Es ist "5 vor 12" für Anleger der Göttinger Gruppe/Securenta - Haftbefehle gegen VorstandJUSTUS Rechtsanwälte Berlin zu einem der größten Finanzskandale des grauen KapitalmarktesGöttinger Gruppe/Securenta AG: Es ist 5 vor 12 - Ist eine Klage noch ratsam? Die Göttinger Gruppe ist in den vergangenen Jahren wegen tausender Klagen geschädigter Anleger immer wieder in die Schlagzeilen geraten. Der Finanzkonzern Göttinger Gruppe befindet sich seit längerer Zeit in erheblichen Liquiditätsschwierigkeiten. Zunächst hat man durch Veräußerung von Immobilien sowie der Gutingia Lebensversicherung versucht, Liquidität zu bekommen um Vollstreckungen zu vermeiden und letztlich eine Insolvenzeröffnung zu verhindern. Auch soll ein erheblicher Personalabbau sowie die Zwangsverwaltung des prachtvollen Sitzes der Gruppe in Göttingen erfolgt sein. Die Rechtsprechung der Amts- und Landgerichte: Durch die im Jahre 2005 zu Gunsten der Anleger geänderte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist eine wahre Klageflut entstanden. Die mangels außergerichtlicher Vergleichsbereitschaft zu Recht erhobenen Klagen sorgten für eine derartige Überlastung der Gerichte, dass z.B. in Göttingen zusätzliche Kammern eigens für Klagen gegen die Göttinger Gruppe/Securenta AG eingerichtet werden mussten. Die Rechtsprechung des meist zuständigen Amts- oder Landgerichts in Göttingen weicht aber leider oftmals in wichtigen Fragen der Verjährung und Darlegungs- und Beweislast von den Urteilen des BGH ab, so dass der Anleger seine Ansprüche vor Klageerhebung von einem prozesserfahrenen Rechtsanwalt genau prüfen lassen sollte. Was kann der Anleger in der Regel mit einer Klage erreichen?
Nach Erfahrungen der Kanzlei Justus in zahlreichen Klageverfahren kann durch eine Klage – aber auch erst durch diese – in erster Instanz ein annehmbarer Vergleich mit der Göttinger Gruppe erzielt werden. Aufgrund der drohenden Zahlungsschwierigkeiten der Göttinger Gruppe ist nach unserer Auffassung ein gerichtlich protokollierter Vergleich mit kurzem Zahlungsziel durchaus anzuraten. Der Anleger kann zumindest 20-40 % seiner Einlagen mit kurzem Zahlungsziel zurückerhalten und hat nicht noch eine eventuelle Nachzahlungsaufforderung der Göttinger Gruppe zu befürchten. Auch hierzu sollte der Anleger genau darlegen und durch Zeugen oder Unterlagen beweisen können, dass er bei der Vermittlung nicht oder nicht hinreichend über Risiken, Totalverlust und bestehende Nachschusspflichten aufgeklärt wurde. Macht eine Klage jetzt noch Sinn? Jeder Anleger sollte darüber aufgeklärt werden, dass er im Falle einer Insolvenzeröffnung den erstrittenen Zahlungstitel praktisch kaum mehr durchsetzen kann. Unter Umständen erhält er nach Jahren einen Bruchteil seiner Forderung aus der Insolvenzmasse. Das bedeutet, dass die Göttinger Gruppe bzw. ein später eingesetzter Insolvenzverwalter die geprellten Anleger noch zur Kassen bitten kann. Auch um dies zu verhindern ist es wichtig, notfalls gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Beteiligungen wirksam beendet sind und keine gegenseitigen Ansprüche mehr aus den Beteiligungen bestehen. Auf jeden Fall sollte der Anleger eine wirksame Kündigung sämtlicher Beteiligungen erklären. Ansprechpartner: Knud J. Steffan JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
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