Hannover Leasing, KGAL, LHI: Anlegern von Medienfonds drohen SteuernachzahlungenKapitalanlagerecht: MedienfondsAnleger können Schadenersatzansprüche geltend machen! Fondinitiatoren: Hannover Leasing, KGAL, LHI Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, MONSTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF Das Grundkonzept der Steuerersparnis bei Film- und Medienfonds Bisher war die Investition in Medienfonds vor allem unter dem Gesichtspunkt der Steuerersparnis sehr beliebt. Ein Anleger zahlt Eigenkapital in den Fonds ein und finanziert den übrigen Anteil durch ein Bankdarlehen. Der Fonds investiert dann die Geldsumme in ein Medienprojekt, bei dem in den ersten Jahren der Produktion erhebliche Verluste gemacht werden, die der Anleger von seinem zu versteuernden Einkommen abziehen kann. Jahrelang waren Medienfonds, wie Hannover Leasing, KGAL und LHI aufgrund ihrer extrem hohen Steuervorteile zu Beginn des Beteiligungsverhältnisses sehr beliebt. Nicht selten konnten die Anleger fast 100% der Beteiligungssumme als steuerlichen Anfangsverlust geltend machen. Bei einem entsprechenden Höchststeuersatz konnten somit bereits im ersten Jahr Steuervorteile von mehr als 50% der Beteiligungssumme erreicht werden. Seit Ende März 2009 hat die bayerische Finanzverwaltung gegenüber den Medienfonds zu verstehen gegeben, dass die anfänglichen Steuervorteile weitgehend aberkannt werden sollen. Betroffen sind vor allem die von der Hannover Leasing, KGAL und LHI initiierten Fonds: LINOVO, KALEDO, MACRON, MONSTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF. Die Finanzverwaltung geht jetzt davon aus, dass sämtliche Schuldübernahmeverträge von Medienfonds, bei denen die Zahlungsverpflichtungen aus dem Lizenzvertrag durch eine Bank schuldbefreiend übernommen wurden, als so genannte "abstrakte Schuldversprechen" zu werten sind. Diese Behandlung wird im Ergebnis zu einem Wegfall von anfänglichen steuerlichen Verlusten in größerem Umfang und damit zu erheblichen Einkommenssteuernachzahlungen sowie Zinszahlungen für die betroffenen Anleger führen. Zinsforderungen Den betroffenen Anlegern drohen durch diese Änderungen extreme Auswirkungen. Die anfänglichen Verlustzuweisungen von bis zu 100% der Anlagesumme können sich auf unter 15 % reduzieren und damit Steuernachzahlungen auslösen. Diese müssen auch noch mit 6% pro Jahr verzinst werden. Die Konsequenz ist, dass in Kürze mit immensen Steuernachforderungen an den Anleger gerechnet werden muss und sowohl die Gewerbesteuer als auch die Zinszahlungen für die Fondsgesellschaften steigen. So kommen neben den Steuernachzahlungen auch Zinsforderungen in erheblicher Höhe hinzu. Hat also ein Anleger im Jahr 2004 eine Summe von 15.000 € an Steuervorteilen sparen können, so kommt auf ihn eine Zinsbelastung von etwa 5.000 € zu. Auf diese Risiken wurde in den meisten Fällen seitens der Fondsgesellschaften, wie die schon aufgeführten Hannover Leasing, KGAL und LHI, nicht oder nicht ausreichend hingewiesen. Schadensersatzansprüche Betroffene Anleger können ihre Schadensersatzansprüche zum einen gegen die Initiatoren dieser Fonds im Wege der Prospekthaftung geltend machen. Zum anderen können sich Schadensersatzansprüche wegen Falschberatung gegen den Anlageberater richten, wenn dieser die rechtliche Absicherung steuerlicher Vorteile zugesichert hat ohne auf die mit der Beteiligung einhergehenden Risiken und Provisionszahlungen hinzuweisen, gerade wenn als Schlüsselargument für die Zeichnung einer Kapitalanlage die Geltendmachung von Steuervorteilen herangezogen wird, so muss der Anleger auf bestehende Unsicherheiten und die negativen Folgen einer Aberkennung der Steuervorteile ausdrücklich und deutlich hingewiesen werden. Wenn dies nicht passiert, bestehen Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen. Achtung Verjährung! Anleger der genannten Film- und Medienfonds, durch Hannover Leasing, KGAL und LHI initiiert: LINOVO, KALEDO, MACRON, MONSTRANUS, MEDIASTREAM, MMDP, MEDIA, MFF, UNLS und MHF, müssen schnell handeln, da die Verjährung ihrer Ansprüche zum Ende des Jahres im Einzelfall auch schon früher droht. Wann die Verjährung eintritt, muss im Einzelfall durch einen im Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt geprüft werden, da es im Kapitalanlagerecht eine Vielzahl von kurzen Sonderverjährungsvorschriften gibt, die teilweise auch auf die Kenntnis des Anlegers von dem Bestehen der Schadenersatzansprüche abstellen. Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden. Ansprechpartner: Rechtsanwalt Knud J. Steffan JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Eberswalder Straße 26 10437 Berlin Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Justus@kanzleimitte.de
|