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Entschädigung oder Schadenersatz für Lehman Brothers Anleger? BaFin stellt am 28.10.2008 Entschädigungsfall fest!
Lehman: Entschädigung oder Schadenersatz
Entschädigung oder Schadenersatz für Lehman Brothers Anleger? BaFin stellt am 28.10.2008 Entschädigungsfall fest! Schadenersatzanspruch gegen die beratenden Banken.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Dienstag, dem 28. Oktober 2008, für die Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt, den Entschädigungsfall festgestellt:
Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Einleger der Bank entschädigen kann. Die Lehman Brothers Bankhaus AG gehört nicht nur der EdB an, sie wirkt darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit. Nachdem die BaFin für die Lehman Brothers Bankhaus AG den Entschädigungsfall festgestellt hat, wird der Einlagensicherungsfonds von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben.
Um das Ergebnis der Frage vorwegzunehmen: Nein, die durch die Insolvenz der LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. mit Sitz in New York sowie ihrer Tochtergesellschaft mit Sitz in Amsterdam geschädigten Anleger in Lehman Zertifikaten haben nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffan, Partner der Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte, keinen Entschädigungsanspruch aus dem deutschen Einlagensicherungsfond oder einer Entschädigungseinrichtung.
Denn die Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin gilt nur für Einleger der Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt. Hierzu gehören Gläubiger des Bankhauses, die dort Tagesgeldkonten, Festgeld oder sonstige Forderungen gegen die Bank haben. Zertifikate des Emittenten (Herausgebers) Lehman Brothers Holding Inc. sind nicht Teil der Einlagensicherung.
Nach der heute veröffentlichten Pressemitteilung der BaFin gab es unzählige Anrufe von Mitgliedern des Beratungspool-Lehman-Brothers, die auf nun eine Entschädigung hoffen, so Rechtsanwalt Steffan. Statt Entschädigung haben die Anleger in Lehman Zertifikaten aber nach wie vor Aussichten auf Schadenersatz aufgrund von Beratungsfehlern gegen die jeweilige Bank, die die Zertifikate empfohlen hat.
Anleger- und anlagegerechte Beratung (§ 31 WpHG) ist vielfach nicht erfolgt:
Grundsätzlich muss die Beratung sowohl anleger- als auch anlagegerecht erfolgt sein. Ist sie das nicht, besteht ein Schadensersatzanspruch gegenüber der beratenden Bank.
Offenlegung von Rückvergütungen („Kick-back“) ist nicht erfolgt:
Darüber hinaus muss nach dem „Kick-back Urteil“ des BGH die beratende Bank den Kunden im Beratungsgespräch vor seiner Anlageentscheidung über das Bestehen von Provisionsabreden zwischen ihr und dem Emittenten aufklären. Denn nur so kann der Kunde das Eigeninteresse des Kreditinstitutes an dem Verkauf der Papiere beurteilen.
Verjährung: Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren nach Zeichnung
Gemäß § 37a WpHG verjähren die Ansprüche gegen das beratende Kreditinstitut innerhalb von drei Jahren vom Zeitpunkt des Kaufs der Anteile an. Die Verjährung beim Kauf von Wertpapieren und Zertifikaten beginnt bereits mit Kauf der Papiere. Anleger, die Lehman Zertifikate Ende des Jahres 2005 gezeichnet haben, sollten sich daher umgehend mit einem auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwalt in Verbindung setzen!
Beratungspool für Lehman Anleger:
Die Kanzlei Justus hat einen Beratungspool für Lehman Anleger gegründet, dem schon über 80 Anleger beigetreten sind.
Zweck des Beratungspools ist neben kostenfreier Erstberatung, die bundesweite Sammlung von Information, Informationsmaterial und Zeugen zur Verbesserung der Beweislage in den Schadenersatzklagen. Ferner wird aus der Mitte des Beratungspools in Kürze ein Musterverfahren zur grundsätzlichen Feststellung der Beratungspflichten und Bankenhaftung bei der Vermittlung der Lehman Zertifikate beantragt.
Wie kann ich dem Beratungspool beitreten:
Für den Beitritt zur Beratungspool und die kostenfreie schriftliche Erstberatung, drucken Sie bitte einfach den Fragebogen Beratungspool Lehman Brothers aus und senden diesen ausgefüllt, zusammen mit den Zeichnungsscheinen und den wesentlichen Unterlagen zu.
Alternativ können Sie sich auch einfach in unser Kontaktformular eintragen und bekommen von uns die Unterlagen zur Erstberatung zugesandt.
Wir werden Sie dann über den Fortgang unseres Musterverfahrens zur Frage der Bankenhaftung für die Vermittlung der Lehman Zertifikate informieren und gegebenenfalls ihre Schadenersatzansprüche aussergerichtlich oder gerichtlich durchsetzen.
Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Knud J. Steffan
JUSTUS Rechtsanwälte & Steuerberater
Eberswalder Straße 26
10437 Berlin
Tel.: 030 / 440 449 66
Fax: 030 / 440 449 56
E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
Letztes Update 28.10.2008 | Copyright© Knud J. Steffan 2012 |  | 
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NEWS
| Karriere (11.09.2008) |
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