlung von Hedge-Fonds in Deutschland erlaubt (15.08.2007)
Kapitalnalagerecht: Hedgefonds
 
Aegis Fund (Hedgefonds): Klagen auch in Deutschland möglich (15.08.2007)
Aktienrecht: Aegis Fund Class C, Hedgefonds
 
LAM AG: Betrugsvorwürfe und Klage auf Schadenersatz (15.08.2007)
Anlegerrecht: LAM AG
 
Göttinger Gruppe / Securenta: Fristen zur Insolvenzanmeldung * Forderungsanmeldung (03.08.2007)
Aktuelle Mandanteninformation zur Insolvenzeröffnung / Forderungsanmeldung
 
First Real Estate Grundbesitz GmbH in Insolvenz! (28.07.2007)
Kapitalanlagerecht: Anleger sollten Ansprüche gegen Dritte prüfen
 
HEDGEFONDs? Definition, Vermittlung, Ansprüche (28.07.2007)
Kapitalanlagerecht: Aegis-Fund und Co
 
Göttinger Gruppe und Securenta AG stellen Insolvenzantrag (11.06.2007)
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet; JUSTUS gründet Rechtsverfolgungspool für Anleger
 
Es ist "5 vor 12" für Anleger der Göttinger Gruppe/Securenta - Haftbefehle gegen Vorstand (05.06.2007)
JUSTUS Rechtsanwälte Berlin zu einem der größten Finanzskandale des grauen Kapitalmarktes
 
Apollo Medienfonds 1-5 in der Kritik (23.05.2007)
Kapitalanlagerecht; Apollo Medienfonds
 
GdbR KS-INDEX-IMMOFONDS soll aufgelöst werden (23.05.2007)
Anleger sollten ihre Einlagen sichern
 
BaFin ordnet Abwicklung der Einlagengeschäfte der Sachwert-Capital GmbH an (23.05.2007)
Anlegerrecht; Sachwert-Capital GmbH SWC
 
Abzug von Abschlusskosten von der betrieblichen Altersvorsorge ist rechtswidrig; Zillmer-Verfahren (17.05.2007)
Arbeitsrecht Rechtsanwalt Knud Steffan: gezillmerte Verträge sind unzulässig
 
Anleger der LAM AG sollten ihre Ansprüche sichern (17.05.2007)
Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Kapitalanlagebetrug
 
Ausgleichsbetrag beim Immobilienkauf in Sanierungsgebieten gemäß § 154 BauGB (13.05.2007)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Eigentümer sollten sich gegen hohe Sanierungsausgleichsbeträge wehren!
 
AEGIS FUND Ltd. löst Fonds Class-C auf (22.04.2007)
Anlegerrecht: Aegis Fund Ltd.; Fonds Class-C
 
Akzenta-Anleger können auf sichergestelltes Vermögen der Akzenta AG zugreifen (03.04.2007)
Anlegerrecht: Akzenta AG; dinglicher Arrest; Eilverfahren
 
EuGH-Urteil: Anleger von EU-Aktiengesellschaften können rückwirkend Steuererstattungen verlangen (26.03.2007)
Kapitalanlagerecht * Steuerrecht: aktuelles Urteil des EuGH
 
BGH-Urteil bringt Hoffnung für Käufer von "Schrottimmobilien" bei der Badenia Bausprarkasse (25.03.2007)
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht: Badenia Bausparkasse
 
Vorstand der Deinböck AG stellt Insolvenzantrag (25.03.2007)
Kapitalanlagerecht: Deinböck AG
 
Insolvenzverwalter der Phoenix Kapitaldienst GmbH verklagt Anleger auf Rückzahlung sog. Scheingewinne; §§134, 143 InsO (09.03.2007)
Kapitalanlagerecht: Phoenix GmbH
 
Rechtsanwaltsfachangestellte /r (03.03.2007)
Wir suchen Auzubildende/r zur ReNo ab August 2007
 
Frankonia Sachwert AG, Initiator der Capital Sachwert Alliance-Fonds (CSA) in Deltoton AG umbenannt (20.02.2007)
Kapitalanlagerecht: Capital Sachwert Alliance- Beteiligungsfonds CSA
 
Göttinger Gruppe veräußert Tochtergesellschaft Gutingia Lebensversicherung AG (09.02.2007)
Göttinger Gruppe in Zahlungsschwierigkeiten? Klage auf Schadenersatz?
 
Göttinger Gruppe muss ordnungsgemäße Aufklärung beweisen (09.02.2007)
Aktuelles Urteil des BGH zur Beweislast
 
Göttinger Gruppe * Securenta * Verjährung (09.02.2007)
Ansprüche gegen die Göttinger Gruppe nach OLG-Urteil nicht verjährt!
 
Volljurist/in oder Steuerberater/in zunächst in Bürogemeinschaft oder freier Mitarbeit gesucht (29.01.2007)
Karriere: Wachsen Sie mit uns !
 
Neues von den VIP Medienfonds; Victory Medienfond; Equity Pictures AG; Apollo Medienfonds (13.12.2006)
Kapitalanlagerecht: Anleger müssen mit erheblichen Steuernachforderungen rechnen
 
Widerrufsbelehrung von Ebayhändlern meißt unrichtig; Abmahnungen drohen (19.11.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan zum Internetrecht; Widerrufsrecht für Verbraucher 1 Monat
 
Futura Finanz muß für Frankonia Beteiligungen Schadenersatz zahlen (27.10.2006)
Kapital- und Anlagerecht; Futura Finanz; Frankonia Sachwert AG
 
Schönheitsreparaturen bei Mieträumen (25.10.2006)
Mietrecht: Starre Fristenregelung auch für Gewerberaummietverträge unwirksam?
 
WEBSITE-CHECK; vom Impressum bis zur Inhaltskonrolle (20.10.2006)
Internetrecht; Wie muss eine homepage aussehen?
 
Steuernachzahlungen bei Göttinger Gruppe/Securenta AG; Steuern und Sammelklagen (11.10.2006)
Finanzämter erlassen Änderungsbescheide; Das Märchen von der Sammelklage/Musterverfahren
 
BGH: Zum Schonvermögen beim Elternunterhalt (06.10.2006)
Familienrecht; Unterhaltspflicht für die Eltern eingeschränkt
 
BGH: Haftung der Bank wegen Fehlberatung beim Erwerb geschlossener Immobilienfonds (z.B. WGS Fond) (06.10.2006)
Bank- Kapitalanlagerecht; geschlossener Immobilienfond
 
Mieterhöhungsverlangen - Wie kann sich der Mieter gegen eine Mieterhöhung wehren? (31.08.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Mieterhöhung * Berliner Mietspiegel * Kappungsgrenze * Zustimmung
 
Film & Entertainment VIP Medienfonds 3 und 4; that´s Entertainment! (23.07.2006)
Kapitalanlagerecht: Investoren drohen erhebliche Steuernachzahlungen; Klagen auf Schadenersatz sind erfolgversprechend
 
ABMAHNUNG - WAS NUN? (19.07.2006)
Wettbewerbsrecht; Vorgehen gegen eine Abmahnung
 
Akzenta: Schadenersatzansprüche gegen die Akzenta AG (11.07.2006)
Kapitalanlagerecht: Was können Anleger tun?
 
Drei Stufen der Verbraucherinsolvenz (04.07.2006)
Insolvenzrecht: Schuldnerberatung und Restschuldbefreiung; auch für ehemalige Unternehmer!
 
Checkliste Verbraucherinsolvenzantrag (04.07.2006)
Was muss der Schuldner dem Insolvenzantrag unbedingt beifügen?
 
Phoenix Kapitaldienst GmbH ist insolvent (08.06.2006)
Kapitalanlagerecht: Welche Ansprüche können die Geschädigten geltend machen?
 
ADR Verfahren: Schiedsverfahren zur Registrierung Ihrer EU-Wunschdomain (05.05.2006)
ADR Verfahren; Regeln; Prüfverfahren EU-Domain
 
Frankonia Wert AG, Südwest-Finanz-Vermittlung Zweite AG, Südwest Finanz AG (29.04.2006)
Anleger können von den BGH-Urteilen zur Göttinger Gruppe profitieren
 
Arbeitsrecht: Weihnachtsgeld und Gratifikationen (10.04.2006)
Anspruch auf Weihnachtsgeld? Höhe, Rückzahlung und Steuer
 
Rückforderung der Beteiligungen bei der Göttinger Gruppe/Securenta AG (09.04.2006)
Kapitalanlagerecht; Anleger können die gesamten Einlagen zurückfordern
 
Alles über die Staatlichen Fördermittel (07.04.2006)
Eigenheimfinanzierung * Existenzgründung * Energie * kleine und mittelständische Unternehmen * Bildungsfinanzierung * Umweltschutz
 
Eidesstattliche Versicherung * EU Domainregistrierung * Familienname registrieren (06.04.2006)
Hier erhalten Sie schnell die eidesstattliche Erklärung zur Registrierung des Familiennamens
 
Abfindungen müssen ab 2006 voll versteuert werden (04.04.2006)
Arbeitsrecht * Abfindung * steuerliche Änderung
 
Göttinger Gruppe * Securenta AG * Verjährung * (04.04.2006)
Ansprüche gegen die Göttinger Gruppe sind nach OLG-Urteil nicht verjährt
 
Gaspreiserhöhung (18.02.2006)
Widerspruch gegen Erhöhungsankündigung
 
Fristen im Arbeitsrecht (18.02.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Fristen nach BAT - O / BAT
 
Lieber Schlichter als Richter? Die Schlichtungsordnung (18.02.2006)
Rechtsanwalt Knud Steffan: Baurecht; Bauvertrag
 


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