Göttinger Gruppe muss ordnungsgemäße Aufklärung beweisen

Aktuelles Urteil des BGH zur Beweislast

Göttinger Gruppe * Securenta AG * Verjährung * Beweislast

BGH bestätigt weiter die Ansprüche von Anlegern der Göttinger Gruppe

Der zweite Zivilsenat des BGH hat mit seinem Urteil vom 2.01.2006 seine anleger- und verbraucherfreundliche  Rechtssprechung konsequent fortgesetzt.

Mit dem Urteil hebt der BGH die Entscheidung des OLG Braunschweig zugunsten des Anlegers auf und betont erstmals, dass der Finanzdienstleister Göttinger Gruppe in wesentlichen Punkten selbst beweisen muss, dass er den Anlegern nicht zum Schadenersatz verpflichtet ist.

Die Anleger stellten in dem Verfahren die Behauptungen auf, die Anlagenvermittler hätten zu hohe Renditen vorgespiegelt und der Finanzdienstleister habe zugesicherte Investitionen schlicht unterlassen sowie die Anleger unzureichend über Probleme mit der Finanzaufsicht aufgeklärt. Die Göttinger Gruppe muss nun ihre Geschäftspraktiken offen legen, will Sie den Prozess nicht verlieren.

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Ansprechpartner und Autor:

Knud J. Steffan
Rechtsanwalt

JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
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Letztes Update 09.02.2007 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 | Seite drucken: Göttinger Gruppe muss ordnungsgemäße Aufklärung beweisen | Seite einem Freund senden: Göttinger Gruppe muss ordnungsgemäße Aufklärung beweisen

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