Entschädigung oder Schadenersatz für Lehman Brothers Anleger? BaFin stellt am 28.10.2008 Entschädigungsfall fest!Lehman: Entschädigung oder SchadenersatzEntschädigung oder Schadenersatz für Lehman Brothers Anleger? BaFin stellt am 28.10.2008 Entschädigungsfall fest! Schadenersatzanspruch gegen die beratenden Banken.Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am Dienstag, dem 28. Oktober 2008, für die Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt, den Entschädigungsfall festgestellt: Damit liegen die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vor, dass die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) die Einleger der Bank entschädigen kann. Die Lehman Brothers Bankhaus AG gehört nicht nur der EdB an, sie wirkt darüber hinaus auch am Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. mit. Nachdem die BaFin für die Lehman Brothers Bankhaus AG den Entschädigungsfall festgestellt hat, wird der Einlagensicherungsfonds von sich aus die Einleger der Bank im Namen der beiden Sicherungseinrichtungen anschreiben. Um das Ergebnis der Frage vorwegzunehmen: Nein, die durch die Insolvenz der LEHMAN BROTHERS HOLDING INC. mit Sitz in New York sowie ihrer Tochtergesellschaft mit Sitz in Amsterdam geschädigten Anleger in Lehman Zertifikaten haben nach Auffassung von Rechtsanwalt Steffan, Partner der Anlegerschutzkanzlei Justus Rechtsanwälte, keinen Entschädigungsanspruch aus dem deutschen Einlagensicherungsfond oder einer Entschädigungseinrichtung. Denn die Feststellung des Entschädigungsfalles durch die BaFin gilt nur für Einleger der Lehman Brothers Bankhaus AG, Frankfurt. Hierzu gehören Gläubiger des Bankhauses, die dort Tagesgeldkonten, Festgeld oder sonstige Forderungen gegen die Bank haben. Zertifikate des Emittenten (Herausgebers) Lehman Brothers Holding Inc. sind nicht Teil der Einlagensicherung. Nach der heute veröffentlichten Pressemitteilung der BaFin gab es unzählige Anrufe von Mitgliedern des Beratungspool-Lehman-Brothers, die auf nun eine Entschädigung hoffen, so Rechtsanwalt Steffan. Statt Entschädigung haben die Anleger in Lehman Zertifikaten aber nach wie vor Aussichten auf Schadenersatz aufgrund von Beratungsfehlern gegen die jeweilige Bank, die die Zertifikate empfohlen hat. Anleger- und anlagegerechte Beratung (§ 31 WpHG) ist vielfach nicht erfolgt: Verjährung: Ansprüche verjähren innerhalb von drei Jahren nach Zeichnung Die Kanzlei Justus hat einen Beratungspool für Lehman Anleger gegründet, dem schon über 80 Anleger beigetreten sind. Zweck des Beratungspools ist neben kostenfreier Erstberatung, die bundesweite Sammlung von Information, Informationsmaterial und Zeugen zur Verbesserung der Beweislage in den Schadenersatzklagen. Ferner wird aus der Mitte des Beratungspools in Kürze ein Musterverfahren zur grundsätzlichen Feststellung der Beratungspflichten und Bankenhaftung bei der Vermittlung der Lehman Zertifikate beantragt. Tel.: 030 / 440 449 66 E-mail: Steffan@kanzleimitte.de
|