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Hannover Leasing Fonds, Montraus Zweite, Montrnus Dritte, Kaledo: Anleger drohen hohe Steuernachzahlungen
Kapitalanlagerecht: Medienfonds und Steuernachzahlungen
Medienfonds der Hannover Leasing GmbH & Co. KG; Montranus Zweite Beteiligungs GmbH, Montranus Dritte Beteiligungs GmbH (HL 166), Kaledo u.a.
Die Staatsanwaltschaft München durchsuchte im November 2007 die Privat- und Geschäftsräume der Hannover Leasing, deren Geschäftsführer sowie der involvierten Banken und Berater. Hintergrund ist der Verdacht, dass Produktionskosten steuerlich nicht gemäß dem Medienerlass berücksichtigt worden sind. Steuerliche Ermittlungen finden bei sieben Medienfonds aus den Jahren 2000 bis 2002 statt. Die Anleger seien von der Hannover Leasing unverzüglich informiert worden. Mit Hannover Leasing-Fonds wurden unter anderem Teile der „Herr der Ringe“-Trilogie finanziert.
Nach Auffassung der JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater kommen auf die Medienfondsanleger der Hannover Leasing Steuerrückzahlungen in Millionenhöhe zu. Der Grund hierfür liegt vor allem in der von der Hannover Leasing GmbH & Co. KG verwendeten Konzeption. Die Hannover Leasing – Gesellschaft ist leasingähnlich konstruiert, so dass die Anleger in den Anfangsjahren ihre Steuerlast drücken konnten, weil durch die Produktionskosten für die Filme Verluste anfielen. Dazu mussten Herstellungskosten als sofortige Betriebsausgaben anfallen, denen kein gleichzeitig entstehender Vorteil gegenüberstand. Dadurch entstand im Betriebsvermögensvergleich ein bilanzieller Verlust, der den Anlegern dann im Wege der einheitlichen, gesonderten Gewinnfeststellung zugewiesen wird. Zugleich mussten die Anleger nicht ernsthaft mit einem Totalverlust ihrer Einlage rechnen, selbst wenn die Filme floppten. Im November 2007 stellten die Finanzbehörden jedoch fest, dass die Medienfonds der Hannover Leasing GmbH & Co. KG die Kriterien der Leasingerlasse des Bundesfinanzministeriums möglicherweise nicht erfüllen, so dass die bereits gewährten Steuervorteile wieder aberkannt werden können. Die belasteten Fonds reichen bis ins Jahr 2000 und damit deutlich länger als bei VIP zurück. Dies könnte Anleger bei der nachträglichen Aberkennung der Steuervorteile und der Rückzahlungen, vor dem Hintergrund der i. d. R. 6%igen Strafverzinsung p. a. bei Steuern, hart treffen.
Hannover Leasing hat unter anderem folgende Medienfonds mit über 1 Milliarde Euro Gesamtkapital aufgelegt:
„Rush Hour 2“ Fonds Nr. 142; Montranus Fonds Nr. 143;
Montranus II Fonds Nr. 158; Montranus III Fonds Nr. 166;
Fernsehproduktionsfonds Moratim Fonds Nr. 163;
ferner HL 113, 114, 126, 128, 129, 130, 131
Ähnlich, wie bei den Münchner Filmfonds VIP 3 und VIP 4 besteht auch hier für die, vom negativen Verlauf der steuerlichen Situation, betroffenen Anleger die Möglichkeit Schadensersatzansprüche gegen die beratenden Banken und Sparkassen geltend zu machen. Nach VIP, Hannover Leasing , Apollo Media und Equity Pictures werden weitere Medienfonds folgen.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 23.09.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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