Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG (Deltoton AG), Südwestrenta u.a

Neue Urteile und Vorlage EuGH

Weitere Erfolge für CSA Anleger - CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG, Frankonia Sachwert AG (Deltoton AG), Südwestrenta u.a
Viele Anleger, die auf die Ausführungen ihrer Anlageberater vertraut und eine Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co, Frankonia Sachwert AG (heute Deltoton AG) oder Südwestrenta gezeichnet haben, mussten im nachhinein eine schwere Enttäuschung erleben. Gelockt wurden die Anleger durch vertrauensvolle Anlageberater, die oftmals bei dem Anleger zu Hause die Beteiligungen als Altersvorsorge empfahlen und überdurchschnittliche Renditen in Aussicht stellten ohne auf die Risiken dieser Anlage hinzuweisen. Bis vor kurzem wurde den Anlegern, die sich auf ihre Falschberatung berufen haben, eine vollständige Rückabwicklung verweigert, sodass sie sich mit dem „Auseinandersetzungsguthaben“ zufrieden geben mussten.
Nun gibt es allerdings neue Hoffnung für diejenigen, die eine Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co, Deltoton AG, Frankonia Sachwert AG, Südwestrenta sowie geschlossenen Immobilienfonds gezeichnet haben.

Beschluss des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 03.04.2009
Zum einen hat das OLG Nürnberg einem Anleger, der eine Beteiligung an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co erworben hat, recht gegeben und die Berufung der Südfinanz AG gegen das Urteil des LG Regensburg zurückgewiesen. Dem Anleger hat das Gericht Schadensersatz in voller Höhe zugesprochen. Ebenfalls soll er künftig von allen Verbindlichkeiten hinsichtlich seiner Kommanditbeteiligung freigesprochen werden, sodass auf ihn auch keine weiteren Rateneinlagen mehr zukommen sollen.

Landgerichts Tübingen verurteilt CSA und Deltoton zur Rückabwicklung
Auch das Landgericht Tübingen hat Pressemitteillungen zufolge im Februar 2010 einem Anleger die komplette Rückabwicklung seiner Beteiligungen an der CSA Beteiligungsfonds AG & Co. KG sowie Deltoton AG zugesprochen. Das Gericht begründete seine Entscheidung mit der offensichtlichen Falschberatung durch einen schlecht ausgebildeten Vermittler. Ein schlechter Vermittler sei demnach nicht in der Lage einen Anleger anleger- und objektgerecht zu beraten. Zusätzlich zu der Zug-um-Zug Rückabwicklung der Beteiligungen wurden dem Kläger entgangener Gewinn sowie der Ersatz außergerichtlicher Kosten zugesprochen.

EuGH entscheidet über die Anwendung des Haustürwiderrufsrechts bei Gesellschaftsbeteiligungen
Davon unabhängig hat der BGH (II ZR 292/06) am 05.05.2008 dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die bisherige Rechtssprechung hinsichtlich der „Grundsätze der fehlerhaften Gesellschaft“ gegen die EU-Haustürgeschäfte-Richtlinie 85/577 verstößt. Nach den Schlussanträgen von vom 08.09.2009 bleibt nun nur noch die Entscheidung des EuGH abzuwarten. Sollte das Gericht den Verstoß gegen das europäische Recht bejahen, können die Beteiligungsverträge heute noch aufgrund fehlerhafter Widerrufsbelehrungen widerrufen werden, sodass einer vollständigen Rückabwicklung von Gesellschaftsbeteiligungen nichts mehr im Wege stehen würde. Daher hat die Kanzlei JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater in mehreren Klageverfahren zunächst die Aussetzung der Verfahren auf Grund des europäischen Verfahrens erreicht.

Angesichts dieser Entwicklung sollten sich betroffene Anleger an einen Fachanwalt für Bank- und
Kapitalanlagerecht wenden und ihre Ansprüche prüfen lassen.

Für die schriftliche Erstberatung, welche auch die Deckungsanfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung umfasst, drucken Sie bitte einfach das Auftragsformular für geschädigte Kapitalanleger aus und senden es ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu. Für die Erstberatung entsteht Ihnen eine Gebühr in Höhe von 95,20 €. Gern können Sie sich auch unverbindlich per Email oder Telefon an uns wenden.


Autorin:
Alexandra Kosacheva

Ansprechpartner:
Knud J. Steffan
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin

Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Justus@kanzleimitte.de




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