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J. Deinböck Berlin-Mitte GbR: die Gesellschafterversammlung vom 5.10.2007
Kapitalanlagerecht: Deinböck Berlin- Mitte GBR, geschlossene Immobilienfonds
Information für Anleger zur außerordentlichen Gesellschafterversammlung der J. Deinböck Berlin-Mitte GbR vom 05.10.2007 in München:
Die Gesellschafterversammlung der J. Deinböck Berlin-Mitte GbR begann um 9.30 Uhr unter der Leitung des Geschäftsführers der DCM Service GmbH Herrn Matthias Meyer.
Unter den etwa 50 von 320 Gesellschaftern des Fonds befanden sich neben Rechtsanwalt Knud J. Steffan der Berliner Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater fünf weitere mit der Vertretung von Gesellschaftern beauftragte Rechtsanwälte.
Um es vorweg zu nehmen: Nach sehr heftiger und kontroverser Diskussion konnte der Beschluss zur nachträglichen Vereinbarung einer Nachschusspflicht der Gesellschafter verhindert werden.
Die vorab durch die DCM Service GmbH versandte Tagesordnung sah unter anderem die Änderung des Gesellschaftervertrages vor. Als TOP 4 sollte als Ausgleich der bestehenden Unterdeckung der Kosten (Zinsaufwendungen, Tilgung und sonstige Fondkosten) erstmals eine Nachschusspflicht der Gesellschafter in Höhe ihrer Einlagen beschlossen werden. Ferner sollte ein Sonderkündigungsrecht der Gesellschafter sowie die Verpflichtung zur Zahlung eines negativen Auseinandersetzungsguthabens von derzeit 43,31 % der Einlage beschlossen werden. Freilich gegen Haftentlassung aus der Darlehensverbindlichkeit bei der finanzierenden Bank, der Investitionsbank Berlin Brandenburg (IBB).
Im Laufe der sehr lautstarken Diskussion musste die Geschäftsführung zugestehen, dass die Anleger nicht, bzw. nicht rechtzeitig bei Zeichnung über ihre persönliche Haftung für das erst nach Zeichnung aufgenommene Finanzierungsdarlehen bei der IBB aufgeklärt wurden.
Herr Meyer hat ferner im Rahmen der Veranstaltung darauf hingewiesen, dass Herr Deinböck persönlich vom Kreditinstitut IBB in die Haftung genommen werde und er über ausreichende Bonität verfüge. Die Konsequenz wäre, so Herr Meyer, dass Herr Deinböck dann wiederum die einzelnen Gesellschafter in Regress nehmen werde.
Nach einer längeren Mittagspause und einer Besprechung der Geschäftsführung sowie deren rechtlicher Vertretung stellte Herr Meyer richtig fest, dass eine Beschlussfassung der o.g. Tagesordnungspunkte entgegen der anwesenden Gesellschafter und deren Vertreter nicht möglich sei. Es wurde dann der von einem Mitgesellschafter vorab eingereichte und von der Kanzlei Justus Rechtsanwälte und Steuerberater befürwortete Vorschlag wahrgenommen, eine Berliner Kanzlei mit der Anfertigung eines unabhängeigen wirtschaftlichen Sanierungsgutachtens zu beauftragen. Ferner soll ein noch von den Gesellschaftern zu bestimmender Beirat gegründet werden und in die Sanierungsverhandlungen mit der IBB eingebunden werden.
Ob nach dem Ergebnis des Sanierungsgutachtens eine wirtschaftliche Sanierung der J. Deinböck Berlin-Mitte GbR mit erträglichen Mitteln (Nachschüssen) möglich ist oder eine Veräußerung der Immobilien den wirtschaftlichen Schaden der Gesellschafter gering halten kann, bleibt abzuwarten. Wir werden unsere Mandanten sofort nach Erstellung des Gutachtens hierüber eingehend informieren.
Ungeachtet des Sanierungskonzeptes raten wir jedoch allen Gesellschaftern der J. Deinböck Berlin-Mitte GbR mögliche Ansprüche auf Schadenersatz gegen die Berater des AWD, gegen Herrn J. Deinböck persönlich sowie gegen die finanzierende Gallinat Bank und die Geschäftsführung durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt prüfen und gegebenenfalls verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen zu lassen.
Schadenersatzansprüche der Anleger können bestehen aus Prospekthaftung, aus fehlender oder nicht ausreichender Beratung bei Vertragsschluss sowie u.U. aus deliktischer Haftung.
Für die Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung ensteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von lediglich 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 06.11.2007 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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