Futura Finanz insolvent; Auswirkungen auf Anleger der Capital Sachwert Alliance (CSA), Deltoton, Frankonia
Kapitalanlagerecht
Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz eröffnet
Nachdem mit Beschluss vom 19.12.2007 das Amtsgericht Hof (Insolvenzgericht) das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Futura Finanz Zukunftsunternehmen für Finanz- und Wirtschaftsberatung GmbH & Co. KG (Futura Finanz) angeordnet hatte, wurde am 09.01.2008 wegen festgestellter Zahlungsunfähigkeit das eigentliche Insolvenzverfahren eröffnet (Az.: IN 639/07).
Zum Insolvenzverwalter wurde der Bayreuther Rechtsanwalt Dr. Prager bestellt, der auch schon der vorläufige Insolvenzverwalter war. Die Gläubiger haben nunmehr Zeit, ihre Ansprüche bis zum 07.03.2008 beim Insolvenzverwalter anzumelden. Anleger können ihre Ansprüche allerdings auch noch nachträglich, spätestens bis zum Schlusstermin anmelden.
Alle Anleger, die aufgrund einer Fehlberatung der Futura Finanz bzw. eines Mitarbeiters der Futura Finanz eine für sie ungeeignete Kapitalanlage erworben haben kommen als Gläubiger der Futura Finanz in Betracht. Sofern ihnen durch diese Anlage – wie in den meisten Fällen - ein Schaden entstanden ist, können sie diesen zur Insolvenztabelle der Futura Finanz anmelden bzw. von einem Anwalt diese Anmeldung vornehmen lassen.
Unklar ist derzeit noch, wie es um die Insolvenzmasse, also das Vermögen der Futura Finanz bestellt ist. Der Insolvenzgrund ‚Überschuldung' lässt aber befürchten, dass wie bei den meisten Insolvenzen wenig oder gar kein Kapital mehr vorhanden ist.
Aus diesem Grund sollten geschädigte Anleger von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt allerdings vor allem überprüfen lassen, ob sie Ansprüche gegen einen weiteren Schädiger haben. Hierfür kommt natürlich zunächst einmal die Anlagegesellschaft selbst in Betracht, die sich in der Regel Fehler des Vermittlers gemäß § 278 BGB zurechnen lassen muss.
Für geschädigte Anleger etwa, die mit der Capital Sachwert Alliance Beteiligungsfond 4 (und 5) AG & Co. KG (CSA), Deltoton oder Frankonia Sachwert die in vielen Fällen durch die Futura Finanz vermittelt wurde, Verträge geschlossen haben, besteht zunächst die Möglichkeit, durch unsere Kanzlei einen Vergleichsvertrag aushandeln zu lassen, um ihre Einlage oder einen Teil zurückzuerlangen und sich keinen weiteren Vertrags- und Zahlungsverpflichtungen mehr gegenüberzusehen.
Sollte das Vergleichsangebot nicht zufrieden stellend sein, kann - soweit eine Beratungspflichtverletzung nachweißbar ist - im Wege der Klage die Einlage zurückgefordert werden. Die CSA ist im Gegensatz zur Futura Finanz zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch zahlungsfähig.
Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Rechtsanwalt
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 11.02.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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