J. Deinböck Berlin-Mitte GbR (DCM/Deinböck) will Nachschusspflicht für Anleger beschließen!Außerordentliche Gesellschafterversammlung am 5.10.2007 in München
Da der Gesellschaftsvertrag bislang keine Nachschussverpflichtung der Anleger vorsieht, soll dies nun mit Dreiviertelmehrheit der anwesenden Gesellschafterstimmen geändert werden. Dabei soll aber eine Nachschussverpflichtung nicht etwa begrenzt auf 4-5 % der Einlagen sondern „begrenzt auf die Höhe der gesamten Einlagen des Anlegers“ beschlossen werden. Quasi als Ausgleich dafür soll der Anleger ein Sonderkündigungsrecht erhalten, mit dem er sich gleichzeitig verpflichtet ein von der Geschäftsführung berechnetes negatives Auseinanderssetzungsguthaben in Höhe von 43,31 % der Einlage an die Gesellschaft zu zahlen. Bei einer Einlage von z.B. 50.000 € somit 21.655 €. Sollte diese Beschlussfassung scheitern schlägt die Geschäftsführung die Liquidation der Gesellschaft vor. Wir raten dringend allen Anlegern und Gesellschaftern der J. Deinböck Berlin-Mitte GbR ihr Stimmrecht bei der Gesellschafterversammlung nach qualifizierter anwaltlicher Beratung auszuüben. Hierbei sollten Sie sich keinesfalls durch die Geschäftsführung oder die Treuhandgesellschaft vertreten lassen. Lassen Sie sich durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten und ggf. bei der außerordentlichen Gesellschafterversammlung vertreten. Die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte wird bei der außerordentlichen Gesellschafterversammlung anwesend sein und Gesellschafter vertreten. Ansprechpartner: Knud J. Steffan JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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