Informationsveranstaltung der VIP Medienfonds 3 und 4
Anlegerrecht; Verjährung der Ansprüche aus den VIP Medienfonds 3 und 4
Kapitalmarktrecht: VIP Medienfonds 4 – Verjährung der Ansprüche zum 30.06.2008!!!
Anleger des VIP Medienfond 4 müssen jetzt handeln!
Die Schadenersatzansprüche gegen die Commerzbank AG u.a. verjähren zumindest teilweise nach drei Jahren nach Beitritt, so dass die Ansprüche Ende 2007 verjährt wären. Die Fondgesellschaft sowie die als Berater fungierende Commerzbank AG haben im Einvernehmen mit den Anlegerschutzkanzleien eine bis zum 30.06.2008 befristete Verjährungsverzichtserklärung abgegeben.
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Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 versuchen Kräfte zu bündeln.
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Anleger der VIP Medienfonds 3 und 4 versuchen Kräfte zu bündeln.
Letzten Sonntag (4.11.2007) fand im Düsseldorfer Congress Centrum eine Informationsveranstaltung für Anleger der VIP-Medienfonds 3 und 4 statt, die ein breites Bündnis aller unterschiedlichen Anleger-Initiativen schaffen will. Initiiert war die Veranstaltung direkt von Gesellschaftern der VIP Medienfonds, die auch als Kandidaten für den Anlegerbeirat zur Verfügung stehen: Herr Wilhelm Alms, Herr Herbert Brehl, Herr Detlef Damboldt, Herr Dr. Walter Mages und Herr Dr. Gerd Schneider. Auch die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater war anwesend.
Eröffnet wurden die insgesamt 10 Redebeträge durch den Gesellschafter Herrn Herbert Brehl aus Köln. Er stellte die Mitglieder es Podiums vor und verwies einleitend auf den Zweck der Veranstaltung. Neben umfangreicher unabhängiger Information soll auch eine kollektive Ebene zum gemeinsamen Handeln ermöglicht werden. Insbesondere verwies er auf die ausgefallene Gesellschafterversammlung der VIP Medienfonds 3 und 4 vom September, die in seinen Augen dieses koordinierte gemeinsame Handeln der Anleger gerade unterbinden sollte.
Im Anschluss stellte der Zeichner Dr. Gerd Schneider die gesellschaftsrechtlichen Strukturen der VIP-Medienfonds 3 und 4 dar. Er zeigte anschaulich, wie durch die Verflechtung der einzelnen Gesellschaftsteile und der handelnden Personen der Geschäftsführer Andreas Schmidt seine Macht über den gesamten Fonds ausübte. Es sei davon auszugehen, dass er auch jetzt noch - aus der Justizvollzugsanstalt heraus - die Geschicke des Fonds weiter lenke.
Ein Rechtsanwalt referierte über anhängige Klageverfahren gegen die vertriebsverantwortliche Commerzbank. Während anfangs jeder Einigungsversuch der klagenden Anleger zurückgewiesen worden sei, scheint sich nun das Blatt zu wenden. Die ersten Vergleiche seien bereits geschlossen und mit weiterer Erhöhung des Drucks auf die Bank sei auch weiteres Nachgeben wahrscheinlich. Ausschlaggebend für den Erfolg der Klagen sei die individuelle Beratungssituation und deren Beweisbarkeit der klagenden Anleger.
Andere Anlegeranwälte stellten die steuerliche Situation der VIP-Medienfonds nach dem Münchner Finanzbeschluss vom Oktober dar. Die Chancen auf Annerkennung der Steuervorteile seien deutlich gesunken. Das Gericht verweise darauf, dass bei der Konzeption des Fonds die so genannte „ZDF-Entscheidung“ unberücksichtigt blieb, bei der zweifelsfrei festgestellt worden sei, dass Zahlungen an Produktionsdienstleister zu Umlaufvermögen und nicht zu Anlagevermögen führen. Es besteht daher die Möglichkeit gegebenenfalls bei den Beraterfirmen Rückgriff zu nehmen. Voraussetzung hierfür wäre allerdings die Offenlegung aller Mandatsverträge – hierzu sei eine entsprechende Machtstellung der Anleger in der Fondsstruktur unumgänglich.
Ferner wurde über den Stand des Strafverfahrens gegen Herrn Andreas Schmidt berichtet, in dem die Staatsanwaltschaft eine Freiheitsstrafe von bis zu sieben Jahren beantragt habe. Zwar stehe die Schlussrede der Verteidigung noch aus, aber nach deren bisherigen Vorbringen sei mit einer Verurteilung – vielleicht nicht in dieser Höhe – zu rechnen.
Die Diplom-Betriebswirtin Frau Kerstin Kondert wies auf einige gravierenden Prospektfehler in dem Emmissionsprospekt der VIP Medienfonds 3 und 4 und auf die aus ihrer Sicht schlechte betriebswirtschaftliche Situation der Fonds hin.
Im Anschluss stellte eine Rechtsanwalt Handlungsmöglichkeiten dar, die den Einfluss der Zeichner auf die Führung der Medienfonds stärken können. Insbesondere sei die Wahl handlungsfähiger und handlungswilliger Anlegerbeiräte von großer Bedeutung. Hierzu sei es für die Zeichner erforderlich bei der anstehenden Gesellschafterversammlung aktiv mitzuwirken oder Stimmvollmachten einzusetzen um einem Missbrauch der Stimmrechte durch den Treuhändler entgegen zu wirken.
Schließlich bekräftigte der Gesellschafter Dr. Gerd Schneider nochmals den Appell an die Mitgesellschafter ihr Stimmrecht aktiv wahrzunehmen. Er sicherte - auch im Namen der Anderen Beiratskandidaten – den Anwesenden zu sich aktiv und unabhängig für die Interessen aller Zeichner einzusetzen.
Die Rechtsanwälte der Berliner Anlegerschutzkanzlei Justus begrüßen den Vorstoß die Kräfte aller Anleger zu bündeln und haben sich an der durchaus erfolgreichen Veranstaltung gerne beteiligt. Befürchtungen, beteiligte Anwaltskanzleien würden die Kooperation nur auf einen geschlossenen Kreis von Anlegervertreter beschränken, haben sich bisher nicht bewahrheitet. Offenbar ist man auch auf dieser Ebene bereit, Eigeninteressen hintanzustellen, um die gemeinsame Sache nicht zu gefährden.
Schadenersatzansprüche der Anleger können bestehen aus Prospekthaftung, aus fehlender oder nicht ausreichender Beratung bei Vertragsschluss sowie u.U. aus deliktischer Haftung. Betroffenen Anlegern, die wohl demnächst mit Rückforderungen durch die Finanzämter zu rechnen haben, ist aufgrund der kurzen Verjährungsfristen zu raten, unverzüglich einen spezialisierten Rechtsanwalt aufzusuchen, der mögliche Schadensersatzansprüche prüfen und die Verjährung verhindern kann.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung ensteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von lediglich 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Lesen Sie hier mehr zum VIP-Medienfond
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 07.11.2007 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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