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Gewerbemietrecht
Im Gewerbemietrecht sind der Vertragsfreiheit kaum Grenzen gesetzt. Das gewerbliche Mietrecht ist im Gegensatz zum Wohnungsmietrecht in der Vertragsgestaltung flexibler, da eine Vielzahl von Schutzvorschriften zu Gunsten des Wohnungsmieters nicht auf das Gewerbemietrecht anwendbar sind oder aber wirksam durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen ausgeschlossen werden können.
Wir beraten Sie vor dem Abschluss von Verträgen über die Tragweite Ihrer Verpflichtungen und über die Gestaltungsmöglichkeiten, liefern die relevanten Lösungen bei der Anpassung der Mietverträge an die aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung, zeigen Ihnen Wege der vorzeitigen Beendigung auf und vertreten Sie ebenso bei gerichtlichen Auseinandersetzungen.