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Hemmung der Verjährung durch Schlichtungsverfahren
BGH Urteil vom 22.09.2009
Hemmung der Verjährung bei Anrufung einer Schlichtungsstelle
Der Bundesgerichthof hatte die Frage zu beantworten, ob auch bei für den Antragsteller erkennbar verzögerter Bearbeitung eine Schlichtungsantrages die Verjährung von Ansprüchen gehemmt bleibt.
Im Ergebnis zwingt auch die erkennbar sehr verzögerte Bearbeitung eines Güteantrags durch die ÖRA (Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle der Freien und Hansestadt Hamburg) zwingt den Anspruchsteller nicht, direkt den Klageweg zu beschreiten. Eine Verzögerung der Schlichtung ist ihm nicht anzulasten, entschied der BGH XI ZR 230/08 v. 22.09.2009.
Sachverhalt:
Der Güteantrag mit dem Ziel, einen Schadensersatzanspruch aus einer Fondsbeteiligung gegen die finanzierende Bank durchzusetzen, ging am 31.12.2004 bei der ÖRA ein. Auf telefonische Nachfrage des Bevollmächtigten des Anlegers wurde ihm erklärt, die ÖRA sei überlastet und ein weiteres Betreiben des Verfahrens nicht absehbar. Erst am 5.9.2005 wurde von der ÖRA ein Gebührenvorschuss eingefordert und der Antrag der Bank zusammen mit der Ladungsverfügung vom 6.2.2006 bekannt gegeben. Das Schlichtungsverfahren wurde am 23.3.2006 eingestellt. Die Vorinstanz meinte, das Schlichtungsverfahren habe die Verjährung nicht gehemmt, weil der Anleger zur Vermeidung von Verjährungsnachteilen nicht an seinem Antrag habe festhalten dürfen, nachdem er von der Überlastung der ÖRA erfahren habe. Der BGH ist dem nicht gefolgt. Der Anleger habe alles getan, um die Durchführung der Schlichtung zu ermöglichen. Es müsse nicht deswegen aus Verjährungsgründen direkte Klage einreichen, weil das Schlichtungsverfahren unabsehbar lange dauert. Die Hemmung der Verjährung endet deshalb gem. § 204 Abs. 2 S. 1 BGB frühestens sechs Monate nach der Einstellung des Güteverfahrens.
Die Anrufung einer Schlichtungsstelle wie z.B. der ÖRA oder eines Ombudsmannes ist ein im Kapitalanlagerecht anzuratenes und vergleichsweise kostengünstiges Mittel, die Verjährung von Schadenersatzansprüchen zunächst zu hemmen. In der Zeit der Hemmung der Verjährung (mindestens sechs Monate) können dann Kosten und Erfolgsaussichten einer Klage geprüft werden.
Kostenfreie schriftliche Erstberatung und Deckungsanfrage bei der Rechtsschutzversicherung:
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt inzwischen über 500 Lehman Anleger und führt bundesweit Klagen gegen die beratenden Banken durch. Wir bieten allen Lehman Brother Anlegern eine kostenfreie schriftliche Erstberatung an, die eine Ersteinschätzung über das Kostenrisiko und die voraussichtlichen Erfolgsaussichten einer Zahlungsklage gibt.
Für die kostenfreie Erstberatung und Einleitung des Schlichtungsverfahrens bitte den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers ausdrucken und einsenden oder füllen Sie einfach unser Kontaktformular aus.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
Letztes Update 21.01.2010 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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