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Global View Great Wheel Beteiligungs KG: Riesenrad läuft nicht rund!
Bankenhaftung: Global View Great Wheel Fonds
Global View Great Wheel Beteiligungs KG: Riesenrad könnte Anleger Millionen kosten
Anleger, die sich in den Jahren 2006 und 2007 an dem Fonds Global View Great Wheel Beteiligungs GmbH & Co. KG beteiligt hatten, der in Riesenräder in Berlin, Peking oder Orlando u.a. Toristenmetropolen investieren sollte, sollten noch vor Jahreswechsel Schadenersatzansprüche gegen den Bankberater und die Prospektinitiatoren prüfen lassen.
In den Fond Global View Great Wheel wurde meist auf Empfehlung der Deutschen Bank, der Citibank, dem Bankhaus Wölbern und der Privatbankbank Delbrück Bethmann Maffei, haben Anleger Beträge ab 10.000 Euro investiert. Der Fonds war von der DBM Fonds GmbH, einer 100prozentigen Tochter der Privatbank Delbrück Bethmann Maffei, die zur holländischen Amro-Gruppe gehört, aufgelegt worden. Den privaten Investoren waren dafür hohe Ausschüttungen versprochen worden.
Die Projekte wurden zum Teil ohne feste Kreditzusagen in Angriff genommen. Jetzt ist nach dem Kauf der Grundstücke und ersten Bauarbeiten fast das gesamte Kapital aufgebraucht.
Die Kanzlei Justus Rechtsanwälte & Steuerberater vertritt schon eine Vielzahl von Anlegern, die sich von ihrem Bankberater nicht hinreichend beraten fühlen und Schadenersatzansprüche auf Rückzahlung ihrer Einlagen zzgl. Agio und Zinsen geltend machen möchten.
So hat die Geschäftsführung des Fonds auf der Gesellschafterversammlung vom 07.08.2009 quasi einen Offenbarungseid abgegeben und mitgeteilt, dass die Fondmittel, welche laut Prospekt für den Bau der Riesenräder vorgesehen war, schon vorzeitig aufgebraucht seien. Auch der Versuch einer Anschlussfinanzierung sei angeblich aufgrund der Finanzkrise gescheitert. Die Projekte wurden zum Teil ohne feste Kreditzusagen in Angriff genommen. Jetzt sei nach dem Kauf der Grundstücke und ersten Bauarbeiten fast das gesamte Kapital aufgebraucht.
Dies bedeutet im Prinzip, dass der Fond früher oder später liquidiert werden muss, also die Anleger ihre Einlagen verlieren oder nachschießen müssen, so Rechtsanwalt Steffan, Partner der Kanzlei Justus Rechtsanwälte. Außerdem wurde den Anlegern von ihrem Berater nicht gesagt, dass die beratenden Banken angeblich 10 % Vertriebsprovision erhalten. Ferner musste über die Tatsache aufgeklärt werden, dass das Anlegerkapital nach dem Fondskonzept bereits ohne gesicherte Kreditfinanzierung investiert werden durfte.
Nach Auffassung der Justus Rechtsanwälte sei in Sachen „Great Wheel“ eine ähnliche Klagewelle gegen die beratenden Banken wie im Fall Lehman Brothers zu erwarten, wenn sich die Banken nicht vorab mit den Anlegern über eine Entschädigung einigen.
Nach dem inzwischen allgemein bekannten „Kick-back“ Urteil des BGH vom 11.12.2006 und jüngerer höchstrichterlicher Rechtsprechung ist die Bank zum Schadenersatz verpflichtet, wenn und soweit der Bankberater den Anleger nicht vor Zeichnung über Risiken, Sicherungsinstrumente und insbesondere über die genaue Höhe der Provisionen, die die Bank für die Vermittlungsleistungen erhält, vollständig und richtig aufklärt.
Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de
Letztes Update 03.11.2009 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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