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Hoffnung für Lehman-Opfer: Rechtsschutzversicherungen müssen in vielen Fällen zahlen!
Risikoausschluss für Spekulationsgeschäfte nicht anwendbar
Hoffnung für Lehman-Opfer: Rechtsschutzversicherungen müssen in vielen Fällen zahlen!
Risikoausschluss für Spekulationsgeschäfte nicht anwendbar
Leider zeigt sich die Tendenz, dass Rechtsschutzversicherer immer öfter versuchen sich um den vertragsgemäßen Eintritt im Schadensfall zu drücken. Diese unheilvolle Tendenz macht nicht nur den Lehman-Opfern sondern auch deren Rechtsanwälte das Leben schwer.
Wer eine Rechtsschutzversicherung mit älteren Rechtsschutzbedingungen (Abschluss vor 2002) hat, der hat in der Regel auch Anspruch auf eine Kostenübernahme des Lehman- Rechtsstreits, meint Rechtsanwalt Steffan, Partner der Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte. Soweit allerdings der Ausschluss des § 3 Abs. 2f ARB 2003 vereinbart wurde, muss der Rechtsschutzversicher wohl nicht leisten. Die ARB 2003 bestimmen den Ausschluss von Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Anschaffung von Effekten sowie die Beteiligung an Kapitalanlagemodellen, auf die die Grundsätze der Prospekthaftung anwendbar sind.
In einem Rechtsstreit eines Lehman Brother Anlegers gegen die Neue Rechtsschutzversicherung (NRV) vor dem Amtsgericht Mannheim (Az.: 12 C 274/09), hat der Rechtschutzversicher durch eine Deckungszusage kurz vor dem Urteilsspruch ein Urteil abgewendet. Das Amtgericht hätte den Rechtsschutzversicher zur Zahlung verurteilt, da Lehman Zertifikate gerade keine Spekulations- oder Termingeschäfte darstellen.
Das der Kauf der Lehman Zertifikate nach der überwiegenden Rechtssprechung gerade nicht Wett- und Spielgeschäfte oder Spekulationsgeschäft im Sinne des Risikoausschlusses der Rechtsschutzversicher darstellen, ist nicht neu. Soweit Allerdings
Dementsprechend sollten Lehman Anleger eine Ablehnung der Rechtsschutzversicherung genau prüfen lassen und ggf. auch rechtzeitig eine Deckungsklage erheben.
Verjährung droht; die Lösung ist ein Ombudsmannverfahren zur Hemmung der Verjährung:
Allerdings wird es für Lehman-Geschädigte höchste Zeit, wenn sie ihre Bank verklagen wollen. Die Verjährungsfrist beträgt ab Kauf der Papiere drei Jahre, § 37 a WpHG.
Für Klagen gegen die Dresdner Bank, die Lehman-Papiere in großem Stil bis Februar 2007 verkauft habe, sollten die Anleger auf jeden Fall zunächst ein Schlichtungsverfahren beim Ombudsmann durch einen spezialisierten Rechtsanwalt einleiten lassen. Hierdurch wir die Verjährung bis 6 Monate nach Scheitern der Güte gehemmt. In dieser Zeit kann der Anleger in Ruhe die Erfolgsaussichten einer Klage prüfen lassen und ggf. eine Deckungsklage gegen die Rechtsschutzversicherung einreichen lassen.
Auf keinen Fall sollten Lehman Anleger ihre Schadenersatzansprüche gegen die Beraterbank einfach so verjähren lassen! Die Verjährung ist offenbar die Taktik einiger Banken, welche im Gegensatz zur Citibank und einigen Sparkassen ihre Kunden außergerichtlich auch nicht teilweise entschädigen wollen, so Rechtsanwalt Steffan.
Kostenfreie schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine kostenfreie schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die kostenfreie Erstberatung bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 14.01.2010 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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