ERGO: Riester-Kunden haben zu hohe Verwaltungskosten gezahlt
JUSTUS Rechtsanwälte: Kaiser-Rente der Hamburg-Mannheimer
ERGO: Riester-Kunden haben zu hohe Verwaltungskosten gezahlt - fehlerhafte Antragsformulare bei Kaiser-Rente der Hamburg-Mannheimer
Circa 12.000 Kunden der ERGO-Tochter Hamburg-Mannheimer (HMI) wurden im Rahmen der Kaiser-Rente zu hohe Verwaltungskosten in Rechnung gestellt, weil bestimmte Antragsformulare aus dem Jahr 2005 einen niedrigeren Kostensatz enthielten als die späteren Verträge. Dieser Fehler sei der Antragsabteilung bereits im Oktober 2005 bekannt gewesen, so ERGO.
Riester-Kunden profitieren von abweichendem Antrag
Bis zum 14. Juli 2011 hatte die ERGO Lebensversicherung ungefähr 12.000 Kunden identifiziert und angeschrieben, bei denen im Jahr 2005 ein fehlerhaftes Antragsformular benutzt wurde. Bei den betroffenen Kunden würde laut ERGO eine Vertragsanpassung vorgenommen werden, womit diese Kunden in den Genuss der auf den Antragsformularen aufgeführten günstigeren Verwaltungskosten kommen würden.
Druckvorlage enthielt veraltete Kostensätze
Die zu niedrigen Kostensätze in dem betroffenen Antragsformular aus dem Jahr 2005 resultierten aus der Verwendung einer falschen Druckvorlage; dort waren noch die alten Kostensätze aufgeführt. Der Riester-Tarif war zum Jahreswechsel 2004/2005 von der ERGO umgestellt worden, weil man ihn an den tatsächlichen Bedarf anpassen wollte.
Betroffen sind Anträge auf Riester-Rentenversicherungsverträge (sogenannte Kaiser-Rente) der ERGO-Tochter Hamburg-Mannheimer (HMI). Der Fehler befände sich, nach Angaben von ERGO, auf dem Nachdruck des Formulars vom Juni 2005 mit der Nummer 50033971-06.2005. Man könne aber auch auf den hinteren Seiten des Antrags im Kleingedruckten überprüfen, ob man Betroffen ist. Fehlerhaft sei der Antrag, wenn dort unter der Nummer 8.2 „Verwaltungskosten“ ein summierter Kostensatz von 5,5 Prozent stehen würde; korrekterweise hätte dort 9,5 Prozent stehen müssen.
Sollte Ihnen die Überprüfung Ihrer Antragsunterlagen nicht allein gelingen, oder verstehen Sie die erfolgte Neuberechnung seitens der ERGO-Versicherung nicht, prüfen wir gerne im Rahmen einer Erstberatung, ob ein Vorgehen gegen die ERGO-Versicherung in Ihrem Fall Erfolg verspricht.
Gebühren der Erstprüfung:
Für eine Vorprüfung der Erfolgsaussichten im Rahmen einer schriftlichen Erstberatung entsteht bei den Justus Rechtsanwälten eine Gebühr in Höhe von 80,- EUR plus MwSt. Für die Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, füllen Sie bitte einfach unser Kontaktformular aus und teilen uns in Stichworten ihre Frage und den Sachverhalt mit.
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Autor: Robert Züblin, Rechtsreferendar
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Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
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Letztes Update 13.02.2012 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |

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